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   OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99   

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https://dejure.org/1999,3164
OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99 (https://dejure.org/1999,3164)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.1999 - 3 W 223/99 (https://dejure.org/1999,3164)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 1999 - 3 W 223/99 (https://dejure.org/1999,3164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Durchsetzung ambulanter Zwangsmedikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2750
  • FGPrax 2000, 24
  • FamRZ 2000, 1114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Die nur ambulante Vornahme der Zwangsmedikation kann deshalb nicht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt werden (vgl. zur vorläufigen Unterbringung nach § 1846 BGB BayObLG FamRZ 1990, 1154; im Übrigen BayObLG FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a.a.O. § 1906 Rdnr. 42; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1906 Rdnr. 3).

    a) Kann eine Gefahr schwerer oder langdauernder gesundheitlicher Schäden nicht festgestellt werden und ist der Betreute einwilligungsunfähig, bedarf die Medikamentengabe lediglich der Einwilligung seines Betreuers, dem auch der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge übertragen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a. a. O. § 1906 Rdnr. 64).

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Die nur ambulante Vornahme der Zwangsmedikation kann deshalb nicht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt werden (vgl. zur vorläufigen Unterbringung nach § 1846 BGB BayObLG FamRZ 1990, 1154; im Übrigen BayObLG FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a.a.O. § 1906 Rdnr. 42; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1906 Rdnr. 3).

    a) Kann eine Gefahr schwerer oder langdauernder gesundheitlicher Schäden nicht festgestellt werden und ist der Betreute einwilligungsunfähig, bedarf die Medikamentengabe lediglich der Einwilligung seines Betreuers, dem auch der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge übertragen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a. a. O. § 1906 Rdnr. 64).

  • LG Berlin, 05.11.1992 - 83 T 423/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Denn es wird - auch unter Berücksichtigung der Heilungschancen (vgl. LG Berlin FamRZ 1993, 597, 599) - anhand der weiteren Entwicklung immer zu prüfen sein, ob aufgrund Verweigerung gebotener, ggf. nach § 1904 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigter, ambulanter Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB bzw. unterbringungsähnliche Maßnahme nach Abs. 4 BGB oder eine Unterbringung nach den Vorschriften des PsychKG gegeben sind.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Der BGH hat mit B.v. 11.10.2000, Aktenzeichen XII ZB 69/00 , BGHZ 145, 297-310 = BtPrax 2001, 32-36 (u.a.) im Sinn des OLG Hamm entschieden.
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Anmerkung: Vgl. hierzu OLG Hamm, B.v. 06.04.2000, Aktenzeichen 15 W 76/00 , BtPrax 2000, 173-177: Vorlage an BGH.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Es möchte von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. November 1999 (FamRZ 2000, 1114) abweichen.
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 24) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat indessen gehindert durch den auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (veröffentlicht in FGPrax 2000, 24 f.).

  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2000 (BGHZ 145, 297), in der sich der Bundesgerichtshof unter anderem mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 16. November 1999 (FamRZ 2000, 1114) auseinandergesetzt hat.
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00

    Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
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