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   OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98   

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https://dejure.org/1999,2305
OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2305)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.1999 - 1 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2305)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 1 U 91/98 (https://dejure.org/1999,2305)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 818
  • FamRZ 2000, 227
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 110/94

    Übertragung eines Grundstücksanteils als unbenannte Zuwendung

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Zuwendungen unter Ehegatten liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 93, 1297 (1298); BGH NJW-RR 90, 386 (387); OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 214; OLG Celle OLGR 1995, 91; OLG Hamm OLGR 1993, 173) nämlich in der Regel die Vorstellung und Erwartung zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben wird und die Zahlungen damit der Ehe dienen und Teil der gemeinsamen Vorstellung über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft sind.

    Die Rechtsprechung hat sogar wiederholt Zahlungen innerhalb der Ehe als ehebedingte Zuwendungen angesehen, wenn sie tatsächlich als "Darlehen" (OLG Hamm OLGR 1993, 173) oder Schenkung deklariert waren (BGH NJW-RR 90, 386 (387); FamRZ 93, 1297 (1298); OLG Düsseldorf OLGR 1995, 214).

  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 210/91

    Schenkung und unbenannte Zuwendung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Zuwendungen unter Ehegatten liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 93, 1297 (1298); BGH NJW-RR 90, 386 (387); OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 214; OLG Celle OLGR 1995, 91; OLG Hamm OLGR 1993, 173) nämlich in der Regel die Vorstellung und Erwartung zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben wird und die Zahlungen damit der Ehe dienen und Teil der gemeinsamen Vorstellung über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft sind.

    Die Rechtsprechung hat sogar wiederholt Zahlungen innerhalb der Ehe als ehebedingte Zuwendungen angesehen, wenn sie tatsächlich als "Darlehen" (OLG Hamm OLGR 1993, 173) oder Schenkung deklariert waren (BGH NJW-RR 90, 386 (387); FamRZ 93, 1297 (1298); OLG Düsseldorf OLGR 1995, 214).

  • OLG Celle, 14.03.1991 - 12 U 9/90
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Danach können unter besonderen Voraussetzungen die zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemachten Zuwendungen zurückgefordert werden, wenn der mit ihnen verfolgte Zweck der Stärkung der ehelichen Gemeinschaft durch das Scheitern der Ehe fortgefallen ist (BGH FamRZ 91, 948 (949); 89, 599).

    Bei dieser Wertung sind neben der Dauer der Ehe bis zur Trennung der Parteien auch die übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen (BGH FamRZ 91, 948 (949)).

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Zuwendungen unter Ehegatten liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 93, 1297 (1298); BGH NJW-RR 90, 386 (387); OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 214; OLG Celle OLGR 1995, 91; OLG Hamm OLGR 1993, 173) nämlich in der Regel die Vorstellung und Erwartung zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben wird und die Zahlungen damit der Ehe dienen und Teil der gemeinsamen Vorstellung über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft sind.

    Die Rechtsprechung hat sogar wiederholt Zahlungen innerhalb der Ehe als ehebedingte Zuwendungen angesehen, wenn sie tatsächlich als "Darlehen" (OLG Hamm OLGR 1993, 173) oder Schenkung deklariert waren (BGH NJW-RR 90, 386 (387); FamRZ 93, 1297 (1298); OLG Düsseldorf OLGR 1995, 214).

  • OLG Köln, 22.04.1993 - 1 U 63/92

    Honorarforderung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Zuwendungen unter Ehegatten liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 93, 1297 (1298); BGH NJW-RR 90, 386 (387); OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 214; OLG Celle OLGR 1995, 91; OLG Hamm OLGR 1993, 173) nämlich in der Regel die Vorstellung und Erwartung zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben wird und die Zahlungen damit der Ehe dienen und Teil der gemeinsamen Vorstellung über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft sind.

    Die Rechtsprechung hat sogar wiederholt Zahlungen innerhalb der Ehe als ehebedingte Zuwendungen angesehen, wenn sie tatsächlich als "Darlehen" (OLG Hamm OLGR 1993, 173) oder Schenkung deklariert waren (BGH NJW-RR 90, 386 (387); FamRZ 93, 1297 (1298); OLG Düsseldorf OLGR 1995, 214).

  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87

    Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Danach können unter besonderen Voraussetzungen die zur Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemachten Zuwendungen zurückgefordert werden, wenn der mit ihnen verfolgte Zweck der Stärkung der ehelichen Gemeinschaft durch das Scheitern der Ehe fortgefallen ist (BGH FamRZ 91, 948 (949); 89, 599).
  • OLG München, 11.11.1994 - 15 W 1742/94

    Aussetzung einer erbrechtlichen Stufenklage wegen eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98
    Zuwendungen unter Ehegatten liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 93, 1297 (1298); BGH NJW-RR 90, 386 (387); OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 214; OLG Celle OLGR 1995, 91; OLG Hamm OLGR 1993, 173) nämlich in der Regel die Vorstellung und Erwartung zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben wird und die Zahlungen damit der Ehe dienen und Teil der gemeinsamen Vorstellung über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft sind.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 8 UF 167/19

    Zur Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäft und Zuwendung unter Ehegatten

    Dienen dagegen Zahlungen eines Ehepartners nicht einem bestimmten Geschäftszweck, sondern der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, so liegt eine ehebezogene Zuwendung vor (OLG Köln FamRZ 2000, 227).

    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, jedoch davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind (BGH FamRZ 1990, 600; BGH FamRZ 1992, 293; so auch OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 297; KG FamRZ 2010, 33; OLG Köln FamRZ 2000, 227; OLG Hamm NJW-RR 1993, 706; Staudinger/Freitag, BGB, Neubearbeitung 2015, § 488 BGB Rn. 63).

    Bei der zur Ermittlung des Parteiwillens heranzuziehenden Auslegung des Parteiverhaltens muss im Rahmen einer bestehenden Ehe sorgfältig geprüft werden, ob nicht die Förderung der ehelichen Lebensgemeinschaft so sehr das Geschehen prägt, dass die Zuwendung unter Ehegatten vorrangig gegenüber einer anderen Einordnung ist (OLG Köln FamRZ 2000, 227).

  • OLG Bremen, 27.01.2023 - 4 UF 57/22

    Abgrenzung von Darlehen und ehebedingter Zuwendung

    Dabei ist im Blick zu behalten, dass es sich nach der herrschenden Meinung im Regelfall, jedenfalls bei werthaltigen Zuwendungen, um eine ehebezogene Zuwendung handelt (BGH, FamRZ 1993, 1297, 1298; 1992, 293; 1990, 600; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910 Rn. 25; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; Wever, FamRB 2020, 132, 133).

    Den Umständen kann jedoch etwas anderes zu entnehmen sein (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 910; OLG Köln, FamRZ 2000, 227; OLG Celle, Urteil vom 5.10.1994, 3 U 219/93; Wever, a.a.O., Rn. 901).

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2009 - 9 W 205/09

    Auslegung einer zwischen Ehegatten getroffenen Vereinbarung über die Hingabe

    Letztlich ist es auch Ehegatten unbenommen, rechtsgeschäftliche Verträge mit den entsprechenden Folgen abzuschließen (BGH aaO; OLG Köln NJW-RR 2000, 818; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 91; OLG Schleswig, FamRZ 1988, 165).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2011 - 14 W 118/10

    Sonstige Familiensache: Zusammenhang zwischen der Entstehung eines

    Auch wenn Zuwendungen, zumal wenn es sich um zinslose Zurverfügungstellung von Kapital handelt, unter Ehegatten von der Vorstellung geprägt sein können, sie dienten der Ehe und der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, wird dadurch allein die Annahme eines ohne weiteres zulässigen Rechtsgeschäfts unter Ehegatten nicht ausgeschlossen (OLG Köln FamRZ 2000, 227).
  • LG Kaiserslautern, 14.05.2004 - 3 O 622/03

    Geldhingabe unter Ehegatten als ehebedingte Zuwendung oder gesonderte

    Dieser Grundsatz findet indes dort eine Grenze, wo der Rechtsbindungswille in einer Art und Weise zu Tage tritt, dass er nicht mehr zu übersehen ist; letztlich ist es auch Ehegatten unbenommen, rechtsgeschäftliche Verträge mit den entsprechenden Folgen abzuschließen (BGH aaO; OLG Köln NJW-RR 2000, 818).
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