Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99   

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https://dejure.org/1999,10296
OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99 (https://dejure.org/1999,10296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.1999 - 9 AR 8/99 (https://dejure.org/1999,10296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 9 AR 8/99 (https://dejure.org/1999,10296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abgabe einer Betreuungserweiterungssache an ein anderes Amtsgericht

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Übernahmepflicht bei erleichterter Tätigkeit des Übernahmegerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amtswegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 1 AR 4/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9.ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 AR 49/19

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein Betreuungsverfahren

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9.ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein Betreuungsverfahren;

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 AR 22/18

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Amtsgericht

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01

    Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des

    Ungeachtet des Umstands, dass das Amtsgericht Dieburg mit der Sache besser vertraut ist, legt die Dringlichkeit der Entscheidung über den Antrag der Betreuerin hier jedoch einen alsbaldigen Zuständigkeitswechsel nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439/440; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1299 [LS]).
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Rechtsprechung
   KG, 16.12.1999 - 19 WF 8877/99   

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https://dejure.org/1999,9776
KG, 16.12.1999 - 19 WF 8877/99 (https://dejure.org/1999,9776)
KG, Entscheidung vom 16.12.1999 - 19 WF 8877/99 (https://dejure.org/1999,9776)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 19 WF 8877/99 (https://dejure.org/1999,9776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Bestellung eines Verfahrenspflegers als Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) geschützte Elternrecht; Fehlende Begründung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers, Anfechtung, Begründung der Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2596
  • FamRZ 2000, 1299 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1537
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 05.09.2002 - 14 WF 165/02

    Beschwerderecht des Sorgeberechtigten gegen die Bestellung eines

    - dafür: OLG Hamburg FamRZ 2001, 34; KG, 13. ZS, FamRZ 2000, 1298 = NJW 2000, 2596; KG, 19. ZS, FamRZ 2001, 1537; OLG Düsseldorf, 6. FamS, NJW 2000, 1274 = FamRZ 2000, 1298; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1296; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1296; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293; OLG München, FamRZ 1999, 667; OLG Hamm, FamRZ 1999, 41; Maurer, in: FamRefK, 1998, § 50 FGG, Rdnr. 36; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl., 1999, § 50 FGG, Rndr.

    Verfahrensfehlerhaft ist auch die in der Wiedergabe respektive Paraphrase des gesetzlichen Wortlauts des § 50 Abs. 1 FGG sich erschöpfende Begründung des angefochtenen Beschlusses (ebenso: KG, FamRZ 2000, 1298, u. FamRZ 2001, 1537; a. A.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1296; Engelhardt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 50 Rdnr. 18), wonach zur Wahrung der Kindesinteressen im anhängigen Verfahren sowie zur Durchsetzung seiner Rechte es das Gericht für erforderlich halte, dem Kind einen Verfahrenspfleger zu bestellen.

  • OLG Köln, 07.05.2002 - 4 WF 50/02

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung auf

    Entgegen der Auffassung des 19. Zivilsenates des Kammergerichts (vgl. u.a. KG NJW 2000, 2596) ist die Anordnung der Verfahrenspflegerbestellung oder Entpflichtung nach Ansicht des Senates keine Endentscheidung, da hierdurch die Instanz nicht abgeschlossen wird.
  • KG, 30.09.2002 - 13 UF 271/02

    Aussetzung von der Bestellung eines Verfahrenspflegers im FGG -Verfahren

    FamS) FamRZ 2000, 1298 , KG, FamRZ 2000, 298 und 2001, 1537; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 34; a.A.: OLG Celle, FamRZ 1999, 1589 ; OLG Düsseldorf (7. FamS) 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1295 ; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 170 und OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 170).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99   

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https://dejure.org/1999,9905
BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99 (https://dejure.org/1999,9905)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 3Z AR 23/99 (https://dejure.org/1999,9905)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 3Z AR 23/99 (https://dejure.org/1999,9905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht; Maßstab bei Ermittlung eines wichtigen Grundes; Berücksichtigung eines besonderen Vertrauens des Betreuten zum abgebenden Gericht

  • Bt-Recht

    Abgabe bei besonderen Vertrauen des Betreuten zum bisherigen VormG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a, § 46
    Besonderes Vertrauen des Betreuten zum Vormundschaftsgericht als Hinderungsgrund einer Abgabe des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 704 XVII 4821/92
  • BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).

    Rechnung zu tragen ist auch den Interessen des Betreuers, wobei insbesondere zu prüfen ist, inwieweit dessen Amtsführung durch einen Zuständigkeitswechsel erleichtert oder erschwert wird (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276).

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13119
BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00 (https://dejure.org/2000,13119)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.2000 - 3Z AR 17/00 (https://dejure.org/2000,13119)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 2000 - 3Z AR 17/00 (https://dejure.org/2000,13119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufgaben des Vormundschaftsgerichts vor Abgabe eines Betreuungsverfahrens; Wohnsitzwechsel als wichtiger Grund für die Abgabe des Verfahrens; Zweckmäßigkeit als Beurteilungsmaßstab für eine Verfahrensabgabe

  • Bt-Recht

    Abgabe des Verfahrens, noch anstehende Aufgaben

  • rechtsportal.de

    FGG § 65a, § 46
    Abgabe des Betreuungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00
    Auch die Frage, welche anstehenden Aufgaben das das Betreuungsverfahren bislang führende Gericht vor einer Abgabe des Verfahrens noch zu erledigen hat, ist nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439 ).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00
    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00
    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).
  • OLG Köln, 14.03.2001 - 16 Wx 45/01

    Abgabe einer Betreuungssache vor Rechnungslegung durch den Betreuer

    Vielmehr sind für die Frage, welche anstehenden Aufgaben vor einer Abgabe noch zu erledigen sind, in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439 und FamRZ 2000, 1299).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11640
BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99 (https://dejure.org/1999,11640)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 3Z AR 33/99 (https://dejure.org/1999,11640)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 3Z AR 33/99 (https://dejure.org/1999,11640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Abgabe bei mehreren Betreuern, Zustimmung

Verfahrensgang

  • AG München - 704 XVII 4367/98
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 01.07.1993 - 3Z AR 21/93

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
    Die Anhörung des Übernahmegerichts ist auch erforderlich, wenn der Betreuer seine Zustimmung nicht erteilt, da sie Umstände ergeben kann, die für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit des angestrebten Zuständigkeitswechsels (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276) von Bedeutung sind (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498 ; Bienwald Betreuungsrecht 3.Aufl. § 65a FGG Rn. 13; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 65a Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
    Die Anhörung des Übernahmegerichts ist auch erforderlich, wenn der Betreuer seine Zustimmung nicht erteilt, da sie Umstände ergeben kann, die für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit des angestrebten Zuständigkeitswechsels (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276) von Bedeutung sind (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498 ; Bienwald Betreuungsrecht 3.Aufl. § 65a FGG Rn. 13; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 65a Rn. 10).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
    Die Anhörung des Übernahmegerichts ist auch erforderlich, wenn der Betreuer seine Zustimmung nicht erteilt, da sie Umstände ergeben kann, die für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit des angestrebten Zuständigkeitswechsels (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276) von Bedeutung sind (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498 ; Bienwald Betreuungsrecht 3.Aufl. § 65a FGG Rn. 13; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 65a Rn. 10).
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
    Die Anhörung des Übernahmegerichts ist auch erforderlich, wenn der Betreuer seine Zustimmung nicht erteilt, da sie Umstände ergeben kann, die für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit des angestrebten Zuständigkeitswechsels (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276) von Bedeutung sind (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498 ; Bienwald Betreuungsrecht 3.Aufl. § 65a FGG Rn. 13; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 65a Rn. 10).
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