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   OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98   

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OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98 (https://dejure.org/1999,3369)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1999 - 10 UF 142/98 (https://dejure.org/1999,3369)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 1999 - 10 UF 142/98 (https://dejure.org/1999,3369)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 371
  • FamRZ 2000, 290
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGH FamRZ 1989, 487/90 f.; 1997, 671/2) lässt sich vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer der neuen Beziehung, die im Einzelfall kaum unter 2 bis 3 Jahren liegen dürfte, in der Regel nicht verlässlich beurteilen, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben.
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGH FamRZ 1989, 487/90 f.; 1997, 671/2) lässt sich vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer der neuen Beziehung, die im Einzelfall kaum unter 2 bis 3 Jahren liegen dürfte, in der Regel nicht verlässlich beurteilen, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewusst auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben.
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Der aus dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 (aaO) gezogene Schluß, die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt könne nicht wegen einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mit einem anderen Partner für den Verpflichteten unzumutbar sein, ist unabhängig davon jedenfalls nicht gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso: Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl., Kap. IV Rdn. 503; Bosch FF 2001, 53, 54; Wiegmann FF 2001, 118, 119; OLG Köln FamRZ 2000, 290, 291; OLG Zweibrücken FuR 2000, 438, 440; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1597, 1599; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 457; a.A. OLG München FamRZ 1998, 1589; Büttner/Niepmann NJW 2001, 2215, 2226; Palandt/Brudermüller BGB 61. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09

    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen

    Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03

    Verwirkung des Geschiedenenunterhalts nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens

    Den Gesamtumständen nach erscheint es unbillig, über Januar 2002 hinaus einen Unterhaltsanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger anzunehmen ( vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 f; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04

    Verwirkung eines Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt: Verfestigung neuer

    Dem gemeinsamen Erwerb von Immobilieneigentum kommt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Parteien sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben (BGH FamRZ 2002, 810 ff.; OLG Köln FamRZ 2000, 290 f.; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038).
  • OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01

    Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner

    Im Hinblick auf die außergewöhnliche Verfestigung der Gemeinschaft durch die Übertragung der Wohnung auf Herrn B. und die Erteilung der General- und Altersvorsorgevollmacht im März 2000, hätte der Senat im übrigen keine Bedenken, die von der Rechtsprechung in der Regel geforderte Mindestdauer der Gemeinschaft von zwei bis drei Jahren vorliegend abzukürzen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 371 = FamRZ 2000, 290 - gemeinsamer Hauskauf).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.07.1999 - 11 UF 1154/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6087
OLG Koblenz, 02.07.1999 - 11 UF 1154/98 (https://dejure.org/1999,6087)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.1999 - 11 UF 1154/98 (https://dejure.org/1999,6087)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 11 UF 1154/98 (https://dejure.org/1999,6087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 35
  • FamRZ 2000, 290
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