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   OLG Karlsruhe, 15.04.1998 - 16 WF 21/98   

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OLG Karlsruhe, 15.04.1998 - 16 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,8916)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.1998 - 16 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,8916)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 1998 - 16 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,8916)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Die Gegenmeinung (unter anderem OLG Koblenz, MDR 1995, 1165; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 115 Rdnr. 11) verkennt, dass § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO, wie sich bereits aus Nr. 1 Buchst. a ergibt, an das System der Sozialhilfe anknüpft (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 12/6963, S. 1, 7, 12) und danach die Kosten für Strom und Wasser nicht unter die Leistungen für Unterkunft und Heizung fallen, sondern bereits durch die Leistungen für den Regelbedarf abgedeckt werden (Atzler, FamRZ 1997, 1018; ferner LSG BW, Urteil vom 30. August 2005 - L 12 AS 2023/05, juris; Oestreicher/Schmidt, SGB XII/SGB II, Stand September 2006, § 22 SGB II Rdnr. 28).
  • OLG Bamberg, 11.10.2004 - 2 WF 165/04

    Zu den Kosten der Unterkunft i. S. des § 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - Stromkosten

    Der abweichenden Auffassung (OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Zum Teil werden die Stromkosten abzugsfähig berücksichtigt, weil zu den Mietkosten auch die Kosten für die Versorgung mit Wasser und Energie und für die Entsorgung gehörten (OLG Karlsruhe 15. April 1998 - 16 WF 21/98 - FamRZ 1999, 599; LAG Rheinland-Pfalz 13. Dezember 2006 - 4 Ta 252/06 - juris-Recherche).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2007 - 10 UF 45/07

    Prozesskostenhilfe: Absetzbarkeit der Kosten für Strom und Wasser

    Derartige Kosten sind im Unterhaltsfreibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO enthalten (OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 1542; OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1183; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 273; Johannsen/Henrich/Thalmann, Eherecht, 4. Aufl., § 115 ZPO, Rz. 40; Saenger/Rathmann/Pukall, ZPO-Handkommentar, § 115, Rz. 22; FamVerf/Gutjahr, aaO.; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679 f. mit kritischer Anmerkung Atzler, FamRZ 1997, 1018; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 11; differenzierend, nämlich die Kosten für Wasser, nicht aber diejenigen für Strom berücksichtigend Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 115, Rz. 34; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 3. Aufl., Rz. 107).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2005 - 16 WF 158/04

    Prozesskostenhilfe: Kosten der Unterkunft

    Zu den Betriebskosten können - neben den gesondert erwähnten Kosten für die Heizung und Warmwasserversorgung - gehören: die Grundsteuer, die Kosten für Wasser (Senatsbeschluss FamRZ 1999, 599), die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, der Straßenreinigung, der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, der Gartenpflege, der Beleuchtung der Gemeinschaftsanlagen, der Schornsteinreinigung, der Sach- und Haftpflichtversicherung, die Kosten für den Hauswart, die Kosten des Betriebs einer Einrichtung für die Wäschepflege und andere Betriebskosten.
  • OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99

    Berechnung des Einkommens für Prozesskostenhilfe; Berechnung der Wohnkosten

    Die abweichende Auffassung (OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599 ) vermag der Senat nicht zu teilen, weil § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO im Lichte des geltenden Sozialhilferechts zu sehen und dort festgeschrieben ist, dass die Kosten für Energie und Wasser durch die Regelsatzleistungen - die dem Parteifreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO korrespondieren - abgegolten sind (vgl. Atzler, FamRZ 1997, 1018 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 16 WF 103/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10487
OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 16 WF 103/98 (https://dejure.org/1998,10487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.1998 - 16 WF 103/98 (https://dejure.org/1998,10487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 16 WF 103/98 (https://dejure.org/1998,10487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 599
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2003 - 16 WF 182/03

    Prozesskostenhilfe: Ansatz des erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch

    Das erzielbare statt des tatsächlichen Einkommens kann allenfalls dann angesetzt werden, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen käme (Senatsbeschluss vom 28. März 2003 - 16 WF 191/02 - zur Veröffentlichung bestimmt; Vorinstanz: AG Mannheim 5E F 324/01; Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 16 WF 103/98 - FamRZ 1999, 599).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 16 WF 191/02

    Prozesskostenhilfe: Ansatz erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch durch

    Das erzielbare statt des tatsächlichen Einkommens kann allenfalls dann angesetzt werden, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunlustige Personen käme (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1998 - 16 WF 103/98 - FamRZ 1999, 599).
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