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   OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99   

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https://dejure.org/1999,3289
OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99 (https://dejure.org/1999,3289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.1999 - 9 UF 122/99 (https://dejure.org/1999,3289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 9 UF 122/99 (https://dejure.org/1999,3289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Rechts eines Elternteils auf Umgang mit seinem nichtehelichen Kind; Bedeutsamkeit des Willens des Kindes; "Störungsfreie" Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft; Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 882
  • FamRZ 2000, 1106
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 26.04.2016 - 1 WF 93/16

    Elterliche Sorge: Auskunftspflicht des betreuenden Elternteils

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (LS); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07

    Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen über die persönlichen

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).

    Auf die Ursachen einer nicht ausreichenden Information kommt es regelmäßig nicht an, sodass beispielsweise auch dann, wenn der Umgang auf die Ferienzeiten beschränkt ist oder bei berufsbedingten längeren Aufenthalten des Umgangsberechtigten oder gar bei gerichtlicherseits eingeschränktem Umgangsrecht nur selten stattfindet (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1106; ferner Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1686, Rn. 1, 5), ein Auskunftsrecht besteht.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21

    Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

    Dort genügt für eine Einschränkung des Umgangs die bloße Erforderlichkeit, es müssen also - entsprechend dem Maßstab des § 1696 Abs. 1 - lediglich triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne die Einschränkung eine ungünstige Entwicklung des Kindes eintreten wird (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184; Johannsen/Henrich/Althammer/ Rake, Familienrecht , § 1684 BGB, Rn. 57).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2009 - 10 UF 177/08

    Umgangsregelung: Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit eines 14-Jährigen

    Bei der Anordnung zur Auskunfterteilung nach § 1686 BGB (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1106, 1107; MünchKomm/Finger, BGB, 5. Aufl., § 1686, Rz. 10 f.; Johannsen/Henrich/ Jaeger, a.a.O., § 1686, Rz. 4) handelt es sich aber um ein gesondertes Verfahren, das vorliegend nicht Beschwerdegegenstand ist (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1980, 488, 489; Wieczorek/ Schütze/Kemper, ZPO, 3. Aufl., § 621e, Rz. 34 f.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Ergänzungsband, § 621e, Rz. 24).
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 13 UF 609/01

    Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB umfaßt nicht eine Tagebuchführung

    Anerkannt ist allenfalls das Recht auf Übersendung von Kopien der Schulzeugnisse, was vorliegend jedoch schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil die beiden Kinder noch nicht in der Schule sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 514; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106; OLG Naumburg FamRZ 2001, 513).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2016 - 10 WF 48/16

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes Anordnungen zur

    Die besondere praktische Verknüpfung zwischen dem Recht auf persönlichen Umgang einerseits und dem Auskunftsrecht nach § 1686 BGB andererseits ergibt sich auch daraus, dass die Ersatzfunktion des Auskunftsanspruchs bei fehlendem oder eingeschränktem Umgang in der Rechtsprechung eine vorrangige Bedeutung hat (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2000, 1106 ; Staudinger/Rauscher, a.a.O., § 1686 Rn. 2).
  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung

    Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat (BVerfG, FamRZ 2007, 531; 2001, 1057; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106).
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat (BVerfG, FamRZ 2007, 531; 2001, 1057 [BVerfG 02.04.2001 - 1 BvR 212/98] ; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1106).
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