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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99   

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https://dejure.org/2000,6326
OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99 (https://dejure.org/2000,6326)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 9 UF 39/99 (https://dejure.org/2000,6326)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 9 UF 39/99 (https://dejure.org/2000,6326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung von Hausratsgegenständen während des Getrenntlebens der Eheleute; Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflichten; Verstoß gegen des Grundsatzes einer nichtöffentlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher Regelungen - Feststellung der Eigentumsverhältnisse - Bestimmtheit des Herausgabegebots - Begründungspflicht für Beschlüsse im Hausratsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1102
  • FamRZ 2000, 1102 (LSe)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 19.08.1992 - 5 UF 191/91

    Grundstücksbestandteile; Einbauküche ; Badezimmer; Hausrat; Richterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Bei der endgültigen Verteilung des Hausrats gem. §§ 8, 9 HausratsVO ist das Gericht von Amtswegen verpflichtet, den zur Verteilung anstehenden gesamten Hausrat festzustellen und sodann die für das Hausratsverfahren bedeutsamen Eigentumsverhältnisse zu klären (OLG Bamberg, FamRZ 1996, 1293 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 12).

    Zugewiesene Gegenstände müssen so bestimmt bezeichnet sein, dass sie für den Gerichtsvollzieher ohne weiteres individualisierbar sind (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 672 = NJWE-FER 1998, 258 ; FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 12; Staudinger-Weinrich, a. a. 0;, § 13 HausratsVO , Rdn. 23), insbesondere bei einem Streit gegen weitere im Haushalt befindliche Gegenstände derselben Gattung unverwechselbar abgegrenzt werden können (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).

    Dies gilt auch dann, wenn z. B. einem Ehegatten aufgegeben würde - ähnlich liegt es hier -, keinen Hausrat aus der Wohnung zu entfernen (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84 sowie Staudinger-Weinrich, aaO.).

    Aufgrund der dargestellten wesentlichen Verfahrensverstöße war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des 1. Rechtszuges zurückzuverweisen, wozu insbesondere die festgestellten Verstöße gegen die Aufklärungspflicht (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Staudinger-Weinrich, aaO., § 13 HausratsVO , Rdn. 16) und das Fehlen einer Begründung der Entscheidung (OLG Celle, MDR 1986, 154; Zöller-Gummer, aaO., § 568, Rdn. 19) den Senat berechtigen.

  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Entscheidungen nach § 1361 a BGB gelten deshalb nur für die Zeit der Trennung und verlieren ihre Kraft, wenn die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen oder die Ehe rechtskräftig geschieden wird (OLG Zweibrücken, FamRZ 1991, 848 ; Staudinger-Hübner, BGB , 12. Aufl. 1993, § 1361 a , Rdn. 3; MünchKomm-Wacke, BGB , 3. Aufl. 1993, § 1361 a , Rdn. 3; Erman-Heckelmann, BGB , 9. Aufl. 1993, § 1361 a , Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1998 - 3 WF 82/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Anders als bei Scheidung der Eheleute ist eine erschöpfende Regelung des gesamten Hausrats in dem auf eine vorläufige Regelung ausgerichteten Verfahren nach § 1361 a BGB nicht erforderlich, vielmehr besteht die Möglichkeit, die Verteilung auf einzelne Gegenstände des Hausrats zu beschränken (OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1270 ; BayOblGZ 1972, 465, 466; Palandt-Brudermüller, aaO., § 1361 a, Rdn. 2; Staudinger-Hübner, aaO., § 1361 a, Rdn. 4; Erman-Heckelmann, aaO., Rdn. 5; MünchKomm-Wacke, aaO., Rdn. 19), weshalb eine Feststellung des gesamten Hausrats nicht erforderlich ist.
  • OLG Zweibrücken, 17.06.1998 - 5 UF 25/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Zugewiesene Gegenstände müssen so bestimmt bezeichnet sein, dass sie für den Gerichtsvollzieher ohne weiteres individualisierbar sind (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 672 = NJWE-FER 1998, 258 ; FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 12; Staudinger-Weinrich, a. a. 0;, § 13 HausratsVO , Rdn. 23), insbesondere bei einem Streit gegen weitere im Haushalt befindliche Gegenstände derselben Gattung unverwechselbar abgegrenzt werden können (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).
  • OLG Bamberg, 18.03.1996 - 7 UF 225/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Bei der endgültigen Verteilung des Hausrats gem. §§ 8, 9 HausratsVO ist das Gericht von Amtswegen verpflichtet, den zur Verteilung anstehenden gesamten Hausrat festzustellen und sodann die für das Hausratsverfahren bedeutsamen Eigentumsverhältnisse zu klären (OLG Bamberg, FamRZ 1996, 1293 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 12).
  • OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91

    Ermittlung der Eigentumsverhältnisse bei durch die Eheleute gemeinsam

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Zwar kann das Gericht, sofern nichts Gegenteiliges vorgetragen wird, gemeinsames Eigentum der Eheleute an den Hausratsgegenständen unterstellen (so bei endgültiger Zuweisung - OLG Koblenz, FamRZ 1992, 1303 sowie Johannsen/Henrich-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 8).
  • OLG Celle, 23.10.1985 - 4 W 145/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99
    Aufgrund der dargestellten wesentlichen Verfahrensverstöße war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des 1. Rechtszuges zurückzuverweisen, wozu insbesondere die festgestellten Verstöße gegen die Aufklärungspflicht (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Staudinger-Weinrich, aaO., § 13 HausratsVO , Rdn. 16) und das Fehlen einer Begründung der Entscheidung (OLG Celle, MDR 1986, 154; Zöller-Gummer, aaO., § 568, Rdn. 19) den Senat berechtigen.
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 15 WF 44/09

    Ausschließung des anderen Ehegatten von dem Besitz an Hausratsgegenständen (hier:

    Das Amtsgericht hat im angefochtenen Beschluss zutreffend die Auffassung vertreten, dass für die nach § 8 Abs. 1 HausratsVO gerechte und zweckmäßige endgültige gerichtliche Teilung des Hausrats grundsätzlich der gesamte, bei Trennung der Eheleute vorhandene Hausrat festzustellen ist, den diese im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht darzulegen haben (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1102. Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Aufl., Rn 12 zu § 8 HausratsVO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.2000 - 7 WF 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5435
OLG Hamm, 18.01.2000 - 7 WF 31/00 (https://dejure.org/2000,5435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2000 - 7 WF 31/00 (https://dejure.org/2000,5435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 7 WF 31/00 (https://dejure.org/2000,5435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1994 - 18 UF 177/93

    Zuständigkeit; Familiengericht; Ehegatten; Nutzungsrecht; Wohnung; Zustimmung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 7 WF 31/00
    Der beabsichtigte Antrag hat aber auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn man der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung folgt, wonach das Wohnungszuweisungsverfahren auch dann durchgeführt werden kann, wenn beide Parteien über die Nutzung der Ehewohnung eine Einigung erzielt haben, der Vermieter aber nicht bereit ist, eine Mietpartei aus der Haftung zu entlassen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 45 ff; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 651; OLG Hamm, FamRZ 1993, 574).
  • OLG Köln, 03.11.1988 - 4 WF 248/88

    Entlassung aus dem Leihverhältnis der ehelichen Wohnung nach der Scheidung von

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 7 WF 31/00
    Nach der Auffassung des OLG Köln (FamRZ 1989, 640) ist ein Wohnungszuweisungsverfahren nur dann möglich, wenn sich die Parteien nicht über die Zuweisung der Ehewohnung einigen können.
  • OLG Hamm, 18.09.1992 - 11 UF 224/92

    Ausgestaltung eines nachehelichen Hausratsverfahrens zur Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 7 WF 31/00
    Der beabsichtigte Antrag hat aber auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn man der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung folgt, wonach das Wohnungszuweisungsverfahren auch dann durchgeführt werden kann, wenn beide Parteien über die Nutzung der Ehewohnung eine Einigung erzielt haben, der Vermieter aber nicht bereit ist, eine Mietpartei aus der Haftung zu entlassen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 45 ff; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 651; OLG Hamm, FamRZ 1993, 574).
  • OLG Hamburg, 15.02.1990 - 7 WF 13/90

    Zulässigkeit der Regelung des Mietverhältnisses bei Streit der Parteien über das

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 7 WF 31/00
    Der beabsichtigte Antrag hat aber auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn man der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung folgt, wonach das Wohnungszuweisungsverfahren auch dann durchgeführt werden kann, wenn beide Parteien über die Nutzung der Ehewohnung eine Einigung erzielt haben, der Vermieter aber nicht bereit ist, eine Mietpartei aus der Haftung zu entlassen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 45 ff; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 651; OLG Hamm, FamRZ 1993, 574).
  • AG Warendorf, 28.06.2002 - 9 F 414/02

    Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Zuweisung trotz

    Demgegenüber kommt die beantragte Umgestaltung des Mietverhältnisses mit dem Vermieter nach § 5 Abs. 2 HausrVO nicht in Betracht, und zwar auch nicht bei Zustimmung des anderen Ehegatten, da dies einer endgültigen Wohnungszuweisung gleichkommt und eine vorläufige Regelung entgegen dem Vermieterwillen nicht möglich ist (vergleiche OLG Hamm, FamRZ 2000, Seite 1102).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9351
OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99 (https://dejure.org/2000,9351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2000 - 9 UF 210/99 (https://dejure.org/2000,9351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 9 UF 210/99 (https://dejure.org/2000,9351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Beschwerde gegen die Zuweisung von Hausratsgegenständen durch das Amtsgericht mangels Erreichens der notwendigen Beschwerdesumme

  • rechtsportal.de

    HausratsVO § 14
    Beschwerdewert im Hausratsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1102 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1102 (LSe)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.10.1986 - 3 WF 304/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99
    Die gemäß § 19 FGG an sich statthafte Beschwerde (siehe OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 407; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1303 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 313 ) ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstands nicht erreicht ist (§ 14 Hausratsverordnung ).
  • OLG Hamm, 15.07.1988 - 5 WF 340/88

    Statthaftigkeit der einfachen Beschwerde; Isoliertes Hausratsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99
    Die gemäß § 19 FGG an sich statthafte Beschwerde (siehe OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 407; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1303 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 313 ) ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstands nicht erreicht ist (§ 14 Hausratsverordnung ).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1987 - 5 WF 186/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99
    Die gemäß § 19 FGG an sich statthafte Beschwerde (siehe OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 407; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1303 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 313 ) ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstands nicht erreicht ist (§ 14 Hausratsverordnung ).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1983 - 4 WF 164/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2000 - 9 UF 210/99
    Im Beschwerdeverfahren ist deshalb nur der Wert der Gegenstände maßgebend, deren anderweitige Zuweisung erstrebt wird (OLG Frankfurt, JurBüro 1984, 753).
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