Rechtsprechung
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einwilligungsvorbehalt, kein Recht zur Selbstschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1903 Abs. 1
Einwilligungsvorbehalt bei erheblichen schuldrechtlichen Verpflichtungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einwillungsvorbehalt kann angeordnet werden
Verfahrensgang
- AG Bamberg - XVII 621/98
- LG Bamberg - 3 T 71/99
- BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist dies allerdings nur zulässig, wenn dieser wegen seiner Erkrankung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist dies allerdings nur zulässig, wenn dieser wegen seiner Erkrankung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
Besteht bei fehlender Fähigkeit zur freien Willensbestimmung außerdem eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, ordnet das Vormundschaftsgericht, soweit zur Abwendung der Gefahr erforderlich, an, daß der Betroffene zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (…vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).
Rechtsprechung
BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1903
Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Einwilligungsvorbehalt, Voraussetzungen, Verlängerung
Verfahrensgang
- AG Landshut - XVII 1980/92
- LG Landshut - 60 T 1882/99
- BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1327 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99
Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines …
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).Mit der Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die eine Verpflichtung oder einen Verlust von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, ist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von Anfang an Rechnung getragen worden (vgl. BayObLGZ 1993, 346; BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518).
- BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
In Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit hat das Landgericht dargelegt, daß der Betroffene in seinen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Belangen auf Hilfe angewiesen ist und daß Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 902/903 f.).
- BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung ferner nur zulässig, wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
a) Ist einem volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 ). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung ferner nur zulässig, wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ). - BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; …
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Mit der Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die eine Verpflichtung oder einen Verlust von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, ist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von Anfang an Rechnung getragen worden (vgl. BayObLGZ 1993, 346; BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518). - BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 13/98
Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Auszug aus BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).