Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 14.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.04.2000 - 16 WF 158/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9656
OLG Stuttgart, 10.04.2000 - 16 WF 158/00 (https://dejure.org/2000,9656)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2000 - 16 WF 158/00 (https://dejure.org/2000,9656)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2000 - 16 WF 158/00 (https://dejure.org/2000,9656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Prozesskostenhilfe - Einkommen - Kindergeld - betreuender Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1586
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    Über den im Innenverhältnis auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfallenden Kindergeldanteil kann deshalb der Kläger nicht frei verfügen, sondern muss diesen Anteil den Kindern zur Verfügung stellen, so dass dieser hälftige Anteil kein Einkommen des Klägers ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1586; OLG Frankfurt OLGR 2003, 63).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - 19 Ta 1/01

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld als berücksichtigungsfähiges Einkommen

    Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldwert, somit nach wohl überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur auch das Kindergeld (so z.B. BFH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 30.06.1997 - XS 15/96 - n.v.; OLG Stuttgart FamRZ 00, 1586; OLG Nürnberg vom 20.05.1999 - 10 WF 1588/99 - FamRZ 00, 102; OLG Bremen vom 04.10.2000 - 4 WF 95/00 - MDR 01, 355; OLG Naumburg vom 27.05.1998 - 3 WF 17/97 - FamRZ 98, 488; LAG Brandenburg Beschluß vom 03.11.1998 - 6 Ta 57/98 - Juristisches Büro 3/99; OLG Frankfurt/Main Beschluß vom 09.07.1998 - 1 WF 29/98 - FamRZ 98, 1604 im Ergebnis wohl auch OLG Karlsruhe vom 27.05.1998 - 20 WF 25/98; Zöller 22. Aufl. Philippi Anm. 19 zu § 115 ZPO m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2001 - 5 WF 27/01

    PKH, Einkommen, Kindergeld

    Nach Auffassung des Senats ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO in den Fällen der Unterhaltszahlung an das im Haushalt der Antragstellerin lebende Kind das Kindergeld hälftig dem Einkommen der Antragstellerin zuzurechnen (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2000, 1585; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1586; OLG Bremen FamRZ 1984, 606 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.03.2000 - 13 WF 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24729
OLG Schleswig, 14.03.2000 - 13 WF 22/00 (https://dejure.org/2000,24729)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.03.2000 - 13 WF 22/00 (https://dejure.org/2000,24729)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. März 2000 - 13 WF 22/00 (https://dejure.org/2000,24729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1586
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 09.09.2016 - 3 WF 155/16

    Ehegattenunterhalt: Berücksichtigung von im Zusammenhang mit Trennung und

    Würde man hingegen in diesen Raten einen trennungsbedingten Mehrbedarf sehen und diesen einkommensmindernd berücksichtigen, dann müsste der Unterhaltsberechtigte im Ergebnis infolge der hierdurch bedingten Reduzierung des eheprägenden Einkommens des unterhaltsverpflichteten Ehegatten, und damit auch des gesamten, die ehelichen Lebensverhältnisses prägenden Einkommens, in erheblichen Umfange die Verfahrenskosten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten, hier der Antragstellerin also, mittragen, und sein Unterhaltsanspruch würde insoweit entsprechend anteilig verkürzt (vgl. für den umgekehrten Fall der Ratenzahlungsverpflichtung: OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1586, zitiert nach juris).
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