Rechtsprechung
   BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1672
BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,1672)
BayObLG, Entscheidung vom 02.10.1998 - 1Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,1672)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - 1Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,1672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer handschriftlichen Vollmacht des Erblassers über das Fallen des restlichen Vermögens an den Sohn; Notwendigkeit des Vorliegens eines ernstlichen Testierwillens für die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2247
    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 88
  • FamRZ 1999, 534
  • Rpfleger 1999, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Weg der Auslegung (§ 133 BGB ) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (vgl. zu allem BayObLGZ 1970, 173/178 und 1982, 59/64, BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2247 Rn. 2; siehe auch OLG Köln FamRZ 1995, 1301 ).

    Die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125 und 1997, 251/252; näher Senatsbeschluß vom 18.12.1991 Az. BReg. 1Z 45/91, insoweit in FamRZ 1992, 724 nicht abgedruckt).

  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125 und 1997, 251/252; näher Senatsbeschluß vom 18.12.1991 Az. BReg. 1Z 45/91, insoweit in FamRZ 1992, 724 nicht abgedruckt).

    Eine solche Ankündigung schließt zwar einen Testierwillen nicht zwingend aus (vgl. BayObLGZ FamRZ 1997, 251 /252), spricht aber, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, gegen die Absicht der Erblasserin, in dem Schriftstück eine abschließende Verfügung zu treffen.

  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Zwar stand der Durchführung solcher Ermittlungen die Verschwiegenheitspflicht des Arztes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 und MittBayNot 1995, 56/57).
  • BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125 und 1997, 251/252; näher Senatsbeschluß vom 18.12.1991 Az. BReg. 1Z 45/91, insoweit in FamRZ 1992, 724 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Es widerspricht daher dem Sinn und Zweck des Vorbescheids, im Zusammenhang mit dessen Erlaß bereits einzelne Erbscheinsanträge endgültig abzuweisen (BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1225).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Damit kann er im Verfahren der weiteren Beschwerde im Hinblick auf § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 550 ZPO keine Erfolg haben (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302/1303 und 1997, 247/249).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Diese Voraussetzungen durfte das Landgericht hier im Rahmen des ihm insoweit zustehenden Ermessens (BGH aaO; BayObLG NJW-RR 1996, 583/584 m.w.N.) verneinen.
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Der Grundsatz der Amtsermittlung begründet eine Aufklärungspflicht aber nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen des materiellen Rechts bei sorgfältiger Überlegung zu weiteren Ermittlungen Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57, BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Der Grundsatz der Amtsermittlung begründet eine Aufklärungspflicht aber nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen des materiellen Rechts bei sorgfältiger Überlegung zu weiteren Ermittlungen Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57, BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
  • OLG Köln, 14.06.1995 - 2 Wx 21/95

    Brieftestament in einem Schriftsatz an das Gericht

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Weg der Auslegung (§ 133 BGB ) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (vgl. zu allem BayObLGZ 1970, 173/178 und 1982, 59/64, BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2247 Rn. 2; siehe auch OLG Köln FamRZ 1995, 1301 ).
  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

  • BayObLG, 21.05.1996 - 1Z BR 49/96

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung gemäß § 133 BGB unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG, FamRZ 1999, 534/535, Staudinger, BGB, Bearbeitungsstand 2012, § 2247 Rn. 17).

    Auch bei Einhaltung der Form im Übrigen muss ein mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschriebenes Schriftstück noch nicht als endgültige letztwillige Verfügung betrachtet werden, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte eine andere Beurteilung als naheliegend erscheinen lassen (BayObLG, FamRZ 2000, 1251 ff.; BayObLG, FamRZ 1999, 534 f.; BayObLG, FamRZ 1989, 1124 ff.).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m. w. N.).".
  • OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08

    Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.).
  • OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15

    Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534, 535 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99

    Voraussetzungen des Testierwillens

    Daher muß außer Zweifel stehen, daß der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1225; Rpfleger 1999, 184).

    1a Z 33/89">1990, 672; Rpfleger 1999, 184).

  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00

    Bankvollmacht als Alleinerbeneinsetzung

    Die tatrichterliche Würdigung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BayObLG FamRZ 1999, 534/535 und Senatsbeschluß vom 4.2.2000 Az. lZ BR 16/99 mit zahlreichen Nachweisen).

    aa) Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß sowohl der Inhalt wie auch die konkrete Gestaltung der Urkunde gegen einen Testierwillen des Erblassers sprechen (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung BayObLG FamRZ 1999, 534 /535).

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

    aa) Das Landgericht hat geprüft, ob die Erblasserin die von ihr erstellte Urkunde als rechtsverbindliche Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein gehabt hat, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 184; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2247 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 15.06.2021 - 10 W 18/21

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Vorliegen eines ernstlichen

    Dabei sind, sofern die Form des Schriftstücks nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten entspricht, an den Nachweis des Testierwillens strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG, Beschluss vom 02.10.1998, 1Z BR 95-98, NJW-RR 1999, 88f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

  • OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12

    Wirksamkeit der Beurkundung eines Testaments durch den als Vorstandsvorsitzenden

  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2022 - 11 W 104/20
  • BayObLG, 08.11.1999 - 1Z BR 38/99

    Vorliegen des Testierwillens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht