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BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4, § 1900; FGG § 69 Abs. 5
Vorrang der Betreuung durch eine natürliche Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verein bei Betreuung immer zweite Wahl?
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Vorrang der Bestellung einer natürlichen Person zum Betreuer auch wenn der Betroffene einen Verein vorschlägt
Verfahrensgang
- AG Schwabach - XVII 32/93
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 6926/97
- BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 52
- Rpfleger 1998, 199
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94
Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel; …
Auszug aus BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97
Hierunter fallen auch Vereins- und Behördenbetreuer (vgl. § 1897 Abs. 2 BGB ; BayObLG BtPrax 1994, 171/172; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1897 Rn.9).
- OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04
Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse
Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203).