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   OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99   

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https://dejure.org/1999,6966
OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,6966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,6966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,6966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensänderung ; Ersetzung der Zustimmung; Eheschließung; Sorgerecht; Anhörungung eines Elternteils; Zustimmung des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1618 S. 4; ; BGB § 1617 c Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 S. 4, § 1617 c Abs. 1 S. 3
    Namensänderung; Ersetzung der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Friedberg (Hessen), 16.03.1999 - F 16/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99
    2 UF 74/99 III F 16/99.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 22.03.1999 - III F 16/99 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht -, zurückzuweisen.

  • OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98

    Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur Namenserteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99
    Aus diesem Grunde ist eine umfängliche Prüfung der persönlichen Entwicklung sowie der sozialen Beziehungen des einzubenennenden Kindes im Hinblick auf die Bedeutung des von ihm geführten und gegebenenfalls künftig zu führen den Namens einerseits, und des Interesses des Vaters an der Beibehaltung des bisherigen Namens andererseits erforderlich (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1999, 873, 874; OLG Köln NJWE-FER 1999, 232; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298).
  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99
    Aus diesem Grunde ist eine umfängliche Prüfung der persönlichen Entwicklung sowie der sozialen Beziehungen des einzubenennenden Kindes im Hinblick auf die Bedeutung des von ihm geführten und gegebenenfalls künftig zu führen den Namens einerseits, und des Interesses des Vaters an der Beibehaltung des bisherigen Namens andererseits erforderlich (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1999, 873, 874; OLG Köln NJWE-FER 1999, 232; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2000 - 9 UF 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12275
OLG Hamm, 13.03.2000 - 9 UF 31/00 (https://dejure.org/2000,12275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2000 - 9 UF 31/00 (https://dejure.org/2000,12275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2000 - 9 UF 31/00 (https://dejure.org/2000,12275)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1618 S. 4
    Einbenennung des Kindes - zukünftige Bestimmung des Ehenamens - Kindeswohl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1437
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