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   OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00   

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OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,2851)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,2851)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,2851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichbare Ausbildung - Erzieherin und Familientherapeutin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1307
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Hierbei zählen nach dem Willen des Gesetzgebers zu den Hochschulen im Sinne dieser Vorschrift auch Fachhochschulen (vgl. BT-Drucks. 13/758 S. 28; BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. BayObLG a.a.0. und EzFamR 2000, 104; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Sie will vermeiden, dass Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d.h. durch eine in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder die Unkosten in einer weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224 und 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Hierzu ist anerkannt, dass zu den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 BVormVG bzw. § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 VBVG auch Fachhochschulen zu rechnen sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; Senatsbeschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 a.a.O.).

    Dabei können als Kriterien für die Vergleichbarkeit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und der Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307; Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Hierzu ist anerkannt, dass zu den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG auch Fachhochschulen zu rechnen sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Einer Hochschulausbildung vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG auch die Fachhochschulen (BT-Drucks. 13/7158 S. 28; vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

    Die Arbeit als angestellter Vereinsbetreuer erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BVormVG nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307, Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1836 a Rn. 65).

    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

  • OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 357/01

    Berufsbetreuervergütung

    Ob die Ausbildung am Katholisch-Sozialen Institut der Erzdiözese Köln mit einer abgeschlossenen (Fach-) Hochschulausbildung vergleichbar und damit die Vergütung des Betreuers nach § 1 Nr. 2 BVormVG zu bemessen ist, hängt davon ab, dass ein mit einem Fachhochschulstudium zeitlich vergleichbarer Aufwand betrieben worden ist, dass vergleichbare Inhalte vermittelt worden sind, dass die durch eine (Fach-) Hochschulausbildung abgedeckte Wissensbreite erfasst wird, und dass schließlich ein Prüfungsabschluss vorgewiesen werden kann (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG NJW-RR 2001, 582 m.w.N.).

    a) Ob die Ausbildung des Beteiligten zu 1 am Katholisch-Sozialen Institut der Erzdiözese Köln mit einer abgeschlossenen (Fach-) Hochschulausbildung vergleichbar ist, hängt davon ab, dass ein damit zeitlich vergleichbarer Aufwand betrieben worden ist, dass vergleichbare Inhalte vermittelt worden sind, dass die durch eine (Fach-) Hochschulausbildung abgedeckte Wissensbreite erfasst wird, und dass schließlich ein Prüfungsabschluss vorgewiesen werden kann (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG NJW-RR 2001, 582 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe;

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Der vorangegangenen Ausbildung der Beteiligten zu 1) kommt insoweit keine Bedeutung zu, weil Studienbewerber, die über keine Hochschul- bzw. Fachhochschulreife verfügen, eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen müssen, um ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen zu können (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).
  • BGH, 23.08.2023 - XII ZB 470/21

    Zur Frage, ob der Studiengang "Master of medicine, ethics and law" an der

    a) Besondere betreuungsrelevante Kenntnisse müssen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG durch die dort genannten Ausbildungen erworben worden sein.Durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule sind diese Kenntnisse erworben worden, wenn ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert wurde (vgl. OLG Hamm BtPrax 2002, 125; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; LG Saarbrücken RPfleger 2021, 159, 160).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

  • LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05

    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

  • OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Übergangsregelung des § 1 III BVormVG

  • LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

  • LG Köln, 01.02.2005 - 6 T 5/05
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

  • OLG Oldenburg, 28.11.2018 - 13 WF 105/18

    Vergütung des berufsmäßigen Umgangspflegers vor dem Hintergrund einer

  • LG Köln, 05.04.2005 - 1 T 38/05
  • LG Berlin, 07.05.2001 - 87 T 681/00
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99   

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https://dejure.org/1999,4702
BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99 (https://dejure.org/1999,4702)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3Z BR 254/99 (https://dejure.org/1999,4702)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3Z BR 254/99 (https://dejure.org/1999,4702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers; Vergleichbarkeit der Ausbildung an einer Fachakademie mit einer Hochschulausbildung; "Managementseminar zur Pflegedienstleitung" des Bildungszentrums für Pflegeberufe als Weiterbildung zur Leitung des Pflegedienstes; Verbindliche ...

  • Bt-Recht

    Vergütung, Stundensatz, Ausbildung an Fachakademie

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; BayEUG Art. 18
    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99
    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluß aufweist (vgl. BayObLGZ 1999, 275; Barth/Wagenitz BtPrax 1996, 118/120).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02

    Vergütung des Berufsvormundes - Ausbildung an bayerischer Verwaltungs- und

    c) Damit liegt kein Widerspruch zu der vom Senat (FamRZ 2000, 1307) vertretenen Auffassung vor, dass die Ausbildung an einer "Fachakademie" mit einer Hochschulausbildung nicht vergleichbar sei, da sie unterhalb der Fachhochschulebene liege.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    So liegt zwar die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Vergütungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172, BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; Senatsbeschlüsse vom 08. April 2002 - 20 W 503/01 = BtPrax 2002, 169, sowie vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Sie steht im Einklang mit einer Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die in aller Regel einen Fachschulabschluss dieser Vergütungsstufe zuordnen (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307, LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35).
  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

    Die Ausbildung entspricht daher dem Studiengang an einer Fachakademie, der einer (Fach-) Hochschulausbildung gerade nicht gleichwertig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1307).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auch die erfolgreiche Teilnahme an einem Managementseminar zur Pflegedienstleistung mußte das Landgircht nicht im Sinn einer der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung werten (vgl. BayObLG Beschluß v. 27.10.1999 - 3Z BR 254/99).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.1999 - 14 W 142/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14400
OLG Köln, 04.11.1999 - 14 W 142/99 (https://dejure.org/1999,14400)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1999 - 14 W 142/99 (https://dejure.org/1999,14400)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1999 - 14 W 142/99 (https://dejure.org/1999,14400)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2; FGG § 50
    Vergütung und Ersatz von Aufwendungen des Verfahrenspflegers für ein Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1307
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.1999 - 14 WF 142/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11023
OLG Köln, 04.11.1999 - 14 WF 142/99 (https://dejure.org/1999,11023)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1999 - 14 WF 142/99 (https://dejure.org/1999,11023)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1999 - 14 WF 142/99 (https://dejure.org/1999,11023)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung für den Verfahrenspfleger des Kindes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ersatz von Aufwendungen und Vergütung von Verfahrenspflegern für das Kind gem. § 50 FGG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 74
  • FamRZ 2000, 1307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 10.09.2007 - 14 WF 124/07
    Dem gemäß § 50 FGG bestellten Verfahrenspfleger steht eine vollumfängliche Vergütung des tatsächlich aufgebrachten Zeitaufwands zu; eine Herabsetzung auf den durchschnittlich erforderlichen Zeitaufwand ist nicht zulässig, vgl. Beschluss des Senats vom 4.11.1999, 14 WF 142/99 = FamRZ 2000, 1307.
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