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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6085
OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00 (https://dejure.org/2000,6085)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2000 - 9 WF 38/00 (https://dejure.org/2000,6085)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2000 - 9 WF 38/00 (https://dejure.org/2000,6085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines geltend gemachten Unterhaltsanspruches; Voraussetzungen der Versagung eines Unterhaltsanspruches; Fehlverhalten der Ehefrau durch fälschliche Bestärkung des Ehemanns im Glauben an seine Eigenschaft als Vater des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 6, 7
    Wegfall der Unterhaltspflicht - schwerwiegendes Fehlverhalten - Unterschieben eines außerehelichen Kindes - Darlegungs- und Beweislast - Anscheinsbeweis - Zuwendungen des nichtehelichen Lebenspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer ein "Kuckuckskind" unterschiebt, bekommt keinen Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1098
  • FamRZ 2000, 1372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.04.1997 - 4 UF 218/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00
    Ein schwerwiegendes Fehlverhalten in diesem Sinne ist für den Fall anzunehmen, dass eine Frau ihrem Ehemann nach der Empfängnis eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrelang geflissentlich in diesem Glauben lässt, obwohl sie mindestens damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist (BGH, FamRZ 1985, 267, 268; OLG Köln, FamRZ 1998, 749 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 448, 449; Palandt-Brudermüller, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1579 Rdn. 29; s. a. OLG Bremen, MDR 1998, 416, 417).
  • OLG Oldenburg, 05.09.1990 - 3 UF 55/90

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs; Kind nach Eheschließung; Unkenntnis über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00
    Ein schwerwiegendes Fehlverhalten in diesem Sinne ist für den Fall anzunehmen, dass eine Frau ihrem Ehemann nach der Empfängnis eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrelang geflissentlich in diesem Glauben lässt, obwohl sie mindestens damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist (BGH, FamRZ 1985, 267, 268; OLG Köln, FamRZ 1998, 749 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 448, 449; Palandt-Brudermüller, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1579 Rdn. 29; s. a. OLG Bremen, MDR 1998, 416, 417).
  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00
    Ein schwerwiegendes Fehlverhalten in diesem Sinne ist für den Fall anzunehmen, dass eine Frau ihrem Ehemann nach der Empfängnis eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrelang geflissentlich in diesem Glauben lässt, obwohl sie mindestens damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist (BGH, FamRZ 1985, 267, 268; OLG Köln, FamRZ 1998, 749 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 448, 449; Palandt-Brudermüller, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1579 Rdn. 29; s. a. OLG Bremen, MDR 1998, 416, 417).
  • OLG Bremen, 07.11.1997 - 4 WF 91/97

    Ausschluss einer Vaterschaft auf Grund eines Blutgruppengutachtens; Verwirkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00
    Ein schwerwiegendes Fehlverhalten in diesem Sinne ist für den Fall anzunehmen, dass eine Frau ihrem Ehemann nach der Empfängnis eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrelang geflissentlich in diesem Glauben lässt, obwohl sie mindestens damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist (BGH, FamRZ 1985, 267, 268; OLG Köln, FamRZ 1998, 749 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 448, 449; Palandt-Brudermüller, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1579 Rdn. 29; s. a. OLG Bremen, MDR 1998, 416, 417).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3905
OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98 (https://dejure.org/1999,3905)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.09.1999 - 9 UF 535/98 (https://dejure.org/1999,3905)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. September 1999 - 9 UF 535/98 (https://dejure.org/1999,3905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Härtegrund; Unzumutbarkeit; Kindesunterhalt; Unterhalt; Scheidung

  • Judicialis

    BGB § 1579 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 7
    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1097
  • NJW-RR 2002, 287 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Dies erfordert den Ablauf einer gewissen Mindestdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren, weil sich vorher nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; FamRZ 1997, 671, 672; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1237 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Schleswig, OLGR 1997, 336).

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Das Gesamtbild der Beziehung der Beklagten zu dem Zeugen G lässt daher eine weitere Heranziehung des Klägers zu Unterhaltszahlungen weder insgesamt noch teilweise als (objektiv) unzumutbar erscheinen (vgl. auch BGH, FamRZ 1995, 540, 542 f.; 1997, 671, 672, jeweils unter Hinweis auf den Beurteilungsspielraum des Tatrichters).

  • OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96

    Auslegung der in einer Scheidungsfolgenvereinbarung enthaltenen Übernahme der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Dies erfordert den Ablauf einer gewissen Mindestdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren, weil sich vorher nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; FamRZ 1997, 671, 672; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1237 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Schleswig, OLGR 1997, 336).

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Insoweit liegen die Dinge hier anders als bei einer beruflich veranlassten Trennung während der Arbeitswoche (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315) oder dem Fall, in dem die Partner zwei getrennte Wohnungen in unmittelbarer Nähe zueinander ersichtlich nur in dem Bestreben angemietet haben, um dem Einwand einer Haushaltsgemeinschaft zu begegnen (vgl. BGH NJW 1984, 2692, 2693; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Dies erfordert den Ablauf einer gewissen Mindestdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren, weil sich vorher nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; FamRZ 1997, 671, 672; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1237 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Schleswig, OLGR 1997, 336).

    Hat der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung aber das uneingeschränkte Recht, seine Lebensführung selbst zu bestimmen, ohne dass es dem Pflichtigen zusteht, auf die Art und Weise des Zusammenlebens mit einem neuen Partner mit den Mitteln des Unterhaltsrechts Einfluss zu nehmen (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; Nehlsen-von Stryk, a.a.O., Seite 113 f.), so kann die bewusste Entscheidung beider Partner, die überwiegende Zeit (wochentags, zum Teil auch an Wochenenden) in ihrem bisherigen Lebenskreis zu verbringen, bei der Beurteilung der auf Dauer angelegten verfestigten Verbindung nicht außer Acht bleiben.

    Unter dem Aspekt einer "Unterhaltsgemeinschaft" (vgl. BGH, NJW 1989, 1083, 1086) kommt eine Verwirkung gemäß § 1579 Nr. 7 BGB - abgesehen von den vorstehenden Darlegungen - schon deshalb nicht in Betracht, weil die seither im Wesentlichen unverändert gebliebenen äußeren Umstände der Beziehung dem Kläger bereits 1994 bekannt waren und er daher mit diesem Einwand präkludiert ist (§ 323 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Die Entscheidung, in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben oder aber ihre jeweiligen Lebensbereiche getrennt halten zu wollen, treffen beide Partner in eigener Verantwortung (BGH, FamRZ 1995, 540, 542).

    Das Gesamtbild der Beziehung der Beklagten zu dem Zeugen G lässt daher eine weitere Heranziehung des Klägers zu Unterhaltszahlungen weder insgesamt noch teilweise als (objektiv) unzumutbar erscheinen (vgl. auch BGH, FamRZ 1995, 540, 542 f.; 1997, 671, 672, jeweils unter Hinweis auf den Beurteilungsspielraum des Tatrichters).

  • OLG Koblenz, 06.06.1991 - 11 UF 1106/90

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Beziehung zu einem neuen Partner

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Dies erfordert den Ablauf einer gewissen Mindestdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren, weil sich vorher nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; FamRZ 1997, 671, 672; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1237 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Schleswig, OLGR 1997, 336).

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Insoweit liegen die Dinge hier anders als bei einer beruflich veranlassten Trennung während der Arbeitswoche (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315) oder dem Fall, in dem die Partner zwei getrennte Wohnungen in unmittelbarer Nähe zueinander ersichtlich nur in dem Bestreben angemietet haben, um dem Einwand einer Haushaltsgemeinschaft zu begegnen (vgl. BGH NJW 1984, 2692, 2693; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295).

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Hiernach kann der Unterhaltsanspruch bei langjährigem Zusammenleben des Unterhaltsbedürftigen mit einem neuen Partner insbesondere dann verwirkt sein, wenn sich die neue Beziehung nach ihrem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit in einem solchen Maße verfestigt hat, dass das nichteheliche Zusammenleben gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1983, 2243; NJW 1984, 2692, 2693).

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

    Insoweit liegen die Dinge hier anders als bei einer beruflich veranlassten Trennung während der Arbeitswoche (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315) oder dem Fall, in dem die Partner zwei getrennte Wohnungen in unmittelbarer Nähe zueinander ersichtlich nur in dem Bestreben angemietet haben, um dem Einwand einer Haushaltsgemeinschaft zu begegnen (vgl. BGH NJW 1984, 2692, 2693; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295).

  • OLG Hamm, 20.05.1996 - 4 UF 455/95

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Bestehens einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Dies erfordert den Ablauf einer gewissen Mindestdauer von in der Regel zwei bis drei Jahren, weil sich vorher nicht verlässlich beurteilen lässt, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (BGH, NJW 1989, 1083, 1086; FamRZ 1997, 671, 672; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1237 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Schleswig, OLGR 1997, 336).

    Auch der Umstand, dass der Zeuge G und die Beklagte weiterhin ihre eigene Wohnung beibehielten, steht der Bewertung ihres Zusammenlebens als ehegleiche Beziehung grundsätzlich nicht entgegen (BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1995, 540, 543; 1997, 671, 672; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1474, 1475).

  • OLG Koblenz, 13.10.1987 - 11 UF 134/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Insoweit liegen die Dinge hier anders als bei einer beruflich veranlassten Trennung während der Arbeitswoche (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314, 1315) oder dem Fall, in dem die Partner zwei getrennte Wohnungen in unmittelbarer Nähe zueinander ersichtlich nur in dem Bestreben angemietet haben, um dem Einwand einer Haushaltsgemeinschaft zu begegnen (vgl. BGH NJW 1984, 2692, 2693; OLG Köln, FamRZ 1998, 1236, 1238; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Hiernach kann der Unterhaltsanspruch bei langjährigem Zusammenleben des Unterhaltsbedürftigen mit einem neuen Partner insbesondere dann verwirkt sein, wenn sich die neue Beziehung nach ihrem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit in einem solchen Maße verfestigt hat, dass das nichteheliche Zusammenleben gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1983, 2243; NJW 1984, 2692, 2693).
  • OLG Hamm, 14.01.1994 - 13 UF 126/93

    Nachehelicher Unterhalt ; Pflicht zur Erwerbstätigkeit; Betreuung des gemeinsamen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
    Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass beide Partner bewusst die überwiegende Zeit während der Arbeitswoche - von den Kontakten am gemeinsamen Arbeitsplatz abgesehen - getrennt verbringen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 773, 774).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NJW-RR 2000, 1097 veröffentlicht ist, hat das Abänderungsbegehren für unbegründet gehalten, weil die hierfür geltend gemachten Gründe der veränderten Leistungsfähigkeit und der Verwirkung des Unterhalts nicht hätten festgestellt werden können und das gestiegene Einkommen der Beklagten keine Herabsetzung des Unterhalts rechtfertige.
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    Dabei setzt die Annahme einer Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen (BGH FamRZ 2002, 23; OLG Frankfurt FamRZ 2003, 99; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1038; OLG Saarbrücken OLGReport Saarbrücken 2002, 245, OLG Koblenz FamRZ 2000, 1372; Schwab; NJW 2002, 217).
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Rechtsprechung
   AG Lindau, 07.02.2000 - 001 F 186/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24270
AG Lindau, 07.02.2000 - 001 F 186/98 (https://dejure.org/2000,24270)
AG Lindau, Entscheidung vom 07.02.2000 - 001 F 186/98 (https://dejure.org/2000,24270)
AG Lindau, Entscheidung vom 07. Februar 2000 - 001 F 186/98 (https://dejure.org/2000,24270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,24270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verwirkung eines Anspruchs auf Ehegattenunterhalt; Ausgestaltung der einer Ehe nachwirkenden Solidarität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1372
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