Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 22.07.1999 | BayObLG, 17.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11533
OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99 (https://dejure.org/1999,11533)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.1999 - 3 W 79/99 (https://dejure.org/1999,11533)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 1999 - 3 W 79/99 (https://dejure.org/1999,11533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Betreuerauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. etwa BGH FamRZ 1996, 607; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Senat FG-Prax 1997, 104 jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    c) Dieser Fehler des Beschwerdegerichts zwingt aber nicht dazu, die Sache an dieses zurückzuverweisen; der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da es keiner weiteren Tatsachenfeststellungen mehr bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung des Landgerichts nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG München, 04.07.2007 - 33 Wx 89/07

    Betreuervergütung bei Untersuchungshaft des Betroffenen - Kostenlast der

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen feststehen (vgl. BGH NJW 1997, 2815/2817; OLG Zweibrücken, NJWE-FER 1999, 240).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Im Übrigen werden im Fall einer Betreuerbestellung die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Grundsätze des § 1897 BGB zu beachten sein (vgl. dazu Senat FGPrax 1997, 104 sowie FGPrax 1999, 146).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

    Gleichwohl hat das Vormundschaftsgericht auch hierbei sämtliche für und gegen die Bestellung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, wobei letztlich das Wohl des Betreuten ausschlaggebend ist (vgl. Senat FGPrax 1999, 146 = NJWE-FER 1999, 240 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - nahe Angehörige im Sinne des § 69 g Abs. 1 FGG gegen die Betreuerbestellung Beschwerde mit dem Ziel einlegen, einen Dritten an die Stelle des vom Vormundschaftsgericht ausgewählten Betreuers zu setzen, weil die Vorschrift dem in ihr genannten Personenkreis unabhängig von einer Beeinträchtigung eigener Rechte eine Beschwerdebefugnis einräumt (vgl. Beschluss des Senats vom 9. April 1999 - 3 W 79/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen feststehen (vgl. BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG FamRZ 1999, 1629; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00

    Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann in der Sache selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9441
OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99 (https://dejure.org/1999,9441)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.1999 - 19 Wx 20/99 (https://dejure.org/1999,9441)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 19 Wx 20/99 (https://dejure.org/1999,9441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütungsfestsetzungsverfahren, Falsche Rechtsmittelbelehrung, Weitere sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114, 115; OLG Koblenz FamRZ 2010, 908 f.; OLG Schleswig FamRZ 2008, 75, 76; OLG Köln FGPrax 2005, 205, 206; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG BayObLGZ 2000, 318 - juris Rn. 9 ff. und WuM 1995, 70 f.) sowie im Schrifttum (Keidel/Meyer-Holz aaO § 70 Rn. 39; MünchKomm-ZPO/Ulrici aaO § 39 FamFG Rn. 10; Horndasch/Viefhues/Reinken FamFG § 39 Rn. 5; Gutjahr in BeckOK FamFG § 39 Rn. 26) wird das, soweit ersichtlich, nicht anders beurteilt.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09

    FGG-Verfahren: (Un-)Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen sofortigen weiteren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ersetzt nicht die Zulassung (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; je m. w. N.).

    Unerheblich ist dabei, ob die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (BayObLGZ 2000, 318) oder ob die Rechtsmittelbelehrung dem Beschluss lediglich beigefügt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

    Der Senat kommt zum selben Ergebnis der Auslegung des § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG wie die übrigen mit der Problematik einer falschen Rechtsmittelbelehrung befasst gewesenen Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675).

  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07

    Festsetzung einer Betreuervergütung: Zulässigkeit der sofortigen weiteren

    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).

    Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07

    Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher

    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).

    Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Nicht einmal eine (auch falsche) Rechtsmittelbelehrung könnte die notwendige Zulassung ersetzen (Senat, Beschluss vom 30.03.2004, 20 W 360/03, unter Hinweis auf Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., Vorb §§ 19-30 Rz. 30; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183); für die hier am Rande vorgenommene (fehlerhafte) Erwähnung eines möglichen Rechtsmittels kann nichts anderes gelten.
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Dagegen dient sie nicht der Eröffnung einer weiteren Instanz und kann für sich genommen über die Ansicht des Gerichts, ein ansonsten nicht statthaftes Rechtsmittel ausdrücklich zuzulassen, keine Auskunft geben (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680 = BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; Senat OLGReport Köln 2004, 258 sowie Beschluss vom 20.05.2005 - 16 Wx 81/05 -).
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Eine Nachholung der Zulassungserklärung ist - abgesehen von dem Fall der Berichtigung entsprechend § 319 ZPO, der hier trotz Aufführung dieser Vorschrift im Beschluss vom 19.2.2003 nicht vorliegt - grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1167/1168; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 1999, 121/122 und Senatsentscheidung vom 13.6.1997 - 3Z BR 199/97 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 16 Wx 61/04

    Weitere Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss nur bei ausdrücklicher

    Denn zum einen ersetzt eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht die notwendige Zulassung (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680, 681; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O. , Vorb §§ 19-30 Rn 30), zum anderen war die Rechtsmittelbelehrung hier weder Bestandteil des Beschlusses bzw. durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt.
  • OLG Naumburg, 20.06.2002 - 8 Wx 14/02

    Zulassung der weiteren Beschwerde als Voraussetzung für deren Statthaftigkeit

    Die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht ist jedoch notwendige Voraussetzung für deren Statthaftigkeit (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1440; BayObLG in FamRZ 2000, 1447; OLG Köln, FamRZ 2001, 171; Schleswig-Holsteinisches OLG, FamRZ 2000, 301; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 302; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1592).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99   

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https://dejure.org/1999,5862
BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99 (https://dejure.org/1999,5862)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1999 - 3Z BR 51/99 (https://dejure.org/1999,5862)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1999 - 3Z BR 51/99 (https://dejure.org/1999,5862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung einer weiteren Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen vom Amtsgericht in Betreuungssachen bestellten Verfahrenspfleger

  • Bt-Recht

    Verfahrenspfleger, Rechtsmitteleinlegung nur in dem Rechtszug für den er bestellt ist

  • rechtsportal.de

    FGG § 67
    Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen Verfahrenspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.08.1994 - 3Z BR 220/94
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99
    Ein vom Amtsgericht gemäß § 67 FGG in einer Betreuungssache bestellter Verfahrenspfleger ist nicht befugt, gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1993, 135; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS; Keidel/Kaiser FGG 14.Aufl. § 67 Rn. 13).
  • BayObLG, 24.03.1993 - 3Z BR 61/93

    Verfahrenspfleger; Befugnis; Vormundschaftsgericht; Entscheidung; Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99
    Ein vom Amtsgericht gemäß § 67 FGG in einer Betreuungssache bestellter Verfahrenspfleger ist nicht befugt, gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1993, 135; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS; Keidel/Kaiser FGG 14.Aufl. § 67 Rn. 13).
  • OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im

    Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00

    Höhe einer zu zahlenden Betreuungsvergütung aus dem Vermögen des Betreuten;

    Auch war der Verfahrenspfleger berechtigt, für die Betroffene das Rechtsmittel einzulegen (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 67 Rn. 11; BayObLG, FamRZ 2000, 302).
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