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   BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99   

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BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99 (https://dejure.org/2000,1866)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99 (https://dejure.org/2000,1866)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 (https://dejure.org/2000,1866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren Vergütungen an formale Bildungsabschlüsse geknüpft wird, verstoßen auch dann nicht gegen GG Art 3 Abs 1 und 12 Abs 1, wenn es der Ländergesetzgebung überlassen bleibt, gesetzliche ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Berufsvormund - Vergütung - Umschulung - Fortbildung - Hochschulabschluß - Gleichheitsgebot - Berufsfreiheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde betreffend BVormVG, Nichtannahme

  • Judicialis

    BtÄndG Art. 2 a; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 2; ; BVormVG § 1 Abs. 2; ; BVormVG § 2 Abs. 2 und 3; ; BGB § ... 1836; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 a; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachqualifizierung in einem anderen Bundesland zählt

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1277
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).

    Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a., S. 13 f. des Umdrucks) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei gesetzlichen Vergütungsregelungen nicht nur eine einzige Möglichkeit der Ausgestaltung hat, sondern dass auch die Festsetzung von Stundensätzen in Abhängigkeit von nutzbaren Kenntnissen sachgerecht erscheint.

    Die Regelung ist auch geeignet, diese Zielvorstellungen des Gesetzgebers zu fördern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 13).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).

    Mit den Zielsetzungen Rechtssicherheit, Kalkulierbarkeit der Einnahmen und Ausgaben, leichtere Handhabbarkeit, Entlastung der Gerichte sowie Begrenzung der Staatsausgaben verfolgt die angegriffene gesetzliche Regelung legitime Gemeinwohlzwecke, wie sich bereits aus dem Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1999 (vgl. AnwBl 2000, S. 204 ) ergibt.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist, also die Betroffenen nicht übermäßig belastet sind (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Übergangsregelungen sind vor allem dann angezeigt, wenn eine geschützte Rechtsposition aufgehoben oder erheblich umgestaltet wird (vgl. BVerfGE 43, 242 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 610/11

    Vergütung des Berufsvormunds: Höhe des Stundensatzes

    Die Vertrauensschutzgründe aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Vergütungssätze entsprächen auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach berufsmäßig tätigen Vormündern Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten seien (BVerfGE FamRZ 2000, 729 und 2000, 1277).
  • LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00

    Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für

    Den Vorgaben des BVerfG, wonach berufsmäßig tätige Vormündern auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten sind, genügen die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM, und sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff. ).

    Daß die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung sich nach dem formalen Bildungsabschluß der Betreuer und Nachlaßpfleger richtet, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ).

    Daß sie im Land Niedersachsen (noch) nicht die Möglichkeit hat, weitere Nachqualifizierungen zu erwerben, beeinträchtigt die Beteiligte nicht in ihren Grundrechten wie das BVerfG in vergleichbaren Fällen entschieden hat (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff. ).

    Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Nachqualifizierungskonzepte zu entwickeln oder die Nachqualifikation, die in anderen Bundesländer erworben wurde, anzuerkennen (BverfG FamRZ 2000, 1277, 1279 ).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Insbesondere ist mit der die gesetzlichen Vorgaben umsetzenden Reduzierung des der Betreuerin gewährten Stundensatzes - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht eine (Teil-)Sperrung der beruflichen Tätigkeit der Betreuerin verbunden (vgl. auch BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1279 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer

    BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 -, FamRZ 2000, 1280; BGH; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/03 -, NJW 2007, 844; OLG I. , Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 127/08 - und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, beide juris.
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • LG Köln, 04.05.2017 - 6 T 355/16

    Einstufung eines Berufsbetreuers in die höchste Vergütungsstufe; Vergleichbarkeit

    Ohne Erfolg wendet die Beteiligte zu 2. in diesem Zusammenhang ein, die Stichtagsregelung sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2000, 1 BvR 1125/99) nicht vereinbar.

    Damit werde in hinreichendem Maße dem Umstand Rechnung getragen, dass es Berufsbetreuer ohne formale Qualifikation gebe, die auf eine Beibehaltung des zuvor geltenden Vergütungsmodells vertraut hätten und somit einen gewissen Vertrauensschutz genössen (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2000, 1 BvR 1125/99).

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99 - (NJWE-FER 2000, 284 = FamRZ 2000, 1277) liegt ein Grundrechtsverstoß nur in den Fällen vor, in denen ein Berufsbetreuer in einem Bundesland tätig ist, das weder eine eigene Nachqualifikation noch eine Anerkennung anderer Nachqualifikationen vorsieht, und der Betreuer die erforderlichen Prüfungsnachweise aus einem anderen Bundesland gemäß § 2 II BVormVG nachweist.

    Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99 - (NJWE-FER 2000, 284 = FamRZ 2000, 1277) so gesehen, indem es die beiden dortigen nordrhein-westfälischen Beschwerdeführerinnen auf die Qualifizierungsangebote anderer Bundesländer verwiesen hat.

  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 874/09

    Verpflichtung von zugelassenen Rechtsanwälten zur Anzeige ihrer Tätigkeit als

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • VG Köln, 24.05.2007 - 26 K 3996/06

    Erstattungsfähigkeit von Fahrgeldausfällen wegen unentgeltlicher Beförderung

  • OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02

    Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz während der landesrechtlichen

  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05

    Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

  • LG Köln, 15.05.2003 - 1 T 163/03
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