Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    30-jähriger Dekorateur will noch studieren - Kriterien für elterlichen Ausbildungsunterhalt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 593
  • MDR 2000, 217
  • FamRZ 2000, 420



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04  

    Familienrecht - Ausbildungsunterhalt nur bei "einheitlicher" Berufsausbildung

    Auch in solchen Fällen haben die Eltern ihre Verpflichtung zur Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung noch nicht in rechter Weise erfüllt und sind im Einzelfall verpflichtet, dem Kind ausnahmsweise eine angemessene zweite Ausbildung zu finanzieren (Senatsurteile vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420 und vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1058 f.).

    Um eine unangemessene Benachteiligung von so genannten Spätentwicklern zu vermeiden, gilt dies aber schon dann nicht, wenn sich später herausgestellt hat, dass die zunächst getroffene Entscheidung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 aaO und vom 14. Juli 1999 aaO).

    Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann der Unterhaltsschuldner jedoch Verzögerungen in der Ausbildung des Kindes hinnehmen müssen, die auf ein leichteres, nur vorübergehendes Versagen des Kindes zurückzuführen sind (Senatsurteile vom 12. Mai 1993 aaO, 1059 und vom 14. Juli 1999 aaO, 421).

    Die hinsichtlich der Angemessenheit der weiteren Ausbildung zu stellenden Anforderungen bedürfen deshalb mit zunehmendem Alter des Kindes der besonders sorgfältigen Prüfung (Senatsurteil vom 14. Juli 1999 aaO, 421 f.).

  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99  

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Dabei wird im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels von der Klägerin geltend gemachten Gründe auch zu berücksichtigen sein, daß gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 aaO S. 439 und vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420, 421) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können.
  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01  

    Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Eltern dann, wenn sie ihre Pflicht, ihrem Kind eine angemessene --d.h. seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende-- Berufsausbildung zu gewähren, erfüllt haben, im Allgemeinen nicht verpflichtet, die Kosten für eine weitere Ausbildung zu tragen (vgl. z.B. Urteile vom 29. Juni 1977 IV ZR 48/76, BGHZ 69, 190; vom 14. Juli 1999 XII ZR 230/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2000, 420; vgl. zur Unterhaltspflicht bei einer Zweitausbildung auch das BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 III R 47/00, BFHE 197, 233, BStBl II 2002, 195, unter II. 4. der Gründe).
mehr
  • BFH, 04.12.2001 - III R 47/00  

    EStG § 33a Abs. 1

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. Urteile vom 4. März 1998 XII ZR 173/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1998, 671; vom 14. Juli 1999 XII ZR 230/97, FamRZ 2000, 420) schulden Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowohl ihren minderjährigen als auch den volljährigen Kindern nach § 1610 Abs. 2 BGB eine Berufsausbildung, die der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes am Besten entspricht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06  

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1998 - XII ZR 13/96 - FamRZ 1998, 671, Urt. v. 14.07.1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420, jeweils m. w. N.).

    Gestörte häusliche Verhältnisse und ein dadurch eingetretenes Erziehungsdefizit können sich vielfach nachteilig auf den schulischen Weg eines Kindes auswirken und im Ergebnis dazu führen, dass es einem Unterhaltsverpflichteten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich gegenüber dem Unterhaltsberechtigten auf eine Ausbildungsverzögerung zu berufen (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1999, a. a. O.).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 9/04  

    Kindergeld: Verhältnis Berufsausbildung - Vollzeiterwerbstätigkeit

    Dementsprechend besteht ein Unterhaltsanspruch z.B. dann, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Juli 1999 XII ZR 230/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2000, 420) oder die weitere Ausbildung in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der ersten Ausbildung steht (sog. Weiterbildungsunterhalt; vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1610 Rz. 24, und BGH-Urteile vom 30. November 1994 XII ZR 215/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 718, und vom 23. Mai 2001 XII ZR 148/99, FamRZ 2001, 1601).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10  

    Volljährigenunterhalt " Bachelor und Master

    Auf deren Beruf und gesellschaftliche Stellung kommt es dabei nicht an (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100; FamRZ 2000, 420).
  • OLG München, 31.07.2012 - 30 UF 220/12  

    § 1603 Abs 2 S 1 BGB, Art 6 GG

    Hinzu kommt, dass Ziel der neueren Rechtsprechung ist, eine unangemessene Benachteiligung von Spätentwicklern zu vermeiden (BGH FamRZ 2004, 1100 und Graba in Johannsen/Henrich, FamR, 5. Aufl., § 1610 Rdnr. 13; BGH FamRZ 2000, 420).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09  

    Kindesunterhalt: Anspruch eines volljährigen studierenden Kindes auf Finanzierung

    Geschuldet wird von den Eltern also eine ihnen wirtschaftlich zumutbare, begabungsbezogene Berufsausbildung (BGH FamRZ 2000, 420).
  • OLG Koblenz, 08.11.2000 - 13 WF 650/00  

    Ausbildungsunterhalt - Zahnarzthelferin - Abitur - Studium

    Gleiches gilt, wenn dem Kind die angemessene Ausbildung versagt worden ist und es sich aus diesem Grund zunächst für einen Beruf entschieden hat, der seiner Begabung und seinen Neigungen nicht entspricht (BGH MDR 2000, 217, 218).
  • OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03  

    Wegfall des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes bei

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00  

    Ausbildungsunterhalt - Beraufsaufbauschule - Fachoberschule - Studium

  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06  

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

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