Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.11.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98   

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https://dejure.org/1998,2859
BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98 (https://dejure.org/1998,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1998 - 3Z BR 102/98 (https://dejure.org/1998,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 3Z BR 102/98 (https://dejure.org/1998,2859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Begleitung des Betroffenen zu Einkäufen; Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Begleitung des Betroffenen zum Arzt; Gewährung von Vergütung und Auslagenersatz für den Betreuer aus der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitaufwand, Begleitung zu Einkäufen und zum Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836
    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 463
  • Rpfleger 1998, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Sie ist insoweit durch § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es lediglich um die Höhe des Betrages geht (vgl. BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).

    Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).

  • BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß nur Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten sind, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
  • OLG Celle, 14.11.1990 - 18 W 11/90
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt;

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Der aufgezeigte Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung führt zu deren Aufhebung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen nicht selbst treffen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 25 Wx 93/95
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß nur Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten sind, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92

    Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    So hat die Rechtsprechung eine Vergütung für die Begleitung bei Einkäufen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463; LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496; LG Mainz JurBüro 1999, 603) oder bei Arztbesuchen (vgl. LG Koblenz aaO; LG Mainz-aaO), für die Teilnahme an Elternabenden (vgl. LG Mainz aaO) oder Ausflügen (vgl. BayobLG FamRZ 1999, 463/464), für das Wegbringen von Überweisungen sowie für das Abholen von Kontoauszügen (vgl. AG Betzdorf FamRZ 2001, 1242) versagt.

    Erst wenn ein derartiger Versuch aufgrund des Verhaltens des Betreuten fehlgeschlagen wäre, hätte der Betreuer möglicherweise eine eigene Begleitung für erforderlich halten dürfen (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1999, 463).

  • OLG Naumburg, 30.11.2002 - 8 Wx 28/02

    Voraussetzungen der Vergütung eines Berufsbetreuers; Zur Erstattungsfähigkeit des

    Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).

    Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).

  • OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 231/06

    Anspruch eines Betreuers auf Aufwendungsersatz für berufsspezifische Dienste im

    Jedenfalls hat dies für einen ersten Arztbesuch zu gelten, bei dem gerade die Anwesenheit des Betreuers erforderlich sein kann, um eine Arzt-Patient-Beziehung aufzubauen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1999, 463; LG Leipzig FamRZ 2000, 1047).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Dem Betreuer ist die Zeit zu vergüten, die er zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463/464).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3574
BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98 (https://dejure.org/1998,3574)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.1998 - 3Z BR 268/98 (https://dejure.org/1998,3574)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 1998 - 3Z BR 268/98 (https://dejure.org/1998,3574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Betreuers für Zeitaufwand im Rahmen gewöhnlicher Geschäfte des täglichen Lebens; Umfang der Vergütung für die Tätigkeit eines Betreuers; Aufgabenkreis eines Betreuers

  • Bt-Recht

    Zeitaufwand im Rahmen gewöhnlicher Geschäfte des täglichen Lebens nicht vergütungsfähig

  • rechtsportal.de

    BGB § 1835, § 1836
    Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 463
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
    Zu vergüten sind nur Tätigkeiten des Betreuers, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).

    Zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung, dieser sei zu vergüten, da er im Rahmen des von ihr für die Betroffene erstellten sozial-therapeutische Konzepts erforderlich gewesen sei, kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf den von ihr zitierten Beschluß des Senats vom 17.2.1998 - 3Z BR 333/97 - (BayObLGZ 1998, 44 = Rpfleger 1998, 339 ) berufen.

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
    Zu vergüten sind nur Tätigkeiten des Betreuers, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
    Sie ist insoweit durch § 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es lediglich um die Höhe des Betrages geht (vgl. BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 148/97

    Zeitpunkt zur Bestimmung des Vergütungsanspruches des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
    Die Rechtsbeschwerde ist insoweit nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es nicht lediglich um die Höhe des Betrages, sondern um die allgemeine Frage geht, ob der Betroffene bzw. die Staatskasse für derartige Leistungen eines Betreuers überhaupt in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1054 ).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Entschädigung eines Betreuers als

    Die Rechtsprechung hat daher beispielsweise die Begleitung bei Einkäufen (vgl. Bayer. ObLG, Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 3Z BR 268/98) und zu Arztbesuchen (vgl. Landgericht - LG - Koblenz, Beschluss vom 06.10.1997, Az.: 2 T 648/97; LG Mainz, Beschluss vom 19.05.1999, Az.: 8 T 124/99) nicht dem Aufgabenkreis des Betreuers zugerechnet.
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03

    Vergütung des Betreuers: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands für die Begleitung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betreuer zur Wahrnehmung der Aufgabe der Gesundheitssorge den Betreuten nicht zu jedem einzelnen Arztbesuch begleiten muss, sondern der Zeitaufwand hierfür dann vergütungsfähig ist, wenn der Betreuer davon ausgehen durfte, den ihm insoweit übertragenen Aufgabenkreis sonst nicht ordnungsgemäss erfüllen zu können ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463 = BtPrax 1998, 237 und FamRZ 2003, 477 ).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes; Anforderungen an

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betreuer zur Wahrnehmung der Aufgabe der Gesundheitssorge den Betreuten nicht zu jedem einzelnen Arztbesuch begleiten muss, sondern der Zeitaufwand hierfür dann vergütungsfähig ist, wenn der Betreuer davon ausgehen durfte, den ihm insoweit übertragenen Aufgabenkreis sonst nicht ordnungsgemäss erfüllen zu können ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463 = BtPrax 1998, 237 und FamRZ 2003, 477 ).
  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Dem Betreuer ist die Zeit zu vergüten, die er zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463./464).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00

    Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als

    Ein Anspruch auf Vergütung steht dem Beteiligten zu 1) nur für solche Tätigkeiten zu, die er im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1998, 37 = FamRZ 1998, 1050; FamRZ 1999, 463).
  • SG Dresden, 24.05.2019 - S 35 R 1664/17
    Die Rechtsprechung hat daher beispielsweise die Begleitung bei Einkäufen (vgl. Bayer. ObLG, Beschluss vom 17.11.1998, Az.: 3Z BR 268/98) und zu Arztbesuchen (vgl. Landgericht - LG - Koblenz, Beschluss vom 06.10.1997, Az.: 2 T 648/97; LG Mainz, Beschluss vom 19.05.1999, Az.: 8 T 124/99) nicht dem Aufgabenkreis des Betreuers zugerechnet (vgl. Bayr. LSG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - L 15 SF 29/12 -, Rn. 17, juris).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 515 ; 1999, 463; 1999, 463/464; 1999, 740).
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