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   BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99   

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https://dejure.org/1999,7249
BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99 (https://dejure.org/1999,7249)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 3Z BR 228/99 (https://dejure.org/1999,7249)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 3Z BR 228/99 (https://dejure.org/1999,7249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs des Betreuers auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung, Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a (a.F.)
    Verjährungsfrist des Anspruchs des nicht berufsmäßigen Betreuers auf Aufwandsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 561
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die Bestimmung des § 196 Abs. 1 Nr. 17 BGB , nach der der Anspruch binnen zwei Jahren verjährt, ist hier nicht anwendbar (vgl. LG München I FamRZ 1998, 323 ).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    In diesem Zeitraum war die Betroffene mittellos, sie verfügte zur maßgeblichen Zeit (BayObLGZ 1995, 395) nur über Vermögen das deutlich unter der Schongrenze lag.
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die Auslagenpauschale steht auch einem nahen Verwandten des Betroffenen zu (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 328).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93

    Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse;

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die nach § 1836a Satz 4 a.F. BGB für die Aufwandsentschädigung entsprechend geltende Bestimmung des § 1835 Abs. 4 Satz 2a.F. BGB erklärt nur die "Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen hinsichtlich ihrer barer Auslagen" für sinngemäß anwendbar, nicht jedoch die hierfür einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen (vgl. BayObLGZ 1993, 256/259; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1835 Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 18.05.1998 - 5 So 25/98

    Kostenerstattung; Rechtsanwalt; Betreuer; Widerspruchseinlegung; Anwaltshonorar

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Der Anspruch ist nicht nach § 15 Abs. 2 ZSEG erloschen, weil die Ausschlußfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. erst mit dem Ende des Amts des Betreuers zu laufen beginnt (BayObLG FamRZ 1997, 580 ; NJWE-FER 1999, 153 ).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die Auslagenpauschale steht auch einem nahen Verwandten des Betroffenen zu (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 328).
  • BayObLG, 04.12.1996 - 3Z BR 27/96
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Der Anspruch ist nicht nach § 15 Abs. 2 ZSEG erloschen, weil die Ausschlußfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. erst mit dem Ende des Amts des Betreuers zu laufen beginnt (BayObLG FamRZ 1997, 580 ; NJWE-FER 1999, 153 ).
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