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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.02.1999 - 4 UF 121/98   

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https://dejure.org/1999,7399
OLG Bremen, 09.02.1999 - 4 UF 121/98 (https://dejure.org/1999,7399)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.02.1999 - 4 UF 121/98 (https://dejure.org/1999,7399)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 4 UF 121/98 (https://dejure.org/1999,7399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt für die Vergangenheit; Intention des Gesetzgebers bei § 1613 Abs. 2 Nr. 2 b BGB; Verschweigen einer grundlegenden Verbesserung der Leistungsfähigkeit als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 808
  • FamRZ 2000, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86

    Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche

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  • BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01

    Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin

    Die Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KindUG, derzufolge die neue Regelung des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB am 1. Juli 1998 in Kraft tritt, ergibt jedenfalls, daß die Erstreckung der Regelung auf ersatzweise haftende Verwandte Unterhaltsansprüche für Zeiträume, die vor Inkrafttreten dieser Vorschrift liegen, nicht betrifft (für § 1613 Abs. 2 Nr. 2 b BGB offen gelassen von OLG Bremen FamRZ 2000, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2010 - 4 S 3077/08

    Zur besonderen Härte im Sinne von § 16 Abs 3 USG bei der Rückforderung von zu

    Unabhängig davon, ob es sich dabei um einen echten Anspruch auf Unterhalt für die Vergangenheit nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b BGB (so: Engler, in: Staudinger (2000), § 1613 BGB RdNr. 100; Büttner NJW 1999, 3215, 2321) oder um einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB handelt (so: OLG Bremen, Urteil vom 09.02.1999 - 4 UF 121/98 -, FamRZ 2000, 256; Born, in: MüKo-BGB, 5. Aufl., § 1623 RdNr. 99; Reinken, in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand 01.09.2009, § 1613 RdNr. 32), wäre dieser nur schwer zu realisieren.
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Rechtsprechung
   KG, 23.02.1999 - 19 WF 75/99   

Zitiervorschläge
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KG, 23.02.1999 - 19 WF 75/99 (https://dejure.org/1999,8370)
KG, Entscheidung vom 23.02.1999 - 19 WF 75/99 (https://dejure.org/1999,8370)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 19 WF 75/99 (https://dejure.org/1999,8370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe; Vorliegen eines Anspruchs auf Barunterhalt; Notwendigkeit der Änderung der Bestimmung zur Gewährung von Unterhalt in Natur

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhalts für einen auswärts studierenden

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1612 Rn. 21).
  • OLG Köln, 06.04.2001 - 14 WF 46/01

    Verfahren zur Abänderung der wirksamen Unterhaltsbestimmung

    Eine Abänderung der Bestimmung kann nicht inzidenter im Unterhaltsprozeß stattfinden (KG FamRZ 2000, 256 und AG Berlin-Tempelhof - Kreuzberg FamRZ 2001, 116; Büttner/Niepmann NJW 2000, 2547 (2549); auch Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. (2001), § 1612 Rz. 21 sieht jedenfalls dann ein gesondertes Verfahren für erforderlich an, wenn es ausschließlich um die Verbindlichkeit der elterlichen Unterhaltsbestimmung geht).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00

    Zu den sachlichen und prozessualen Voraussetzungen einer Ersetzung der

    Daran hat sich durch das KindRG vom 16.12.1997 nur insoweit etwas geändert, als nicht mehr der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts, sondern derjenige des Familiengerichts funktionell zuständig ist (insoweit zutreffend KG FamRZ 00, 256).
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 5 UF 208/01

    Änderung einer Unterhaltsbestimmung, Rechtsmittel, befristete Beschwerde

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl. § 1612 Rdnr. 21).
  • KG, 13.08.2002 - 13 UF 42/02

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für eine Unterhaltsbestimmung eines

    Ob dieses Begehren gerechtfertigt ist, ist entgegen der Ansicht des Familiengerichts und der Ansicht der wohl überwiegenden Meinung (OLG Hamm FamRZ 2000, 256 ; OLG Hamburg FamRZ 2000, 246 ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2000, 1424 ; KG, FamRZ 2000, 256 ; Arnold/Meyer-Stolle, RPflG , 5. Aufl., § 14 Rz. 35; Fam-RefK/Häußermann, § 1612 BGB Rz. 7) nicht vom Rechtspfleger entscheiden.
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