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   BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99   

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https://dejure.org/1999,1235
BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99 (https://dejure.org/1999,1235)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 3Z BR 150/99 (https://dejure.org/1999,1235)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 3Z BR 150/99 (https://dejure.org/1999,1235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbrauch oder Nichtverbrauch des Beschwerderechts im Falle der Verwerfung eines zunächst nicht formgerecht eingelegten Rechtsmittels ; Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers für einen bestimmten Aufgabenkreis sowie für die Verlängerung einer solchen Maßnahme ; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Beschwerde auf erweiterten Aufgabenkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1; FGG § 19 Abs. 1
    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an seinen Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 189
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    a) Die Bestellung eines Betreuers für einen bestimmten Aufgabenkreis sowie die Verlängerung einer solchen Maßnahme (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 ) setzen voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in dem betreffenden Bereich nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und daß insoweit Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ).

    Schließlich ist auch das Absehen von der Einholung eines weiteren Gutachtens rechtlich nicht zu beanstanden (§ 69g Abs. 5 Satz 4 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 ).

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Die Würdigung der Beweismittel durch das Landgericht, insbesondere die Würdigung des Sachverständigengutachtens, begegnet ebensowenig rechtlichen Bedenken wie die von der Kammer aus der gutachterlich dargelegten Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen gezogene Schlußfolgerung, daß dieser zu einer freien Willensbestimmung nicht in der Lage sei (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 /117).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Fehlt das Einverständnis des Betroffenen, kommt als weitere Voraussetzung hinzu, daß der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d.h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Die Beschränkung der Erstbeschwerde hierauf war wirksam, da der Umfang einer Betreuung einen teilbaren Verfahrensgegenstand darstellt (vgl. BayObLGZ 1995, 220; BayObLG NJW-RR 1997, 7/8; Bassenge/Herbst § 21 FGG Rn.9; Keidel/Kahl § 21 Rn.7, 7 a).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Durch die Verwerfung des zunächst nicht formgerecht eingelegten Rechtsmittels ist das Beschwerderecht des Betroffenen nicht verbraucht worden (vgl. BayObLGZ 1981, 210/212 f.; BayObLG FamRZ 1998, 1055 ; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. Vor §§ 19 - 30 FGG Rn. 16; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 17).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    In Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit hat die Kammer rechtsfehlerfrei dargelegt, daß der Betroffene auch in den den Gegenstand seiner Beschwerde bildenden Bereichen auf Hilfe angewiesen sei (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1085 ) und daß insoweit jeweils akuter Handlungsbedarf bestehe (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64 /65).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Fehlt das Einverständnis des Betroffenen, kommt als weitere Voraussetzung hinzu, daß der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d.h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Die Beschränkung der Erstbeschwerde hierauf war wirksam, da der Umfang einer Betreuung einen teilbaren Verfahrensgegenstand darstellt (vgl. BayObLGZ 1995, 220; BayObLG NJW-RR 1997, 7/8; Bassenge/Herbst § 21 FGG Rn.9; Keidel/Kahl § 21 Rn.7, 7 a).
  • BayObLG, 22.06.1981 - BReg. 3 Z 42/81
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
    Durch die Verwerfung des zunächst nicht formgerecht eingelegten Rechtsmittels ist das Beschwerderecht des Betroffenen nicht verbraucht worden (vgl. BayObLGZ 1981, 210/212 f.; BayObLG FamRZ 1998, 1055 ; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. Vor §§ 19 - 30 FGG Rn. 16; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 17).
  • OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07

    Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (§ 1896 Abs. 1a BGB; BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05

    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
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