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   BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99   

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https://dejure.org/1999,4930
BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99 (https://dejure.org/1999,4930)
BayObLG, Entscheidung vom 08.07.1999 - 3Z BR 186/99 (https://dejure.org/1999,4930)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 3Z BR 186/99 (https://dejure.org/1999,4930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Betreuungsverfahren; Bekanntmachung; Entscheidungsgründe; Prozeßkostenhilfe

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtbekanntgabe der Gründe der Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 21; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 69a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 14; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 Abs. 1, § 69a Abs. 1
    Zur Anordnung, dem Betroffenen die Gründe seiner Betreuung nicht bekannt zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 583
  • FamRZ 2000, 250
  • BayObLGZ 1999, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92

    Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht;

    Auszug aus BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99
    Soweit das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts über das Ablehnungsgesuch des Betroffenen bestätigt hat, ist die dagegen gerichtete weitere Beschwerde schon mangels Statthaftigkeit unzulässig (vgl. BayObLGZ 1993, 9; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 15 FGG Rn. 27).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

    Die Zustellung muss an den Betroffenen persönlich erfolgen (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 583; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69a FGG Rn. 2; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 69a Rn. 2).

    Da nach wie vor eine Gefährdung des Gesundheitszustandes beim Betroffenen zu befürchten ist, war von einer Bekanntgabe der Entscheidungsgründe an den Betroffenen abzusehen (§ 69a Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLG NJW-RR 2001, 583/584).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03

    Absehen von der Bekanntgabe von Entscheidungsgründen an den Betroffenen in einem

    Diese Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung; das Recht des Betroffenen auf Gewährung des rechtlichen Gehörs darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher Nachteile für seine Gesundheit zwingend geboten ist ( BT-Drucks. 11/4528, S. 232; BayObLG FamRZ 2000, 250).

    Die für die Gesundheit des Betroffenen im Falle der Bekanntgabe zu erwartenden erheblichen Nachteile sind in dem notwendigen ärztlichen Zeugnis konkret darzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 250; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 a Rn. 3; Bienwald, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7; Damrau/ Zimmermann, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7; HK-BUR/Hoffmann, § 69 a FGG Rn. 8).

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