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   OLG Schleswig, 23.06.1999 - 13 WF 54/99   

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OLG Schleswig, 23.06.1999 - 13 WF 54/99 (https://dejure.org/1999,9631)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.06.1999 - 13 WF 54/99 (https://dejure.org/1999,9631)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 13 WF 54/99 (https://dejure.org/1999,9631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1021 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 430
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 9 UF 27/07

    Versorgungsausgleich: Amtsermittlungspflicht bei unterschiedlichen Auskünften

    Dynamisch ist eine Versorgung dann, wenn sie in der Entwicklung ihrer Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung zumindest nahezu entspricht (BGH, FamRZ 2000, 430).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 92/02

    Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Klageerhebung

    Wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; 1998, 245; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1179; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002 § 114 Rn. 128 - Unterhalt - FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1 Rn. 270).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2001 - 15 WF 51/01

    Zur Frage der Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO bei isolierter Geltendmachung

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  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des

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  • OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02

    Prozesskostenhilfe, Mutwille, Scheidungsverbundverfahren, Folgesache, isolierte

    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083 ; 1998, 245; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1179 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Aufl. 2002 § 114 Rn. 128 - Unterhalt - FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1 Rn. 270).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01

    Versagung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bei nachträglicher isolierter

    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Koblenz, 17.06.2004 - 9 WF 459/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung des

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