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   BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97   

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BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97 (https://dejure.org/1997,3776)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 3Z BR 192/97 (https://dejure.org/1997,3776)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 3Z BR 192/97 (https://dejure.org/1997,3776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Ergänzungsbetreuer durch ein Amtsgericht für zwei Kinder mit dem Aufgabenkreis Überprüfung der Wirksamkeit von Überlassungsverträgen; Familienrechtliche Ausgestaltung der Bestellung von Betreuern für den Aufgabenkreis ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung, Ergänzungsbetreuer, Schenkung, sittliche Pflicht, Anstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1804; FGG § 20 Abs. 1
    Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer Genehmigung für Rechtsgeschäft - Schenkung zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97
    3 Z 91/87|BGH; 23.09.1987; IVb ZB 66/85">Rpfleger 1988, 22 ; BayObLGZ 1996, 118/120 m.w.N.).

    Dies gilt auch für unentgeltliche Zuwendungen, die eine vorweggenommene Erbfolge beinhalten (BayObLGZ 1996, 118/120; Erman/Holzhauer BGB 9.Aufl. § 1804 Rn. 3).

    Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (BayObLGZ 1996, 118/120; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453/454).

    Auf die Nichtigkeit der Überlassungsverträge vom 14.11.1995 ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vom 14.12.1996 ohne Einfluß (BayObLGZ 1996, 118/120 m.w.N.).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob das Unterlassen der Schenkung dem Betreuten als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre (BayObLGZ 1996, 118/121 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97
    Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (BayObLGZ 1996, 118/120; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453/454).

    (3) Die von den Beschwerdeführern zitierte Entscheidung des OLG Hamm ( MittRhNotK 1987, 131) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64

    Ausstattungsversprechen

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97
    Eine solche (nach § 1908 BGB genehmigungspflichtige) Ausstattung liegt nur vor, wenn die Vermögenswerte dem Kind mit Rücksicht auf eine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zu dem Zweck der Begründung und Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung gegeben werden (BGHZ 44, 91/93; Palandt/Diederichsen 56.Aufl. § 1624 Rn. 1).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Maßgeblich ist der Ausstattungszweck unabhängig davon, ob die Zuwendung zur Erreichung des Zwecks notwendig war (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1624 Rn. 1; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).

    Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Verfügung wegen Verstoßes gegen das Schenkungsverbot (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB) nichtig wäre (vgl. BayObLGZ 1996, 118/120 = FamRZ 1996, 1359; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).

  • BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19

    Streit um die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens;

    Eine dennoch erteilte betreuungsgerichtliche Genehmigung würde nicht zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts führen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 47).
  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Eine unentgeltliche Zuwendung im Sinne dieser Bestimmung stellte einen sonstigen Rechtsgrund für die Übertragung von Vermögen dar; das Schenkungsverbot gemäß §§ 1908 i Abs. 2 Satz 1, 1804 Satz 1 BGB wäre hierauf nicht anwendbar (BayObLG FamRZ 1999, 47; Palandt, BGB, 70 Auflage, § 1908 Rn. 1, 1624 Rn. 2).

    26 Als Anstandsschenkung im Sinne von § 1804 Satz 2 BGB ist eine Zuwendung zulässig, wenn sie nach den Anschauungen der mit dem Betreuten sozial gleichgestellten Kreise nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Betreute eine Einbuße in der Achtung und Anerkennung dieser Kreise erleiden würde (BayObLG FamRZ 1999, 47).

  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Dieser Vertrag war aufgrund des Schenkungsverbotes (§§ 1908 i Abs. 2, 1804 S.1 BGB) nichtig und konnte auch durch die Genehmigung des Betreuungsgerichts keine Wirksamkeit erlangen (BayObLG, FamRZ 1999, 47).
  • LG Coburg, 22.08.2018 - 24 T 21/18

    Zum Regressanspruch der Staatskasse gegen den Betreuten für verauslagte

    Die gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthafte Beschwerde ist zulässig, wobei insbesondere mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass die Betreuerin die Beschwerde nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Betroffenen, ihres Betreuten, eingelegt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.10.1997, Az 3Z BR 192/97).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Die erfolglose Erstbeschwerdeführerin ist beschwerdeberechtigt (vgl. Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 7), wobei mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass beide Rechtsmittel von der Betreuerin namens der Betroffenen eingelegt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 47; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1828 Rn. 22).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
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