Rechtsprechung
BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Alleinerbschein mit Testamentsvollstreckervermerk; Pflichtteilsentziehung bei Ausschlagung der Erbschaft; Rechtliche Eindeutigkeit eines Testaments; Berücksichtigung von Umständen, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, bei der Auslegung eines Testaments; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133, § 1938, § 2333, § 2338
Auslegung eines Testaments, in dem der Pflichtteil entzogen wird - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VI 848/98
- LG Nürnberg-Fürth, 07.06.1999 - 13 T 2879/99
- BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1459
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99
Das Landgericht mußte den angefochtenen Beschluß des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins zugunsten des Beteiligten zu 1 ankündigte, bereits den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 und 3 zurückgewiesen hat, obwohl dies unzweckmäßig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1225;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 15). - BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99
Der Beteiligte zu 2 kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg geltend machen, daß andere Schlüsse möglich gewesen wären (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 m.w.N.). - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99
Dabei ist zu beachten, daß eine für sich betrachtet eindeutige Formulierung gleichwohl anders zu verstehen sein kann, wenn das Testament - auch etwa im Zusammenhang mit anderen Verfügungen - dafür hinreichende Anhaltspunkte ergibt und die Gesamtheit der zu berücksichtigenden Umstände - auch außerhalb des Testaments - eine andere Auslegung rechtfertigt (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1997, 59/66;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 2084 Rn. 10). - BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99
Dabei ist zu beachten, daß eine für sich betrachtet eindeutige Formulierung gleichwohl anders zu verstehen sein kann, wenn das Testament - auch etwa im Zusammenhang mit anderen Verfügungen - dafür hinreichende Anhaltspunkte ergibt und die Gesamtheit der zu berücksichtigenden Umstände - auch außerhalb des Testaments - eine andere Auslegung rechtfertigt (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1997, 59/66;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 2084 Rn. 10). - BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99
Der Vorbescheid ist wirksam, auch wenn ein entsprechend der Ankündigung gestellter Erbscheinsantrag noch nicht gestellt war; es genügt, daß mit ihm zu rechnen war (BayObLGZ 1980, 42/45).
- OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 119/01
Familienrecht; Eine positive Vaterschaftsfeststellungsklage des (angeblichen) …
- BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden …
Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1991, 173/177; BayObLG FamRZ 2000, 1459/1460).