Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Klage auf Abänderung eines Vergleichs; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Kindergartenbeitrag als Teil des angemessenen Unterhalts; Geltendmachung von Mehrbedarf; Leistungsfähigkeit des Beklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578 § 1610 § 1613 Abs. 2
Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 22.05.1998 - 5 F 631/98
- OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3129
- FamRZ 1999, 884
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im …
Nach einer weiteren Ansicht zählen die Kosten zumindest für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens zum Bedarf des Kindes (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 64 Aufl., § 1610 Rdnr. 12; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2005, 845; OLG Celle FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 884, 885). - OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines …
In einem solchen Fall, in dem die Ganztagsunterbringung des Kindes in einem Kindergarten aus Gründen der beruflichen Betätigung des sorgeberechtigten Elternteils erfolgt, ist auch keine Aufspaltung dahingehend vorzunehmen, dass zumindest der Beitrag für einen "üblichen" (halbtägigen) Kindergartenbesuch zum Bedarf des Kindes gezählt wird (a.A. wohl OLG Stuttgart NJW 1998, 3129). - OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten …
Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.). - OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Kindesunterhalt: Hälftiger Kindergartenbeitrag als berechtigter Mehrbedarf
Der Besuch des Kindergartens wird nach heutiger Auffassung als erzieherisch wünschenswert und für die Entwicklung des Kindes der modernen Kleinfamilie als notwendig angesehen (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884, 885 m. w. N.). - OLG Bamberg, 20.10.1999 - 2 WF 177/99
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf - anteilige Haftung der Eltern
Der Kindergartenbeitrag ist grundsätzlich dem angemessenen Unterhalt des 1610 BGB zuzurechnen und stellt daher einen Mehrbedarf dar (OLG Stuttgart, NJW 1998, 3129 ).
Rechtsprechung
OLG München, 27.11.1998 - 12 UF 1241/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 884
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Die gegenteilige Auffassung, der Regelbetrag sei auch nach Inkrafttreten des Kindesunterhaltsgesetzes entsprechend dem früheren Regelunterhalt dem Mindestbedarf gleichzusetzen, widerspricht daher dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (so aber: KG FamRZ 1999, 405 f.; OLG München FamRZ 1999, 884; OLG Bamberg FamRZ 2000, 307, 308; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1432, 1433;… Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozeß, 2. Aufl., Rdn. 3025). - OLG Saarbrücken, 13.12.2011 - 4 U 456/10
Haftung des Trägers des Jugendamtes: Schadenersatzanspruch wegen unterlassener …
Für einen Unterhaltsbedarf oberhalb des Regelbetrags war das nicht-eheliche Kinde darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.11.1998 - 12 UF 1241/98, FamRZ 1999, 884, juris Rdn. 2). - OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99
Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt zeigt auch die relative Grenze für die Berücksichtigung von Drittschulden des Unterhaltspflichtigen auf (vgl. zu alledem Luthin, FF, 1999, 105 m.w.N. und Darstellung des Streitstandes; a.A. KG, FamRZ 1999, 405; OLG München, FamRZ 1999, 884). - OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern
Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310). - OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99
Kindesunterhalt, Mindestbedarf, Darlegungslast, Beweislast
Vielmehr beruht diese Regelung nur auf den Besonderheiten dieses Verfahrens, so daß aus § 645 ZPO kein allgemeiner Rechtsgedanke hergeleitet werden kann, auch im streitigen Unterhaltsverfahren sei der Unterhaltsberechtigte für einen über dem Regelbetrag liegenden Bedarf nicht mehr darlegungs- u. beweispflichtig (…so zutreffend Göppinger/van Eis, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., Rn 1786; OLG München, FamRZ 1999, 884).