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   BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99   

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BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99 (https://dejure.org/1999,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3Z BR 237/99 (https://dejure.org/1999,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 3Z BR 237/99 (https://dejure.org/1999,2400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der rückwirkenden Aufhebung der Feststellung der Berufsbetreuereigenschaft

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Berufsmäßigkeit, Aufhebung der Feststellung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1908b BGB; ; FGG § 69i Abs. 7 und 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2, § 1908i Abs. 1
    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 580
  • FamRZ 2000, 1450
  • Rpfleger 2000, 65
  • BayObLGZ 1999, 294
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99
    Der Betreuer soll sich darauf verlassen können, daß er als Berufsbetreuer vergütet wird, solange nicht die Feststellung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Zukunft aufgehoben wurde (vgl. BayObLGZ 1997, 53 und 301/303).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Hiermit soll bezüglich der Vergütungsfrage bereits zu Beginn der Betreuung Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit geschaffen werden (vgl. BT-Drucks. 13/10331 S. 27; Münch Komm/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 7; BayObLGZ 1999, 294).

    Dies ist auch erforderlich, weil die Feststellung konstitutive Wirkung hat und ohne sie eine Festsetzung der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht zulässig ist (vgl. HK-BUR Bauer/Deinert,a.a.O., § 1836 BGB Rn. 51; Zimmermann FamRZ 1999, 630, 631, 632; Karmasin FamRZ 1999, 348; Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 1836 Rn. 9; Soergel/Zimmermann, a.a.O. § 1836 Rn. 8; BayObLG BtPrax 2001, 124 und FamRZ 2000, 1450).

    Da diese Feststellung konstitutive Wirkung hat ( vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34 und 2001, 124; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001, FamRZ 2001, 790;HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7) kann der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht entstehen, solange es an der Feststellung der Berufsmäßigkeit fehlt.

  • OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

    Erklärt sich somit ein bisher als Berufsbetreuer tätiger Betreuer nicht ausdrücklich damit einverstanden, ein konkretes Betreuungsverfahren in Zukunft als ehrenamtlicher Betreuer fortzuführen, so hat das Vormundschaftsgericht gemäß § 1908 b BGB über dessen Entlassung unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften des § 69 i Abs. 7 und 8 FGG zu entscheiden, wenn es für die weitere Dauer der Bestellung dieses Betreuers eine Vergütung als Berufsbetreuer nicht mehr bewilligen möchte (vgl. ebenso BayObLG FamRZ 2000, 1450).

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) ergibt sich eine Rechtsbeeinträchtigung der Staatskasse im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG nicht daraus, daß die nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgte Feststellung der berufsmäßigen Ausübung des Betreueramtes gem. Absatz 2 S. 1 der Vorschrift konstitutive Wirkung für ein späteres Vergütungsfesetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG hat (BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BRU/Bauer/Deinert, § 1836, Rdnr.22).

    Hinzu kommt, daß auch ein Erfolg des Rechtsmittels die konstitutive Wirkung der nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB getroffenen Feststellung nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit beseitigen könnte, weil der nach dem Gesetzeszweck beabsichtigte Vertrauensschutz für den Betreuer nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann (BayObLG BtPrax 2000, 34).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    § 1898 Abs. 2 BGB; vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 30.07.1997 - 3Z BR 205/97, Rdn. 11, BayObLGZ 1997, 243 = FamRZ 1998, 187; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.08.2004 - 20 W 194/04, Rdn. 10, FGPrax 2004, 287 = OLG-Rp 2004, 415; ferner: BayObLG, Beschl. v. 29.09.1999 - 3Z BR 237/99, Rdn. 7, BayObLGZ 1999, 294 = NJW-RR 2001, 580; Bauer in Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 1836 Rdn. 3; BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [3]; Jauernig/Berger/Mansel, BGB, 14. Aufl., §§ 1835 bis 1836e Rdn. 9; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, 2. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 15).

    Eine dogmatische Klärung dieser einzelnen rechtlichen Aspekte ist hier schon deshalb entbehrlich, weil die förmliche Anerkennung der Berufsmäßigkeit der Betreuung durch das Vormundschaftsgericht für die Vergütungsfähigkeit der durch die Beteiligte zu 2) als ehemalige Betreuerin erbrachten Leistungen konstitutive Wirkung entfaltet hat, die gemäß der ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, bereits wegen des nach dem Gesetz mit der gerichtlichen Feststellung verbundenen Zwecks, in der Vergütungsfrage Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit zu schaffen, nicht mehr ex tunc beseitigt werden kann (vgl. dazu insb. BayObLG, Beschl. v. 29.09.1999 - 3Z BR 237/99, Rdn. 6, BayObLGZ 1999, 294 = NJW-RR 2001, 580; ferner: Bauer in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 1836 Rdn. 3; BeckOK-BGB/Bettin, Edition 21, § 1836 Rdn. 9; BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [3]; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht; 4. Aufl., BGB § 1836 Rdn. 15; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, 2. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 15; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 6 a.E.; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2004, § 1836 Rdn. 41).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Da die gerichtliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütung des Betreuers nach §§ 1908 i, 1836 Abs. 2 BGB konstitutive Wirkung hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22), ist die diesbezügliche Feststellung oder deren Ablehnung mit einfacher und weiterer Beschwerde selbständig anfechtbar (so bereits Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2000 ­ 20 W 565/99 und vom 22. September 2000 ­ 20 W 246/2000; ebenso Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 4; a. A. Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., Vorbem. vor §§ 65 ff FGG Rn. 145).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Dies folgt schon daraus, dass die gerichtliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütung des Betreuers und damit für dessen Rechtsstellung von konstitutiver Wirkung ist (vgl. BayObLGZ 1999, 294/29'5).

    Sie dient der Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit für die Vergütungsfrage (BayObLGZ 1999, 294/295 m.w.N.).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Dies ist bereits im Betreuungsrecht für die Fälle anerkannt, in denen der Richter nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB die Feststellung trifft, dass ein bestellter Betreuer sein Amt als Berufsbetreuer führt, mit der Folge, dass seine Tätigkeit nach den Sätzen des § 1 BVormVG zu vergüten ist (BayObLG FamRZ 2000, 1450; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 RN 4).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

    Deshalb kann die einmal getroffene Feststellung nicht mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden, weil die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorlagen (BayObLG, BtPrax 2000, 34).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

  • LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der

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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 23.03.2000 - 5 T 1350/99, 5 T 1351/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17703
LG Darmstadt, 23.03.2000 - 5 T 1350/99, 5 T 1351/99 (https://dejure.org/2000,17703)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23.03.2000 - 5 T 1350/99, 5 T 1351/99 (https://dejure.org/2000,17703)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23. März 2000 - 5 T 1350/99, 5 T 1351/99 (https://dejure.org/2000,17703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Feststellung der Führung einer berufsmäßigen Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1450
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   LG Darmstadt, 23.03.2000 - 5 T 1351/99   

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LG Darmstadt, 23.03.2000 - 5 T 1351/99 (https://dejure.org/2000,22618)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23.03.2000 - 5 T 1351/99 (https://dejure.org/2000,22618)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23. März 2000 - 5 T 1351/99 (https://dejure.org/2000,22618)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1450
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