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   OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 43/99   

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https://dejure.org/1999,6499
OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 43/99 (https://dejure.org/1999,6499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.1999 - 7 UF 43/99 (https://dejure.org/1999,6499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 1999 - 7 UF 43/99 (https://dejure.org/1999,6499)
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Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 370
  • FamRZ 2000, 371
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager

    a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. März 1999 - 7 UF 43/99 -,.
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2006 - 2 UF 139/06

    Internationale Kindesentführung: Nachträgliche konkludente Genehmigung einer

    Ob bei der Beurteilung der Widerrechtlichkeit die vom Antragsteller vorgelegte Widerrechtlichkeitsbescheinigung gemäß Art. 15 HKÜ für den Senat bindend ist (vgl. zum Meinungsstand MüKo-Siehr, aaO Rdn 98 mwN; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., Anh. zu Art. 24 EGBGB Rdn 81 mwN; KG FamRZ 1997, 1098, 1099; OLG Hamm FamRZ 2000, 370), bedarf aus den nachfolgend in Ziff. 3 genannten Gründen ebenfalls keiner Entscheidung.
  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Dies gilt selbst dann, wenn die Weigerung, das Kind zu begleiten ihre Ursache in der Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund der Entführung hat (BVerfG FamRZ 1997, 1296; OLG Hamm FamRZ 2000, 370).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).
  • AG Hamm, 27.05.2010 - 3 F 281/10

    Aufenthalts- und Herausgabeentscheidung als Scherungsmaßnahme

    Denn die Hinnahme des Rechtsbruchs durch den zurückhaltenden Elternteil ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 99, 85; OLG Hamm FamRZ 99, 948; 2000, 370; 2002, 44).
  • OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 UF 145/17

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ

    Es soll verhindert werden, dass durch die Entführung geschaffene Tatsachen ein Übergewicht erhalten (OLG Hamm, FamRZ 2005, 1702 ; FamRZ 2004, 723 ; FamRZ 2002, 44 ; FamRZ 2000, 370 ).
  • OLG Schleswig, 22.05.2019 - 15 UF 63/19

    Anordnung der Rückführung zweier durch die Kindesmutter gegen den Willen des

    Da bei Eingang des Antrags vom 8. Februar 2019 noch kein Jahr seit dem rechtswidrigen Verbringen der Kinder nach Deutschland vergangen war, kommt es nicht darauf an, ob sich die Kinder in ihre neue Umgebung bereits eingelebt haben (vgl. Art. 12 Abs. 2 HKÜ, vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 1999 - 7 U 43/99, FamRZ 2000, 370 - juris Rn. 35).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 33/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 38/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).
  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
    Von Art. 13 HKiEntÜ ist jedoch zurückhaltend Gebrauch zu machen ( OLG Hamm, FamRZ 2000, 370, 371 [OLG Hamm 02.03.1999 - 7 UF 43/99] und FamRZ 1999, 948, 949 [OLG Hamm 21.08.1998 - 5 UF 300/98] ; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 257, 258; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 689; OLG Stuttgart, OLGR 1997, 64; Bach, FamRZ 1997, 1055 m.w.N., auch der EuGHMR stärkt in letzter Zeit das Abkommen stetig, vgl. dazu Schulz, FamRZ 2001, 1420 ff.), wogegen es von Verfassungs wegen nichts zu erinnern gibt (BVerfG a.a.O.).
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