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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.05.1997 - 7 WF 1412/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3899
OLG Nürnberg, 20.05.1997 - 7 WF 1412/97 (https://dejure.org/1997,3899)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.05.1997 - 7 WF 1412/97 (https://dejure.org/1997,3899)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Mai 1997 - 7 WF 1412/97 (https://dejure.org/1997,3899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung und Vergleich über die Verfahrenskosten; Vergleichbarkeit der Prozesssituation einer Erledigterklärung mit der einer Klagerücknahme

  • archive.org

    Gebührenermäßigung bei Kostenvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    GKG - Kostenverzeichnis Nr. 1202
    Gebührenermäßigung bei Vergleichsabschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 779; GKG KV Nr. 1202; ZPO § 91a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 719
  • FamRZ 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem

    Dieser Meinung sind auch das Oberlandesgericht Nürnberg und das Oberlandesgericht Bamberg für den Fall gefolgt, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären und sich über die Kosten abschließend einigen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 610; OLG Bamberg JurBüro 1999, 95), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Fall, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und der Beklagte sogleich die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites anerkennt (OLG Düsseldorf MDR 1998, 1374).

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).

  • OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 18/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung nach der Neufassung von § 15

    Soweit verschiedene Obergerichte (Hans. OLG Hamburg MDR 1996, 970, OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 719 [OLG Nürnberg 20.05.1997 - 7 WF 1412/97] ) für die Fälle, in denen Prozesshandlungen gegeben waren die nicht unter KV 1202 Satz fallen, aber ebenfalls den gerichtlichen Arbeitsaufwand erheblich reduzieren, wie der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit nachfolgender Erledigungserklärung und übereinstimmender Kostenaufhebung, vermag der Senat diese Auffassung nicht zu teilen.
  • OLG Bamberg, 28.10.1998 - 8 W 56/98

    Voraussetzungen für die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anspruch

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.11.1998 - 16 WF 477/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11676
OLG Stuttgart, 24.11.1998 - 16 WF 477/98 (https://dejure.org/1998,11676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.1998 - 16 WF 477/98 (https://dejure.org/1998,11676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 1998 - 16 WF 477/98 (https://dejure.org/1998,11676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 16 UF 107/10

    Vaterschaft: Voraussetzungen einer sozial-familiären Beziehung

    Es ist gerade keine kumulative Anwendung vorgesehen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 610).
  • OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
    Dazu gehören nach offensichtlicher gesetzgeberischer Intention auch die Artt. 19 und 20 EGBGB (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 610; OLG Köln FamRZ 2003, 1858; Staudinger/ Henrich, Neubearb. 2002, Art. 20 Rz.3; Andrae, Int. Familienrecht, Rz.475; Erman/Hohloch, 11. Aufl., Art. 20 Rz.7; Palandt/Heldrich, 63. Aufl., Art. 20 Rz.1; Kropholler, IPR, 5. Aufl., § 48 IV; von Hofmann, IPR, 8. Aufl., § 8 Rz.138; a.A. Kegel/Schurig, IPR, 9. Aufl., § 20 X 3; Dörner, Festschrift Henrich, 2000, S.128 ff).
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