Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 06.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3610
OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99 (https://dejure.org/1999,3610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.03.1999 - 2 W 47/99 (https://dejure.org/1999,3610)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. März 1999 - 2 W 47/99 (https://dejure.org/1999,3610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Beschwerderecht der Staatskasse gegen Bestellung eines Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 6; FGG § 69g Abs. 1
    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 3 XVII P 285
  • LG Kiel - 3 T 63/99
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 681
  • FamRZ 2000, 1444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Diese Auslegung des Beschwerdebegehrens der Beteiligten zu 3) ist auch deshalb geboten, weil eine isolierte, auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuertätigkeit der Beteiligten zu 2) beschränkte Anfechtung nicht statthaft wäre (insoweit zutreffend LG Nürnberg-Fürth BtPrax 1999, 155; Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 69 g Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rdnr. 27; Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1 VBVG, Rdrn.7; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836, Rdnr. 40; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., S. 122).
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Ein solches Beschwerderecht wird in der Rechtsprechung (Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110; OLG Hamm FGPrax 2001, 18; so auch Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836 Rn. 4) verneint.

    In diesem Zusammenhang ist auch auf die gesetzgeberischen Überlegungen bei der Einführung dieser Vorschrift durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz zu verweisen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110/111).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Zwischenzeitlich hat sich in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung herausgebildet, dass der Staatskasse gegen die in die Einheitsentscheidung über die Betreuerbestellung nach § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB einzubeziehende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung ein Beschwerderecht nicht zusteht (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1444 = FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155; OLG Hamm FamRZ 2001, 1452 = FGPrax 2001, 18; BayObLG FamRZ 2001, 1484 = BtPrax 2001, 204; Palandt/Diederichsen, BGB, 63.Aufl., § 1836 Rn. 4; Keidel/Kayser, a.a.O., § 69 g Rn. 15; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 28).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    In dieser Beurteilung folgt der Senat der Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155), das für eine mit dem vorliegenden Fall im Kern übereinstimmende Sachverhaltsgestaltung die Beschwerdebefugnis der Staatskasse verneint hat.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Mit diesem Beschwerderecht wird es der Staatskasse ermöglicht, die Ersetzung eines Berufsbetreuers durch einen ehrenamtlich tätigen "Privatbetreuer" zu betreiben (vgl. OLG Schleswig FGPrax 1999, 110; umfassender: Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 9. Aufl., § 69g RN 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6579
BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99 (https://dejure.org/1999,6579)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1999 - 3Z AR 34/99 (https://dejure.org/1999,6579)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 3Z AR 34/99 (https://dejure.org/1999,6579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 2, § 68 Abs. 1 Satz 4; GVG § 158
    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen auf Anhörung des Betroffenen

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XVII 506/99
  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 278
  • FamRZ 2000, 1444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 2 Satz 2 FGG , § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 271).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, daß die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 1995, 167).

    Die dahingehende Beurteilung des ersuchenden Richters zu überprüfen ist der ersuchte Richter und somit auch der Senat nicht befugt (vgl. BayObLGZ 1992, 271/272, 273; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 1995, 167; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 2 Rn. 21).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1984 - 1 UFH 26/83

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens; Gravierender Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z AR 8/93
    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen

    Das Rechtshilfeersuchen, den Betroffenen vor Anordnung einer vorläufigen Unterbringung persönlich anzuhören, darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1444).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; FamRZ 2000, 1444).

    Dahingestellt bleiben kann dabei, ob ein Rechtshilfeersuchen ausnahmsweise auch dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (BayObLG FamRZ 2000, 1444; OLG Frankfurt aaO), weil Anhaltspunkte hierfür nicht vorliegen.

  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04

    Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht