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   OLG Koblenz, 17.11.1997 - 13 UF 467/97   

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https://dejure.org/1997,7174
OLG Koblenz, 17.11.1997 - 13 UF 467/97 (https://dejure.org/1997,7174)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.11.1997 - 13 UF 467/97 (https://dejure.org/1997,7174)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. November 1997 - 13 UF 467/97 (https://dejure.org/1997,7174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen des Träger der Sozialhilfe von der Inanspruchnahme eines nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen bei besonderer Härte; Besondere Härte der Unterhaltsverpflichtung bei vorheriger Betreuung eines behinderten Kindes über 27 Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 91 Abs. 3 (a.F.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 17.01.2003 - 25 UF 14/02

    Kindesunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger: Haftungsquote

    Dem entsprechend haben auch die durch den gesetzlichen Forderungsübergang nunmehr für die Prüfung der unbilligen Härte zuständigen Familiensenate der Oberlandesgerichte einen (teilweisen) Übergang von Unterhaltsansprüchen bei sehr guten Vermögensverhältnissen für möglich gehalten (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625, 626; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475, 476 = NJWE- FER 1998, 192; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127; OLG Köln NJW 2000, 1201, 1202).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2000 - 6 UF 1/00

    Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung eines volljährigen Kindes;

    Nach der Rechtsprechung ist von dieser Regel dann eine Ausnahme möglich, wenn die Nichtinanspruchnahme der Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (vgl. BVerwG FamRZ 1994, 33 = NJW 1994, 66; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 625; OLG Hamm FamRZ 1999, 126; OLG Koblenz FamRZ 1999, 475; OLG Köln FamRZ 2000, 1201; Senatsurteil vom 18. November 1999, Az. 6 UF 84/99).
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