Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 530
    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schenkungswiderrufung wegen groben Undanks

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • BGH, 18.01.1999 - X ZR 60/97
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1623
  • MDR 1999, 1054
  • NZM 1999, 518
  • FamRZ 1999, 1421
  • FamRZ 1999, 705
  • WM 1999, 1077
  • DB 1999, 1316 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06  

    Familienrecht - Zuwendung der Schwiegereltern ist Schenkung

    b) Auch wenn schwiegerelterliche Zuwendungen somit nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten sind, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (vgl. BGH Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 398/01 - FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 80/11  

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks

    Entscheidend für die Annahme groben Undanks gegenüber dem Schenker ist mithin, ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat (BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623).

    Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, können dabei neben dem Gegenstand und der Bedeutung der Schenkung auch die näheren Umstände bieten, die zu der Schenkung geführt und deren Durchführung bestimmt haben (BGH, NJW 1999, 1623, 1624).

  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01  

    Familienrecht - Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Grundstückszuwendung

    Dies kommt in Betracht, wenn dem Beklagten das Grundstück zusammen mit seiner damaligen Frau teilweise unentgeltlich zugewendet wurde, sei es, daß es sich dabei um eine gemischte Schenkung gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1999, X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, 1624 f), sei es, daß es um eine mit Rücksicht auf die Ehe mit der Tochter und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens in einem Familienheim gemachte Zuwendung geht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach den Regeln über ehebezogene (sog. unbenannte) Zuwendungen unter Ehegatten zu behandeln ist (BGHZ 129, 259, 264 ff; BGH, Urt. v. 4. Februar 1998, XII ZR 160/96, FamRZ 1998, 669, 670).

    Denn abgesehen davon, daß ohnehin nicht jedem Geschäft mit nahen Angehörigen eine solche oder ähnliche Vermutung inne wohnt und daß auch die Erwähnung der verwandtschaftlichen Beziehung des Beklagten im Vertrag ("Schwiegersohn") insoweit wenig aussagekräftig ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 19. Januar 1999, X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, 1624 f), so läßt der Vortrag des Beklagten andere Motive in den Vordergrund rücken als die einer Zuwendung, die der Sicherung der Ehe der Tochter des Klägers dienen sollte.

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  • OLG Celle, 03.04.2003 - 6 U 212/02  

    Widerruf einer Schenkung: Grober Undank bei Strafanzeige des Beschenkten gegen

    Maßgebend ist also, ob und inwieweit erkennbar wird, dass der Beschenkte dem Schenker nicht die durch Rücksichtnahme geprägte Dankbarkeit entgegenbringt, die der Schenker erwarten kann (BGH NJW 1999, 1623, 1624).

    Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, können auch die näheren Umstände bieten, die zu der Schenkung geführt und deren spätere Durchführung bestimmt haben (BGH NJW 1999, 1623, 1624).

    Zum anderen sind beim Widerruf der Schenkung auch die Umstände in Rechnung zu stellen, die zu der Schenkung geführt und deren spätere Durchführung bestimmt haben (BGH NJW 1999, 1623, 1624).

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 89/98  

    Immobilien - Voraussetzung der Bejahung des groben Undanks des Beschenkten

    Gerade wenn der Schenker wegen eigener Bedürftigkeit ganz oder teilweise auf die vom Beschenkten zugesagten Geldbeträge angewiesen ist, kann und muß sich zwar die von Dankbarkeit geprägte Rücksichtnahme bewähren, die der Schenker erwarten kann und an die § 530 Abs. 1 BGB anknüpft (Sen.Urt. v. 19.01.1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 24 U 83/04  

    Widerruf einer Schenkung von Verwandten eines Ehegatten nur unter besonderen

    Die eheliche Untreue eines Ehegatten stellt nur unter besonderen Bedingungen eine schwere Verfehlung im Sinne des § 530 Abs. 1 BGB dar (vgl. dazu BGH NJW 1999, 1623 sub Nr. 3c).

    a) Ein solcher Anspruch kommt dann in Betracht, wenn einer Seite nach dem Eintritt veränderter Umstände und unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage ein Festhalten an den ursprünglichen Absprachen nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1999, 1623 sub Nr. 4).

    Schenkungen, die trotz solcher erkennbaren Risiken gemacht werden, können nicht mehr einer Geschäftsgrundlage im beschriebenen Sinne zugeordnet werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Schenker wie hier die Klägerin hofft, die Geschenke werden zur Stabilisierung der Ehe beitragen (vgl. dazu BGH NJW 1999, 1623 sub Nr. 4b m.w.N.).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09  

    Familienrecht - Zuwendung der Schwiegereltern nach Trennung oder Scheidung

    bb) Auch wenn die Zuwendungen der Schwiegermutter somit nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu werten sind, sind auf sie dennoch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar (Senatsurteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06 - FamRZ 2010, 958 Tz. 25 ff.; vgl. ferner BGH Urteile vom 8. November 2002 -V ZR 398/01 -FamRZ 2003, 223 und vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97 - FamRZ 1999, 705, 707).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02  

    Immobilien - Rückforderung einer Immobilienzuwendung an Schwiegersohn

    So lag es etwa in der von der Berufung herangezogenen Entscheidung des X. Zivilsenats des BGH vom 19. Januar 1999 (NJW 1999, 1623).

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).

  • OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99  

    Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe -

    Während etwa der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Verträge, in denen Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten Grund- oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise unentgeltlich übertragen, nach den Regelungen des Schenkungsrechts beurteilt (s. etwa BGH, FamRZ 1999, 705 ), sieht der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes als Rechtsgrund derartiger Zuwendungen ein gesetzlich nicht geregeltes Rechtsverhältnis eigener Art an, das nicht nach dem Recht der Schenkung zu beurteilen ist (BGH, NJW 1995, 1889, 1890; FamRZ 1998, 669 f.).

    Ausnahmen sind denkbar (BGH, FamRZ 1999, 705, 707; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 308 : "in der Regel"; vgl. auch - auf der Grundlage der Annahme einer ehebezogenen Zuwendung - BGH, NJW 1995, 1889, 1890 f.; nicht so deutlich BGH, FamRZ 1998, 669 f.).

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 270/02  

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Widerruf einer Schenkung wegen

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob dem angefochtenen Urteil ein Irrtum über den Rechtsbegriff des groben Undanks zu entnehmen ist und ob das Berufungsgericht von der Revision aufgezeigten erheblichen Prozessstoff übergangen hat (Sen.Urt. v. 19.01.1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99  

    Ehebedingte Zuwendung - Rückwirkende Umdeutung in Schenkung bei einer Scheidung?

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09  

    Familienrecht - Leibliche Abstammung als Geschäftsgrundlage einer Schenkung

  • LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10  

    § 530 Abs 1 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 313 Abs 2 BGB, § 812

  • OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04  

    Rückforderung - Schenkung oder ehebedingte Zuwendung?

  • BGH, 28.03.2007 - IV ZR 76/04  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09  

    Familienrecht - Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen in der Ehe

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00  

    Grundstückskaufvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Scheitern der

  • OLG Bamberg, 24.09.2001 - 4 U 3/01  

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eigentumsübertragung an Schwiegersohn

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 3 Sa 61/99  

    Ist zwischen dem Krankenhausträger und dem dort tätigen Arzt vereinbart, dass

  • OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 4 U 175/11  
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