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   OLG Schleswig, 24.09.1998 - 15 UF 187/97   

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https://dejure.org/1998,11019
OLG Schleswig, 24.09.1998 - 15 UF 187/97 (https://dejure.org/1998,11019)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.09.1998 - 15 UF 187/97 (https://dejure.org/1998,11019)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. September 1998 - 15 UF 187/97 (https://dejure.org/1998,11019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1, 3
    Anwendung der Härteklausel des § 1587 c Nr. 1 BGB

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 865
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 16.07.2008 - 10 UF 22/08

    Ehescheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gröblicher Verletzung der

    b) Eine gröbliche Unterhaltspflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Ausgleichspflichtige durch das Ausbleiben der Beiträge des Ausgleichsberechtigten in ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Lebensbedarfs geraten ist (vgl. BGH FamRZ 1986, 658; OLG Schleswig FamRZ 1999, 865).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2007 - 2 UF 39/06
    Dass der Ehemann erst ab Dezember 2005 Unterhalt für das gemeinsame Kind leistet, ist im Rahmen des § 1587c Nr. 3 BGB unerheblich, da insoweit nur Fehlverhalten während der für den Versorgungsausgleich maßgeblichen Ehezeit sanktioniert werden soll (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 299, 300; OLG Schleswig FamRZ 1999, 865, 867; Johannsen/Henrich/Hahne, EheR 4. Aufl. § 1587c Rdn. 37; Weinreich/Klein/Rehme, FamR, 2. Aufl. § 1587c Rdn. 51).
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