Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.04.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99   

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https://dejure.org/1999,2955
BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99 (https://dejure.org/1999,2955)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.1999 - 3Z BR 54/99 (https://dejure.org/1999,2955)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 1999 - 3Z BR 54/99 (https://dejure.org/1999,2955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer einer vormundschaftsgerichtlich genehmigten Unterbringung; Anforderungen an die Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Eintritt der Erledigung der Hauptsache

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache im Unterbringungsverfahren, Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1604
  • FamRZ 1999, 794
  • BayObLGZ 1999 Nr. 8
  • BayObLGZ 1999, 24
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann, ist daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG EuGRZ 1997, 372/373; NJWEFER 1998, 163; NJW 1998, 2432/2433).

    Die abweichende Entscheidung des OLG Karlsruhe in seinem Beschluß vom 13.10.1997 (BtPrax 1998, 34 ) zwingt nicht zu einer Vorlage gemäß § 28 Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof, weil sie durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.5.1998 (NJW 1998, 2432 ) überholt ist (vgl. BGH NJW 1998, 3653 ).

  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Alkoholismus im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 19.91, .608; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Alkoholismus im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 19.91, .608; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Danach gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG , soweit das Prozeßrecht eine weitere Instanz eröffnet, die Effektivität des Rechtsschutzes im sinne einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle (BVerfG NJW 1997, 2163 ).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Die abweichende Entscheidung des OLG Karlsruhe in seinem Beschluß vom 13.10.1997 (BtPrax 1998, 34 ) zwingt nicht zu einer Vorlage gemäß § 28 Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof, weil sie durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.5.1998 (NJW 1998, 2432 ) überholt ist (vgl. BGH NJW 1998, 3653 ).
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann, ist daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG EuGRZ 1997, 372/373; NJWEFER 1998, 163; NJW 1998, 2432/2433).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89
    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Dies kommt etwa in Betracht, wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB ; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118 ).
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
    Jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von sechs Wochen kann kaum davon ausgegangen werden, daß die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 2432; ebenso OLG Schleswig NJW 1999, 222 für eine Unterbringungsdauer von zwei Wochen).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97
  • BayObLG, 04.08.1994 - 3Z BR 220/94
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97

    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, S. 794 f.).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Die Zivilgerichte haben diese Rechtsprechung übernommen, wie u.a. die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 1999 (Az. 3 Z BR 54/99) und der Oberlandesgerichte Karlsruhe vom 4. April 2000 (Az. 11 Wx 28/00), Hamm vom 29. Mai 2001 (Az. 15 W 139/01) und Schleswig vom 26. August 1998 (Az. 2 W 153/98) belegen.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

    Die Auffassung des Landgerichts, ein Rechtsmittel gegen die Anordnung einer vorläufigen Unterbringung sei im Falle der prozessualen Überholung infolge der Beendigung der Maßnahme als unzulässig zu verwerfen, widerspricht dem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJWE-FER 1998, 163; BayObLGZ 1999, 24).

    Jedenfalls, wenn die Unterbringung nur für die Dauer von bis zu sechs Wochen angeordnet ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 2432; BayObLGZ 1999, 24; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 92).

  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Handelt es sich jedoch um ein Unterbringungs(genehmigungs)- verfahren, ist das Interesse des Betroffenen an einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringungsmaßnahme in den nach der Rechtsordnung gegebenen Instanzen ungeachtet des zwischenzeitlichen Wegfalls der direkten Belastung schutzwürdig, wenn der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt war, in welcher der Betroffene kaum den ganzen Instanzenzug durchlaufen konnte (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; NJW 1998, 2813/14; BayObLGZ 1999, 24; BayObLG FamRZ 2001, 657/658; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).

    Zum einen kann bei Freiheitsentziehungen der im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehene Rechtszug typischerweise durchlaufen werden, wenn die Dauer der Freiheitsentziehung mehr als 6 Wochen beträgt (BayObLGZ 1999, 24).

  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).

  • OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06

    Sofortige weitere Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung durch einstweilige

    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auch nach Aufhebung einer vormundschaftsgerichtlich angeordneten Unterbringung kann der Betroffene ein gegen die Anordnung eingelegtes Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung fortführen, wenn die Unterbringungsdauer lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war (vgl. BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrükken BtPrax 2000, 92 LS).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Das Bayerische Oberste Landesgericht zieht in seiner - nach dem Vorlagebeschluß des Saarländischen Oberlandesgerichts ergangenen - Entscheidung vom 12. Februar 1999 (3Z BR 54/99 - FamRZ 1999, 794) daraus die Folgerung, daß nach Beendigung einer vormundschaftsgerichtlich genehmigten Unterbringung - trotz der damit eingetretenen Erledigung in der Hauptsache - ein vom Betroffenen eingelegtes Rechtsmittel jedenfalls dann zulässig ist und bleibt, wenn die Dauer der Unterbringung auf lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war; denn es könne kaum davon ausgegangen werden, daß die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden könnten.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Nach Ablauf einer vom Vormundschaftsgericht angeordneten Unterbringung ist trotz der damit eingetretenen Erledigung der Hauptsache ein Rechtsmittel zulässig, wenn die Dauer der Unterbringung auf lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war (BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00

    Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung

  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung durch einstweilige

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 145/02

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Beendigung der Unterbringung - keine

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

  • BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 393/99

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.1998 - 13 UF 402/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5029
OLG Hamm, 28.04.1998 - 13 UF 402/97 (https://dejure.org/1998,5029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1998 - 13 UF 402/97 (https://dejure.org/1998,5029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1998 - 13 UF 402/97 (https://dejure.org/1998,5029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 794
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99

    Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden

    Auch müssen die Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sein (vgl. BGH NJW 1986, 2054; OLG Hamm FamRZ 1999, 794; Baumbach/Hartmann aaO Rn.73).

    Ob dies auch für die Jugendamtsurkunden gilt (so OLG Hamm FamRZ 1999, 794; Wendl § 8 Rn 157), erscheint zweifelhaft.

  • OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03

    Voraussetzungen für prozessuale und materiell-rechtliche Bindungen eines

    Wird ein Unterhaltstitel ohne Beteiligung oder Zustimmung des Gläubigers geschaffen, findet auf diese Titel § 323 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen ohne Bindung an den schon bestehenden Titel (im Anschluss an OLG Hamm in FamRZ 1999, 794; OLG Köln in FamRZ 2001, 1716).

    Auf derartige Unterhaltstitel findet § 323 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 323 Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen (OLG Hamm FamRZ 1999, 794; OLG Köln FamRZ 2001, 1716 f.).

  • OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Voraussetzungen und Umfang einer möglichen Abänderung richten sich bei bestehender Titulierung der Unterhaltspflicht im Rahmen einer Jugendamtsurkunde - wie hier - allein nach materiellem Recht und nicht nach § 323 Abs. 1 ZPO ( Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 168 f; OLG Hamm, OLGR 1998, 347; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 227, 228 m.w.N.; OLG Köln, OLGR 2000, 88, 89 ).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02

    Abänderung eines unterhaltsrechtlichen Vergleichs nach unfallbedingtem

    Die Frage der Abänderbarkeit richtet sich nach den Regeln des materiellen Rechts und damit grundsätzlich nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, FamRZ 1983, 22; OLG Hamm, FamRZ 1999, 794; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323, Rz. 47), die auf Grund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 313 BGB n. F. normiert worden sind.
  • OLG Naumburg, 23.01.2003 - 3 WF 238/02

    Kindesunterhalt - Abänderung einer Jugendamtsurkunde nach § 323 ZPO?

    Maßgebend sind vielmehr die Regelungen des materiellen Rechts (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, S. 794).
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