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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 WF 221/99   

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https://dejure.org/1999,5094
OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 WF 221/99 (https://dejure.org/1999,5094)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.1999 - 8 WF 221/99 (https://dejure.org/1999,5094)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 8 WF 221/99 (https://dejure.org/1999,5094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - 10 F 253/98
  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 WF 221/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 11.06.1996 - 10 UF 187/95
    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 WF 221/99
    Deshalb wird die Auffassung vertreten, daß der Titelschuldner die Beendigung der gesetzlichen Prozeßstandschaft nur gem. § 767 ZPO geltend machen kann, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben wird, d.h. die Vollstreckungsgegenklage gegen den ursprünglichen Titelgläubiger (Prozeßstandschafter) wird nicht als unzulässig angesehen, um den Titelschuldner nicht rechtlos zu stellen (vgl. Hochgräber, FamRZ 1996, 272; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1493 DM für die Beendigung der Prozeßstandschaft nach Obhutswechsel; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 509; Zöller-Herget, ZPO, § 767 Rdnr. 12; Münchener Kommentar-Schmidt, ZPO, § 767 Rdnr. 66).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 WF 221/99
    Andererseits muß aber berücksichtigt werden, daß der Beklagte als Prozeßstandschafter solange aus dem Titel noch vollstrecken kann, wie der Titel nicht umgeschrieben ist (vgl. BGH FamRZ 1991, 295).
  • OLG Jena, 07.01.2013 - 1 WF 410/12

    Vollstreckungsschutz: Klageart des Titelschuldners bei Einwand der weggefallenen

    Der Titelschuldner kann die Beendigung der gesetzlichen Prozessstandschaft nur gemäß § 767 ZPO geltend machen kann, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben wird, d.h. die Vollstreckungsgegenklage gegen den ursprünglichen Titelgläubiger (Prozessstandschafter) wird nicht als unzulässig angesehen, um den Titelschuldner nicht rechtlos zu stellen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 365; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1493 für die Beendigung der Prozesstandschaft nach Obhutswechsel; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 509; Zöller/Herget, ZPO, a. a. O.).
  • AG Duisburg, 11.10.2011 - 64 IN 16/11

    Insolvenzverwalter ist entscheidungsbefugt über aus dem Insolvenzverfahren

    Der Vorgang betrifft den titulierten Anspruch selbst, obwohl sich an der Gläubigerstellung des Kindes nichts ändert (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2000, 365; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1158).
  • OLG Köln, 18.09.2001 - 14 WF 100/01

    Abänderungsklage gegen Versäumnisurteil

    Die Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist gem. §§ 769, 323, 707, 719 ZPO nach einhelliger Auffassung aller Familiensenate des OLG Köln unzulässig, soweit sie die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung betrifft, da nicht dargetan ist, daß die Entscheidung unter Verletzung der Ermessensgrenzen oder sonst greifbar gesetzeswidrig ergangen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 365; OLG Köln FamRZ 2000, 1164; Nachweise bei Zöller/Herget, 22. Aufl. (2001), § 769 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 27.05.2020 - 8 U 135/19

    Folgeentscheidung zu OLG Hamm 8 U 135/19 v. 19.02.2020

    Denn der Senat geht davon aus, dass eine Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz nicht droht, mit der Folge, dass ein Sicherungsbedürfnis des Klägers insoweit fehlt (OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.1999 - 8 WF 221/99, juris; Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 769, Rdnr. 21).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.1999 - 3 W 2133/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12369
OLG München, 04.08.1999 - 3 W 2133/99 (https://dejure.org/1999,12369)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.1999 - 3 W 2133/99 (https://dejure.org/1999,12369)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 1999 - 3 W 2133/99 (https://dejure.org/1999,12369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittwiderspruchsklage gegen Teilungsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.07.1999 - 14 W 73/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7972
OLG Karlsruhe, 21.07.1999 - 14 W 73/98 (https://dejure.org/1999,7972)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.1999 - 14 W 73/98 (https://dejure.org/1999,7972)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 14 W 73/98 (https://dejure.org/1999,7972)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1403
  • FamRZ 2000, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09

    Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in

    Das gleiche gilt für die Frage, ob die Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter voraussetzt, dass der Schuldner diesen tatsächlich zumindest teilweise Unterhalt gewährt (vgl. Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850d Rn. 22 und OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365) und für die Frage, ob Unterhaltsberechtigte jedenfalls dann nicht berücksichtigt werden müssen, wenn feststeht, dass sie ihre Ansprüche nicht geltend machen.
  • LG Stuttgart, 10.02.2005 - 10 T 144/04

    Zwangsvollstreckung: Ansatz des sozialhilferechtlichen Pauschalbetrages für den

    Das Gericht hält es daher für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360; LG Stuttgart [10. Zivilkammer], Beschluss vom 9.2.2005, 10 T 520/04; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e).
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04

    Bemessung des Pfändungsfreibetrags ab dem 1. Januar 2005 bei Vollstreckung wegen

    Die Kammer hält es für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e).
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