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   OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99   

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https://dejure.org/1999,2934
OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99 (https://dejure.org/1999,2934)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.10.1999 - 2 W 146/99 (https://dejure.org/1999,2934)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99 (https://dejure.org/1999,2934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch; Betreuer; Vergütung; Geltung neuer Regelungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a a. F.; ; BGB § 1835 Abs. 1 S. 3 u. 4; ; BGB § 1835 a Abs. 4; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 3 u. 4; ; BGB § 1908 i; ; ZSEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 62
  • FamRZ 2000, 315
  • Rpfleger 2000, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Vielmehr muß die alte Regelung gelten (OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125; Senat seit dem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 30.06.1999 - 2 W 77/99; Chauvistré speziell für die Erlöschensregelungen a.a.O.; Palandt-Diedrichsen, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rn. 3; Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Vorbem. vor Art. 9 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99

    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Vielmehr muß die alte Regelung gelten (OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125; Senat seit dem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 30.06.1999 - 2 W 77/99; Chauvistré speziell für die Erlöschensregelungen a.a.O.; Palandt-Diedrichsen, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rn. 3; Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Vorbem. vor Art. 9 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Für die Zeit vor der Bestellung kann der Beteiligte zu 1. weder Aufwendungsersatz noch Vergütung verlangen (Senat FGPrax 1998, 179,180).
  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Danach kann nicht zweifelhaft sein, daß dieser Zeitpunkt erst mit der tatsächlichen Beendigung der Betreuungstätigkeit anzunehmen ist (OLG Hamm RPfl 1999, 180, 181).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00

    Aufwandsentschädigung des Betreuers nach dem 1.1.1999

    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).

    Dafür kommt nur die tatsächliche Beendigung der Pflegschaft in Frage (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 580 ; OLG Dresden Rpfleger 1999, 537/538; SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 ).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 3 W 49/07

    Nachlasspflegschaft: Anwendbarkeit der gesetzlichen Ausschlussfrist für den

    Diese Rechtsfrage ist jedoch - wie die Zivilkammer zutreffend und von der weiteren Beschwerde auch nicht beanstandet ausgeführt hat - ausschließlich für die Vergütung des Beteiligten zu 4) ab In-Kraft-Treten des (Ersten) Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 1. Januar 1999 von Bedeutung (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2002, 197; FamRZ 2000, 1447, 1448 = NJW-RR 2000, 1392; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 65; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearbeitung 2004, § 1836 Rdnr. 108 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Denn diese - ebenfalls erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene - Vorschrift findet auf Vergütungsansprüche aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 keine Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99, FamRZ 2000, 315).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Denn diese - ebenfalls erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene - Vorschrift findet auf Vergütungsansprüche aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 keine Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99, FamRZ 2000, 315).
  • OLG Celle, 13.03.2001 - 12 W 3/01

    Vormund; Vergütung ; Betreuung ; Aufwandsentschädigung ; Geringfügige

    Die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG, wonach Entschädigungsansprüche, die nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Tätigkeit verlangt werden, erlöschen, beginnt bei Betreuungsverfahren erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers (BayObLG, FamRZ 1997, 580; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 315; OLG Köln, FamRZ 2001, 189).
  • OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 W 43/00

    Pflichten eines Betreuers für Schonung der Staatskasse

    Die dreimonatige Ausschlußfrist des § 15 Abs. 2 ZSEG begann - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß v. 13.10 1999 - 2 W 146/99 in SchlHA 2000, 41 F, = OLG Report für Bremen, Hamburg und Schleswig 2000, 77 f) - mit der Beendigung der Betreuung.
  • OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 198/02

    Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer

    Da diese Fragen dem materiellen Recht zuzuordnen sind, findet auf den hier streitigen Zeitraum - 1.09. bis 12.11.1997 - das bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderunsgesetzes am 1.01.1999 geltende Recht Anwendung (BayOblG a.a.O; Senat, Beschluß vom 13.10.1999, 2 W 146/99).
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