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   OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99   

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OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99 (https://dejure.org/1999,6889)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.09.1999 - 3 W 201/99 (https://dejure.org/1999,6889)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 (https://dejure.org/1999,6889)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache, Zulässigkeit des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 303
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Zum anderen sind die Entscheidungen des BayObLG und des OLG Köln durch die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2000 (aaO) überholt; eine Vorlagepflicht ist dadurch entfallen (vgl. BGH NJW 1998, 3653; Senat FamRZ 2000, 303).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Unter Beachtung dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Senat bereits entschieden, dass ein wegen Ablaufs der angeordneten Unterbringungsdauer erledigtes Rechtsmittel (mit dem Ziel auf Feststellung der Rechtswidrigkeit) zulässig bleibt (Beschluss vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 -, abgedruckt in FamRZ 2000, 303; seither ständige Rechtsprechung).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02

    Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen

    Wie der Senat im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach entschieden hat, bleibt die sofortige weitere Beschwerde vielmehr mit dem Ziel einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme zulässig (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131 und 2432; Senat, etwa FamRZ 2000, 303, jew.m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 119/01

    Abschiebehaft - Anordnung durch einstweilige Anordnung - Erledigung - zulässiges

    Entsprechend den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132), insbesondere auch in den Fällen des Rechtsmittels gegen eine beendete vorläufige Unterbringung (etwa BVerfG NJWE-FER 1998, 168; NJW 1998, 2432 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 23. September 1999 - 3 W 201/99 - veröffentlicht FamRZ 2000, 303), erscheint es daher geboten, auch für Haftanordnungen im Wege einstweiliger Anordnungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu bejahen.
  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    Ein solcher Fall liegt hier vor, da der Zeitraum für die verfahrensgegenständliche geschlossene Unterbringung der Betroffenen auf längstens sechs Wochen begrenzt war (vgl. BVerfG aaO; BayObLGZ 1999, 24; 2000, 220/221; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

    Ein solcher Fall liegt hier vor, da der Zeitraum für die verfahrensgegenständliche geschlossene Unterbringung des Betroffenen auf längstens sechs Wochen begrenzt war (vgl. BVerfG aaO; BayObLGZ 1999, 24; 2000, 220/221; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).
  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Handelt es sich jedoch um ein Unterbringungs(genehmigungs)- verfahren, ist das Interesse des Betroffenen an einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringungsmaßnahme in den nach der Rechtsordnung gegebenen Instanzen ungeachtet des zwischenzeitlichen Wegfalls der direkten Belastung schutzwürdig, wenn der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt war, in welcher der Betroffene kaum den ganzen Instanzenzug durchlaufen konnte (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; NJW 1998, 2813/14; BayObLGZ 1999, 24; BayObLG FamRZ 2001, 657/658; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

    Das Interesse des Betroffenen an Feststellung der Rechtswidrigkeit einer inzwischen gegenstandslos gewordenen Unterbringungsmaßnahme ist schutzwürdig, wenn die Unterbringungsdauer - wie hier lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war, da dem Betroffenen andernfalls der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtsschutz versagt würde (vgl. BVerfG NJWE-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432; BayObLGZ 1999, 24; 2000, 220/221; BayObLG FamRZ 2001, 657/658; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

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