Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 10.08.1999

Rechtsprechung
   LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99   

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LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99 (https://dejure.org/1999,11628)
LG Dresden, Entscheidung vom 31.08.1999 - 2 T 916/99 (https://dejure.org/1999,11628)
LG Dresden, Entscheidung vom 31. August 1999 - 2 T 916/99 (https://dejure.org/1999,11628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung aus der Staatskasse ; Anspruch einer Betreuerin auf Festsetzung eines höheren Stundensatzes ; Anforderungen an die Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Vermittlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung, Bewilligung einer Vergütung, Ausbildungsabschlüsse, Anpassungsqualifikation, staatlich anerkannte Erzieherin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 181
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Sie steht im Einklang mit den Erwägungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucksache, 13/7158, S. 15) sowie Äußerungen in der Rechtsprechung (LG Dresden FamRZ 2000, 181) und Literatur (vgl. Gregersen/Deinert, a.a.O. S. 91; Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1273, 1275; Palandt/Diederichsen, BGB 59. Auflage, § 1836 b Rd. 3; einschränkend wegen der auf zwischenmenschliche Kommunikation zielenden Berufe Zimmermann FamRZ 1999, 630, 634).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Die gegenteilige Auffassung des LG Dresden (FamRZ 2000, 181) erscheint dem Senat demgegenüber zu eng, weil sie die Grundsätze der Betreuerauswahl mit dem Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der berufsmäßigen Betreuung (§§ 1897 Abs. 6, 1908 b Abs. 1 S. 2 BGB) zu stark mit dem Vergütungsanspruch des bereits bestellten Betreuers vermischt.
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Die für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers konstitutive förmliche Feststellung seiner Berufsbetreuereigenschaft nach § 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Landgericht Dresden, FamRZ 2000, 181) hat das Vormundschaftsgericht nach Aktenlage bislang nicht getroffen.
  • LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05

    Vergütung eines Betreuers nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und

    Voraussetzung der Ausbildung im Sinne der zweiten Stufe ist eine staatlich reglementierte oder geregelte Berufsausübung (vgl. LG Dresden, FamRZ 2000, 181 [LG Dresden 31.08.1999 - 2 T 916/99 ]).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Er soll insbesondere Härten vermeiden, die sich daraus ergeben, daß sich ein Berufsbetreuer, der seinen Lebensunterhalt bisher jedenfalls zu einem wesentlichen Teil mit der Führung von Betreuungen verdient hat, unvermittelt ohne die Möglichkeit einer schrittweisen Anpassung seiner Tätigkeit an die geänderten Verhältnisse einer für ihn wesentlich ungünstigeren Vergütungssituation gegenübersieht (vgl. auch LG Dresden FamRZ 2000, 181/184).
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Zuständig für die Feststellung war im vorliegenden Fall nicht der Rechtspfleger, sondern gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 RPflG der zur Bestellung der Betreuerin berufene Vormundschaftsrichter (so auch: LG Dresden FamRZ 2000, 181/182; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rn. 3; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 8; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn. 3; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1836 Rn. 7; Zimmermann FamRZ 1999, 630/631), wie sich aus dem Grundsatz der Einheitsentscheidung (vgl. dazu oben 11.2. b) aa))ergibt.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 10.08.1999 - 2 T 407/99   

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https://dejure.org/1999,9308
LG Koblenz, 10.08.1999 - 2 T 407/99 (https://dejure.org/1999,9308)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10.08.1999 - 2 T 407/99 (https://dejure.org/1999,9308)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10. August 1999 - 2 T 407/99 (https://dejure.org/1999,9308)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Sollte dieser Ausbildungsgang hinreichend fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die auch für die Führung von Betreuungen nutzbar sind (vgl. für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [Ls]; zur Industriekauffrau LG Koblenz FamRZ 2000, 181) ist die Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder der abgeschlossenen Lehre selbst vergleichbar (BayObLGZ 1999, 291 = FamRZ 2000, 554).
  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 Wx 8/01

    Vergütung des Berufsbetreuers - Übergangsvergütung

    Die bisher festgesetzte Vergütung sei für den Beschwerdeführer schonend abzuschmelzen (LG Koblenz, FamRZ 2000, 181).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

    Nach dieser Vorschrift stellt die bisherige Vergütung einen zwar besonders wichtigen Orientierungspunkt, aber nicht das ausschließliche Kriterium für die Höhe der zu gewährenden Vergütung dar (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 181; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635 f.).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

    Nach dieser Vorschrift stellt die bisherige Vergütung einen zwar besonders wichtigen Orientierungspunkt, aber nicht das ausschließliche Kriterium für die Höhe der zu gewährenden Vergütung dar (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 2000, 181 und Zimmermann FamRZ 1999, 630/635 f.).
  • OLG Naumburg, 18.06.2001 - 8 Wx 6/01

    Bemessung der für Berufsbetreuer festzusetzenden Übergangsvergütung

    Die bisher festgesetzte Vergütung sei für den Beschwerdeführer schonend abzuschmelzen (LG Koblenz, FamRZ 2000, 181 [LG Koblenz 10.08.1999 - 2 T 407/99 ]).
  • LG Bielefeld, 07.07.2015 - 23 T 429/15

    Festsetzung einer höheren Vergütung für eine Betreuungstätigkeit

    Im Rahmen einer klassischen kaufmännischen Ausbildung gehört die Vermittlung solcher Kenntnisse regelmäßig zum Kernbereich (vgl. BayObLG, JurBüro 2000, 92 - Bankkaufmann; LG Koblenz, JurBüro 1999, 653 - Industriekauffrau).
  • LG Hamburg, 21.01.2014 - 314 T 82/13

    Höhe des Stundensatzes der Betreuervergütung

    Mit der Ausbildung zum Industriekaufmann werden betreuungsrelevante wirtschaftliche Kenntnisse im Kernbereich erworben (vgl. auch LG Koblenz, FamRZ 2000, 181).
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