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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99   

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OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99 (https://dejure.org/1999,8049)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.08.1999 - 7 UF 101/99 (https://dejure.org/1999,8049)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. August 1999 - 7 UF 101/99 (https://dejure.org/1999,8049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Beschlusses wegen eines schwerwiegenden Mangels im Verfahren und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht; Zweck des Erfordernisses einer Einwilligung des anderen Elternteils zur Namenseinbenennung hinsichtlich der Kinder nach erneuter Eheschließung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 691
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Nach Auffassung des OLG München (OLGR 2000, 123) gibt es im Rahmen des Familienunterhalts keinen Auskunftsanspruch, weil § 1360 a Abs. 3 BGB nicht auf § 1605 BGB verweist.
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Im Ersetzungsverfahren nach § 1618 Satz 4 BGB hat das Familiengericht die Beteiligten persönlich anzuhören (OLG Bamberg, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692 f; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695 f; OLG Naumburg, OLGR 2001, 14, 15; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 646).

    Sollte sich bei dem gemeinsamen Anhörungstermin eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, wird das Amtsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1618 Satz 4 BGB aufgrund des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 1.7.1998 die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteiles erheblich verschärft hat (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690 Nr. 472; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692; FamRZ 2000, 693, OLG Rostock, FamRZ 2000, 695, 696; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 243; Oelkers/Kreutzfeldt, a.a.O., 648).

    Die Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung des Kindes kann daher nur ersetzt werden, wenn die begehrte Namensänderung für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil nicht auf Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind bestände (OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1182; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 696; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691, 692; Wagenitz, FamRZ 1998, 1544, 1552; Wilutzki, KindPrax 1999, 83, 97).

    Denn angesichts der vielfältigen Möglichkeiten des neuen Rechts, innerhalb einer Familie verschiedene Namen zu führen, hat der Gesichtspunkt der Namensgleichheit in der neuen Familie bei der vorzunehmenden Abwägung an Bedeutung verloren (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691 f; FamRZ 2000, 1182; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Nach § 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist die persönliche Anhörung der Eltern in Angelegenheiten der Personensorge zwingend vorgeschrieben (vgl. Palandt, a.a.O. § 1618 Rdnr. 17); dazu gehört auch die Namensbestimmung, so dass die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung durch das Familiengericht die mündliche Anhörung des anderen Elternteils erforderlich macht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570; OLG Köln FamRZ 2000, 1182; OLG Hamm FamRZ 2000, 1182; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690) OLG Bamberg FamRZ 2000, 691); OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570, 571).

    Die erforderliche Anhörung wird das Amtsgericht nachzuholen haben, um eine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung zu schaffen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 691).

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 25/00

    Umfang der Begründung im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

    In den Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 Satz 4 BGB ist gemäß §§ 50 a, 52 FGG vor der Entscheidung grundsätzlich die Anhörung des betroffenen Elternteils erforderlich (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 1379).

    Die Anhörung dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs (insoweit vgl. für den vorliegenden Fall BVerfGE 55, 95, 98 m.w.N.) insbesondere der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (vgl. etwa zu § 50 b FGG Senatsurteil vom 12. Februar 1992 - XII ZR 53/91 = BGHR FGG § 50 b Kindesanhörung 2 m.w.N.), durch die ermittelt werden soll, ob die beantragte Namensänderung - ggf. anstelle einer gesetzlich sonst vorgesehenen Voranstellung oder Anfügung des (neuen) Namens - zum Wohl des Kindes "erforderlich ist" (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692 und 693; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 1376; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1379 f.; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378).

  • OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02

    Wiedereinsetzung in einem Einbennenungsverfahren bei unzutreffender

    Dieses gilt gem. § 50 a Abs. 2 FGG auch für den Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht (OLG Bamberg, FamRZ 2000 Seite 691).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2000 - 6 UF 148/00
    Auf den Senatsbeschluß vom 29.03.1999 (FamRZ 1999, 1376; vgl. ferner z. B. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Bamberg FamRZ 2000, 691; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693; OLG Rostock FamRZ 2000, 695), auf den der Bevollmächtigte des Vaters das Amtsgericht ausdrücklich hingewiesen hat, wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.1999 - 3 UF 117/99   

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https://dejure.org/1999,11267
OLG Düsseldorf, 23.08.1999 - 3 UF 117/99 (https://dejure.org/1999,11267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.1999 - 3 UF 117/99 (https://dejure.org/1999,11267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 1999 - 3 UF 117/99 (https://dejure.org/1999,11267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 691
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09

    Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter

    Bedeutsam für die Beurteilung der Stabilität der Einbenennungsehe ist vor allem deren bisherige Dauer (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691, 692; Staudinger/Coester, a.a.O., § 1618 Rn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08

    Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren

    Dies ist nur möglich durch eine persönliche Anhörung der Beteiligten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Jugendamtes (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2000, XII ZB 25/00, ZfJ 2000, 476, m.z.w.N.; OLG Hamm, aaO; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692, 693).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 3 UF 113/05

    Einbenennung: Anhörung der Beteiligten vor der Ersetzung der Zustimmung zur

    Da die Namensänderung das Sorgerecht berührt, hat das Amtsgericht - Familiengericht - entsprechend den §§ 50 a, 50b, 52 FGG Aufklärung und Beratung zu betreiben (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2000/691 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2003 - 5 UF 162/03

    Einbenennung des Kindes: Ursächlichkeit des Verschuldens für die Versäumung der

    Vor einer Entscheidung über die familiengerichtliche Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils sind nämlich zwingend die Beteiligten persönlich anzuhören; das Gericht hat sich insoweit einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (siehe dazu OLG Bamberg, FamRZ 2000, 691; OLG Düsseldorf, ebenfalls FamRZ 2000, 691).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 2 UF 153/01

    Einbenennung, Ersetzung der Einwilligung

    Das bedeutet nach Auffassung des Senats, daß wichtige Gründe vorliegen müssen, um das Interesse des nicht sorgeberechtigten Elternteils an der Erhaltung des Namensbandes zurücktreten zu lassen (so bereits Beschluß vom 23.8.1999 - 2 UF 239/99 - ; Beschluß vom 25.8.2000 - 2 UF 249/2000 - OLG Düsseldorf, Hamm, Stuttgart, Oldenburg, alle FamRZ 2000, 691 ff; Oelkers-Kreuzfeldt, FamRZ 2000/647 unter Hinweis auf die Rechtsprechung).
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