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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.1998 - 5 UF 169/98   

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https://dejure.org/1998,3443
OLG Hamm, 28.10.1998 - 5 UF 169/98 (https://dejure.org/1998,3443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1998 - 5 UF 169/98 (https://dejure.org/1998,3443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 5 UF 169/98 (https://dejure.org/1998,3443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1015
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides -

    Demgemäß hat das BSG in einer späteren Entscheidung, ohne dies näher zu problematisieren, bei der Abzweigung von Uhg nur auf den "kleinen Selbstbehalt" abgestellt (BSG SozR 3-1200 § 48 Nr. 4; aA jedoch OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 5 UF 169/98 -, FamRZ 1999, 1015 f).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7632
OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98 (https://dejure.org/1999,7632)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.01.1999 - 20 UF 548/98 (https://dejure.org/1999,7632)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 20 UF 548/98 (https://dejure.org/1999,7632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen der Unterhaltspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1015
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 74/05

    Selbstbehalt eines Umschülers bei Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt

    Die Frage, ob einem Umschüler bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen (so: OLG Dresden FamRZ 1999, 1015; LSG Nordrhein-Westfalen FamRZ 2001, 1739) oder derjenige eines Erwerbstätigen (so: OLG Hamm FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215; Wendl / Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A. § 2, Rz. 266) oder ein Zwischenbetrag (so: OLG Köln FamRZ 1998, 480) zuzugestehen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.
  • OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06

    Selbstbehalt; Umschüler

    Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).

    Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216; Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266; Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197; Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).

  • OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02

    Umschulung; Nebentätigkeit; fiktives Einkommen; Unterhaltsgeld

    Hierbei ist davon auszugehen, dass einem Umschüler grundsätzlich nur der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zusteht (OLG Dresden - 20. Senat, FamRZ 1999, 1015) .
  • LSG Hessen, 13.10.2004 - L 6 AL 465/02

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Verletzung der Unterhaltspflicht - Höhe des

    Wer, wie die Klägerin, eine Entgeltersatzleistung beziehe, bedürfe insbesondere nicht deshalb, weil er sich weiterbilde, aus unterhaltsrechtlicher Sicht eines besonderen finanziellen Anreizes (Hinweis auf OLG Dresden, in: FamRZ 1999, 1015).
  • OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01

    Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors

    Der Senat gesteht dem Beklagten den erhöhten Selbstbehalt eines Erwerbstätigen zu, weil die Umschulung der Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit dient und dieser daher aus unterhaltsrechtlicher Sicht gleich steht (wie OLG Hamm FamRZ 1999, 1015 ; a.A. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1015 : nur Selbstbehalt des Nichterwerbstätigen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2000 - L 9 AL 162/99

    Arbeitslosenversicherung

    Der jenige, der eine Entgeltersatzleistung bezieht, bedarf insbesondere auch nicht deshalb, weil er sich weiterbildet, aus unterhaltsrechtlicher Sicht eines besonderen finanziellen Anreizes, die Bildungsmaßnahme fortzusetzen (vgl. OLG Dresden FamRZ 1999, 1015).
  • AG Ludwigslust, 17.02.2005 - 5 F 316/02

    Verpflichtung der Großeltern zur Leistung von Kindesunterhalt für ihren Enkel;

    So kann etwa die Haushaltsersparnis auf Grund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138 [OLG Nürnberg 30.05.2003 - 11 UF 850/03] ;OLG Hamm FamRZ 2003, 1210 [OLG Hamm 08.01.2003 - 8 WF 296/02] ),oder der Selbstbehalt kann angemessen abgesenkt werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten erheblich unter dem in ihm enthaltenen Wohnkostenanteil liegen (OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ;Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8:Familienrecht II (§§ 1589-1921),4.Aufl.,2002,§ 1610 Rn.105).
  • AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 146/04
    In diesem Zusammenhang kann etwa die Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten oder einem Ehegatten mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210), oder der Selbstbehalt kann angemessen abgesenkt werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten erheblich unter dem in ihm enthaltenen Wohnkostenanteil liegen ( OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ; Rebmann/ Säcker/ Rixecker- Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8: Familienrecht II (§§ 1589- 1921), 4. Aufl., 2002, § 1610 Rn. 105).
  • AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04

    Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten

    Dabei ist zunächst zu beachten, dass der Selbstbehalt des Beklagten im Hinblick auf seine unter dem hierfür vorgesehenen Anteil in Höhe von üblicherweise 360, 00 EUR liegenden Wohnkosten abgesenkt werden kann (OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ; Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8:Familienrecht II (§§ 1589-1921), 4. Aufl. , 2002, § 1610 Rn. 105), und dann nur noch bei (750, 00 EUR - 360, 00 EUR + 268, 95 EUR =) 658, 95 EUR liegt.
  • AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04
    So kann etwa die Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten oder einem Ehegatten mit 25 % des Selbstbehaltes angesetzt und dieser entsprechend reduziert werden (vgl. Ziffer 21.7 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock; OLG Nürnberg NJW 2003, 3138; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210), oder der Selbstbehalt kann angemessen abgesenkt werden, wenn die tatsächlichen Wohnkosten erheblich unter dem in ihm enthaltenen Wohnkostenanteil liegen ( OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ; Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8: Familienrecht II (§§ 1589-1921), 4.Aufl., 2002, § 1610 Rn. 105).
  • AG Ludwigslust, 13.01.2005 - 5 F 69/03

    Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Titels;

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.1998 - 16 UF 53/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12538
OLG Karlsruhe, 20.02.1998 - 16 UF 53/97 (https://dejure.org/1998,12538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.1998 - 16 UF 53/97 (https://dejure.org/1998,12538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 16 UF 53/97 (https://dejure.org/1998,12538)
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  • FamRZ 1999, 1015
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