Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12038
AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98 (https://dejure.org/1998,12038)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98 (https://dejure.org/1998,12038)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 45 XVII MUE 65/98 (https://dejure.org/1998,12038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung lebensbeendender Maßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 29.05.1996 - 8 E 3196/95
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.05.1998 - 45 XVII MUE 65/98
    Aus dem Umstand, daß eine mit dem Todesrisiko behaftete Behandlung (oder Nichtbehandlung) genehmigungspflichtig und damit auch genehmigungsfähig ist, kann keineswegs zwingend gefolgert werden, daß die gezielte Herbeiführung des Todes, sei es auch "zum Wohl" der Betreuten, erst recht genehmigungsfähig sei (ebenso AmtsG Hanau, BtPrax 1997, 83).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen

    Die Einwilligung des Betreuers eines irreversibel hirngeschädigten, nicht mehr entscheidungsfähigen, volljährigen Betreuten, bei dem der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, in den Abbruch der künstlichen Ernährung, die sich im vorliegenden Fall als Widerruf der Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung darstellt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht analog § 1904 Abs. 1 BGB (BGHSt 40, 257, 261 f; OLG Frankfurt NJW 98, 2747; LG Duisburg NJW 99, 2744; AG Ratzeburg, Beschluss vom 7.12.98, Jurisausdruck; a.A. LG München I NJW 99, 1788; LG Augsburg NJW 00, 2363; AG Hanau BtPrax 97, 92; AG Frankfurt FamRZ 00, 1183; AG Garmisch-Partenkirchen FamRZ 00, 319; offen gelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 01, 347; OLG Brandenburg NJW 00, 2361, das eine analoge Anwendung des § 1904 Abs. 1 BGB auf einen minderjährigen Patienten mangels planwidriger Gesetzeslücke zu Recht abgelehnt hat).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9707
BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers; Ausschluss der Bestellung zum Betreuer durch die abstrakte Gefahr einer Kollision der Interessen des Betroffenen mit denen der als Betreuer in Betracht kommenden Person; Bestellung eines weiteren Betreuers bei größerer Entfernung des ...

  • Bt-Recht

    Abstrakte Gefahr der Interessenkollision, weiterer Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 5, § 1899
    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eignung trotz denkbarer Interessenkollision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines weiteren Betreuers gegeben sind, obliegt dem Tatrichter unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BayObLG FamRZ 1997, 1502 = BtPrax 1997, 114 ).

    Vom Rechtsbeschwerdegericht kann die Würdigung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler überprüft werden, d.h. dahin, ob dieser Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502 = BtPrax 1997, 114 /115).

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1996, 507 /508 m.w.N.).

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß § 1897 Abs. 5 BGB nur die Gefahr von Interessenkonflikten zwischen Betreuer und Betreutem meint (BayObLG FamRZ 1994, 530/531).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8 /9).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    (1) Eine solche Beurteilung ist fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Geeignetheit verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt (vgl. BayObLG aaO; BtPrax 1996, 67 /68).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Der Senat ist daher an die Feststellungen des Landgerichts gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Bei der Auswahl des weiteren Betreuers ist § 1897 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 182 ).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Als Ausnahme von dem nach § 1897 Abs. 1 BGB geltenden Grundsatz der Einzelbetreuung ist die Bestellung von mehreren Betreuern für den Betroffenen nicht in das freie Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290 = Bt-Prax 1998, 32/33 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7094
BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99 (https://dejure.org/1999,7094)
BayObLG, Entscheidung vom 15.10.1999 - 3Z BR 224/99 (https://dejure.org/1999,7094)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 3Z BR 224/99 (https://dejure.org/1999,7094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der Eignung zum Betreuer; Erledigung der Hauptsache bei Tod eines Betreuten im Rahmen der Anfechtung einer Entlassung durch den Betreuer; Verwertung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen

  • Bt-Recht

    Tod des Betreuten, Anfechtung der Entlassung des Betreuers, Erledigung der Hauptsache, Eignung des Betreuers

  • rechtsportal.de

    Entlassung des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entlassung eines unfähigen Betreuers auch gegen den Willen des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    Ein entgegenstehender Wille des Betreuten oder verwandtschaftliche und sonstige persönliche Bindungen hindern die Entlassung nicht, da es dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen würde, bliebe der Betreuer trotz fehlender Gewährleistung seiner Eignung im Amt (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ; BayObLG, FamRZ 1997, 1360 ; Knittel BtG § 1908b BGB Rn.2).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 217 Abs. 1 FGG , § 550 ZPO ; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1169/1170; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46).
  • BGH, 25.06.1975 - IV ZB 35/74

    Zustellungen in der nichtstreitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    996, 67), hat sich die Hauptsache durch den Tod der Betroffenen nicht erledigt (vgl. BGH NJW 1975, 1518/1519; KG OLGZ 1971, 196).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 16 Wx 4/95

    Probleme des Übergangs beim Betreuerwechsel; Erlöschen aller mit der Amtsführung

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    Die sofortige weitere Beschwerde ist im Hinblick darauf, daß die Entlassung eines Betreuers bei erfolgreicher Anfechtung rückwirkend entfällt (vgl. BayObLG 1990, 79/80; OLG Köln FamRZ 1995, 1086 ; OLG Stuttgart Rpfleger 1.
  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    996, 67), hat sich die Hauptsache durch den Tod der Betroffenen nicht erledigt (vgl. BGH NJW 1975, 1518/1519; KG OLGZ 1971, 196).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Sowohl die Annahme der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache als auch die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens setzen das Vorhandensein von Verfahrensbeteiligten voraus (vgl. z.B. BayObLGZ 1958, 222/223; 1965, 348/350; BayObLG FamRZ 2000, 1183 und 1328).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01

    Unterbringungsverfahren; Betreuung; Tod des Betroffenen; Sofortige weitere

    Sowohl die Annahme der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache als auch die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens setzen das Vorhandensein von Verfahrensbeteiligten voraus (vgl. z.B. BayObLGZ 1958, 222/223; 1965, 348/350; BayObLG FamRZ 2000, 1183 und 1328).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 289/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11768
BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 289/99 (https://dejure.org/1999,11768)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3Z BR 289/99 (https://dejure.org/1999,11768)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3Z BR 289/99 (https://dejure.org/1999,11768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für einen schwer gesitig Behinderten nach dem Tod beider Elternteile; Bestellung eines Verwandten als Betreuer bei Benachteiligung des Pflegebedürftigen bezüglich seiner Erbansprüche

  • Bt-Recht

    Betreuerauswahl, Interessenkonflikt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8415
VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98 (https://dejure.org/2000,8415)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2000 - 18 K 11261/98 (https://dejure.org/2000,8415)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2000 - 18 K 11261/98 (https://dejure.org/2000,8415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit bei Erteilung einer Namensurkunde; Voraussetzungen einer Namensänderung; Namensänderung eines Kindes bei Annhame des Geburtnamens eines Elternteils nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 10 A 5687/98

    Änderung des Nachnamens; Stiefkinder; Anwendbares Recht; Verhältnis der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Diese Bestimmung ist unter Ausschluß des Regimes des § 3 NÄG, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. April 1999 - 10 A 5687/98, nur anwendbar in den Fällen der Einbennung von Kindern, deren sorgeberechtigter Elternteil nach Scheidung und Wiederheirat den Familiennamen des neuen Ehepartners angenommen hat (sog. Stiefkinderfälle).

    Die Kammer schließt sich nicht der jüngsten, in einem obiter dictum geäußerten Auffassung des OVG NRW, Urteil vom 23. April 1999 - 10 A 5687/98 -, an, nach der der Gesetzgeber anläßlich der o.a. Novellierung des § 1618 BGB eindeutig den materiellen Maßstab für eine Namensänderung im Sinne einer "zwingenden Erforderlichkeit" festgelegt und im Gegensatz zur derzeitigen Rechtsprechung "verschärft" habe, mithin auch der entsprechende materielle Maßstab für eine Namensänderung nach § 3 NÄG anzuwenden sei.

    Nach Auffassung der Kammer besteht keine Veranlassung, anläßlich der Gesetzgebung zu § 1618 BGB die bisherige Rechtsprechung - wie dies das OVG NRW in seinem Urteil vom 23. April 1999 - 10 A 5687/98 - angekündigt hat (vgl. Bl. 20 des Abdrucks) - aufzugeben.

    Insoweit hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 9. Oktober 1998 - 25 K 8115/96 -, das durch das Urteil des OVG NRW vom 23. April 1999 - 10 A 5687/98 - bestätigt worden ist, die Auffassung vertreten, daß die Gesetzesmaterialien, insbesondere die Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses, in ihren Aussagen zu den materiellen Maßstäben einer Einbenennung nach § 16 18 BGB - trotz Kenntnis des bekannten Streits in der Rechtsprechung um die Namensänderungskriterien - widersprüchlich sind; aus widersprüchlichen Angaben aber kann nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber nunmehr mit der nötigen Klarheit die Namensänderungskriterien definiert hat.

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Diese Rechtsprechung, die für Kinder aus geschiedener Ehe die Namensangleichung an den sorgeberechtigten Elternteil erleichtert, hat das BVerwG inzwischen bestätigt und weiter präzisiert; vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1995 - 6 C 13.94 - und - 6 C 6.94 -, DVBl. 1996, S. 988.

    Ist die bezeichnete Vermutung nicht auf solche Weise widerlegt, rechtfertigt sie die Namensänderung zum Wohle des jüngeren Kindes, wenn nicht andere, vorrangige Interessen entgegenstehen; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 6 C 6.94 -, a.a.O.

    Eine nur allgemeine Besorgnis konkret nicht absehbarer Entwicklungen darf die Auslegung des materiellen Rechts nicht beeinflussen; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember - 6 C 6.94 -, a.a.O.

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 13.94

    Namensänderung - Ehescheidung - Widerlegliche Vermutung - Kindeswohl -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Diese Rechtsprechung, die für Kinder aus geschiedener Ehe die Namensangleichung an den sorgeberechtigten Elternteil erleichtert, hat das BVerwG inzwischen bestätigt und weiter präzisiert; vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1995 - 6 C 13.94 - und - 6 C 6.94 -, DVBl. 1996, S. 988.

    Den Identitätsfragen und den Identitätsbedürfnissen der Kinder wird also ein hoher Stellenwert eingeräumt; vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1995, a.a.O..

    Das BVerwG, vgl. Urteil vom 13. Dezember 1995 - 6 C 13.94 -, kommt zu der Ansicht, daß auch in Fällen, in denen der sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung ohne Wiederverheiratung zu seinem früheren Namen zurückkehrt, nicht ohne weiteres dem subjektiven Wunsch des Kindes nach Namensgleichheit mit dem sorgeberechtigten Elternteil durch Namensänderung zu entsprechen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1996 - 10 A 4086/93

    Gleichbleibende Argumentationslage; Namensänderungsbegehren; Stiefkinder;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Schließlich zeigt dieses Gesetz auch, daß der Kennzeichnung der Abstammung durch den Familiennamen keine hohe Bedeutung mehr beigemessen wird; vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 4086/93 - VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 1994 - 25 K 10683/92 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1992 - 10 A 2754/86

    Namensänderung; Familienname; Kindeswohl; Geschiedene Ehe; Namensrecht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Es ist entscheidend, ob die für eine Namensänderung sprechenden Gründe im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sind; vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. April 1992 - 10 A 2754/86 -, NJW 1993, S. 345.
  • VG Düsseldorf, 09.10.1998 - 25 K 8115/96
    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Insoweit hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 9. Oktober 1998 - 25 K 8115/96 -, das durch das Urteil des OVG NRW vom 23. April 1999 - 10 A 5687/98 - bestätigt worden ist, die Auffassung vertreten, daß die Gesetzesmaterialien, insbesondere die Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses, in ihren Aussagen zu den materiellen Maßstäben einer Einbenennung nach § 16 18 BGB - trotz Kenntnis des bekannten Streits in der Rechtsprechung um die Namensänderungskriterien - widersprüchlich sind; aus widersprüchlichen Angaben aber kann nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber nunmehr mit der nötigen Klarheit die Namensänderungskriterien definiert hat.
  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 18 K 11261/98
    Eine Namensänderung ist nicht erst dann gerechtfertigt, wenn dies zum Wohl des Kindes zwingend erforderlich ist; vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 7. Januar 1994 - 6 C 34.92 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    Anders Innenministerium NRW, Erlass vom 22. Mai 2000 (I A 3/14-80.10/55.44) im Anschluss an VG Minden, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 2 K 2940/97 - VG Oldenburg, Urteil vom 23. Februar 1999 - 12 A 1467/98 - Urteil vom 12. Mai 1999 - 12 A 637/99 - VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 1999 - 25 K 11147/98 - Urteil vom 16. November 1999 - 25 K 5733/98 - Urteil vom 13. März 2000 - 18 K 11261/98 -, FamRZ 2000, 1183 (Ls.).

    BT-Drucksache 13/8511, S. 74; vgl. dazu: VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1998 - 25 K 8115/96 -, NJW 1999, 1730 (1732); Urteil vom 27. September 1999 - 25 K 11147/98 -, S. 9 f. UA; Urteil vom 13. März 2000 - 18 K 11261/98 -, S. 7 UA.

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 1999 - 25 K 11147/98 -, S. 10 UA; Urteil vom 13. März 2000 - 18 K 11261/98 -, S. 8 UA.

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