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   OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97   

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https://dejure.org/1998,3876
OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97 (https://dejure.org/1998,3876)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.1998 - 2 UF 145/97 (https://dejure.org/1998,3876)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 1998 - 2 UF 145/97 (https://dejure.org/1998,3876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Unterhalt für ehegemeinschaftliche Kinder; Herabsetzung des Kindesunterhalts auf den Mindestbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle; Gefährdung des notwendigen Selbstbehalts des Vaters; Zurechnung eines fiktiven Einkommens aus der Tätigkeit als Busfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 881
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99

    Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt; Unabänderlichkeit eines

    Zwar ist der Kläger grundsätzlich verpflichtet, bei der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit zu versuchen, das bisherige für die Unterhaltsfestsetzung maßgebliche Einkommen wieder zu erzielen, so dass generell bei einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit auch die Zurechnung eines Einkommens in Betracht kommt, das eine Leistungsfähigkeit über die Regelbeträge hinaus gestattet (vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, NJWE-FER 1998, 198).
  • OLG Bremen, 19.07.2006 - 4 UF 44/06

    Pflicht eines einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Studenten

    Das bedeutet, dass die berufliche Dispositionsmöglichkeit und freie Entfaltung der Persönlichkeit weitgehend hinter der Elternverantwortung zurücktritt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 6 WF 60/03 - JURIS, Rn. 12; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres

    Wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 1113) hat der Kläger auch für die Zeit ab September 2004 seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (Senatsurteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99

    Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt

    Ob auf der Grundlage eines tatsächlich nicht erzielten, fiktiven Einkommens eine über den Mindestbedarf hinausgehende Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt geboten ist, wenn dem Unterhaltspflichtigen ein unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (in diesem Sinne der 2. Zivilsenat - Familiensenat - des Pfälzischen Oberlandesgerichts, FamRZ 1999, 881, zur früheren Rechtslage vor Inkrafttreten des KindUG), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01

    Erwerbsobliegenheit eines schwerbehinderten Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber dem nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB einem minderjährigen Kind gleich zu stellenden Kläger hat der Beklagte alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2004 - 2 UF 7/04

    Unterhaltsbedarf Minderjähriger umfasst Krankenversicherungsschutz -

    Demzufolge hat der Beklagte im Klagezeitraum seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und alle Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 14. Februar 2002 - 6 UF 122/01 - und vom 4. Oktober 2001 - 6 UF 72/01 - OLG Hamm, FamRZ 1998, 982; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881; Wendl/Scholz, a. a. O., § 2 Rz. 315).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2004 - 6 WF 60/03

    Reichweite der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterhaltspflichtiger Personen

    Der gegenüber den minderjährigen unverheirateten Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigert unterhaltspflichtige Kläger hat seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und muss alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen (Senat, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2001 - 6 UF 1/01 (PKH); OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 881; OLG Hamm, FamRZ 1998, 892).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1998 - 2 UF 1/98

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts entgegen dem eigentlich anwendbaren

    Der Senat hat sich andererseits in einer anderen Entscheidung (Urteil vom 9. April 1998 - 2 UF 145/97, OLGR 1998, 426, nicht rechtskräftig) bereits dahin ausgesprochen, dass der Vorwurf eines mutwilligen, leichtfertigen und unterhaltsbezogenen Verhaltens gegenüber einem Unterhaltsverpflichteten auch dann gerechtfertigt ist, wenn dieser über einen längeren Zeitraum hinweg keinerlei ernsthafte Bemühungen um eine neue Erwerbstätigkeit entfaltet, sondern sich damit begnügt, sich beim Arbeitsamt zu melden.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.06.2003 - 142 F 13453/02

    Streit über Höhe des Unterhaltes und des Trennungsunterhaltes zwischen Ehegatten;

    Auch wenn in der Rechtsprechung streitig ist, ob das fiktiv angesetzte Einkommen beim Kindesunterhalt immer nur eine Einordnung in die Einkommensgruppe 1 erlaubt (OLG Hamm, FamRZ 1996, 629; OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 1481; a. A. OLG Zweibrücken; DAVorm 1998, 909), teilt das Gericht letztlich die Ansicht von Büttner, NJW 1997, 1818, 1819, der hierzu ausführt, die Beantwortung der Frage hänge von den Einkommensmöglichkeiten bei hinreichender Arbeitsbemühung ab.
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