Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Rückständiger Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung - Einwendungen gegen Unterhaltsklage des Kindes - Hemmung der Verjährung - Verwirkung von Ansprüchen nichtehelicher Kinder

Verfahrensgang

  • AG Prenzlau, 18.05.1999 - 7 F 169/98
  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2000, 1044



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05  

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 9 UF 119/04  

    Wirksamkeit eines Anerkenntnisses im Verfahren auf Feststellung oder Anfechtung

    Der Vater kann insoweit nicht geltend machen, dass er zur Zahlung des Regelbetrages nicht in der Lage sei (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1044, 1045).

    Demgemäß kann auch der Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit im Verfahren nach § 653 ZPO nicht erhoben werden (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1044, 1045; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004 § 653 Rn. 6).

  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07  

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit

    Ob eine Verwirkung auch dann bereits in Betracht kommt, wenn sich das Kind, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, vor Anerkennung der Vaterschaft längere Zeit nicht darum bemüht hat, Unterhalt zu erhalten (so OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1044), kann dahinstehen.
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  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 1 WF 145/06  

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage im vereinfachten Unterhaltserfahren:

    Deshalb ist der Beklagte, der in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft zugleich auf Zahlung von Unterhalt in Höhe der Regelbeträge in Anspruch genommen wird, mit materiell-rechtlichen Einwendung, die zu einem Ausschluss oder einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs führen sollen, insbesondere mit der Einwendung der fehlenden oder eingeschränkten Leistungsunfähigkeit ausgeschlossen (OLG Dresden, FamRZ 2003, 161; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1044; OLG Bremen, FamRZ 2000, 1164; OLG Hamm, FamRZ 2000, 902).
  • KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10  

    § 76 Abs 1 FamFG, § 237 FamFG, § 238 Abs 3 S 4 FamFG, §

    Indem er gemäß § 653 ZPO a. F. die Feststellung der Vaterschaft mit dem Antrag auf Gewährung des Mindestunterhalts in einem Verfahren verbunden hat, das dem Antragsteller gemäß § 653 Abs. 1 Satz 3 ZPO a. F. den Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit abschnitt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044 f. nach Juris Rn 5; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 653 ZPO Rn 3), hat er mit einer Abänderung rechnen müssen.
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