Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.03.2000

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   BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96   

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BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 (https://dejure.org/2000,11)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 (https://dejure.org/2000,11)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 (https://dejure.org/2000,11)
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Genehmigung der Erbauseinandersetzung durch Rechtspfleger

Art. 19 Abs. 4 GG: §§ 62, 55 FGG sind insoweit verfassungswidrig, als sie zu einem Ausschluß des Rechtswegs gegen Entscheidungen des Rechtspfleger führen (vgl. auch § 11 Abs. 3 RPflG);

Art. 103 Abs. 1 GG ist für Verwaltungsverfahren, auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Rechtspfleger, nicht anwendbar, § 1 RPflG, Anhörung aber als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips erforderlich, § 20 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und zum verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen - Verfassungswidrigkeit von FGG §§ 62, 55

  • Wolters Kluwer

    Anhörungspflicht - Recht auf Gehör - Rechtspfleger - Faires Verfahren - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsweggarantie

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung der Betroffenen durch den Rechtspfleger

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit der §§ 62 und 55 FGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 55, 62; GG Art. 103 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Rechtliches Gehör und Anfechtbarkeit bei Entscheidungen des Rechtspflegers im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und zum verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und zum verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen

  • nomos.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 14 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 55, 62 FGG
    FGG-Verfahren/Rechtspflegerpflichten/Rechtsweggarantie

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör im Rechtspflegerverfahren

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 19 GG; Art. 103 GG
    Verfahren vor dem Rechtspfleger - Pflicht zur Anhörung der Betroffenen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrecht und Vormundschaftsrecht (Notar Martin Thomas Reiß, Münnerstadt)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 14 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 55, 62 FGG
    FGG-Verfahren/Rechtspflegerpflichten/Rechtsweggarantie

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 19 GG; Art. 103 GG
    Verfahren vor dem Rechtspfleger - Pflicht zur Anhörung der Betroffenen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 397
  • NJW 2000, 1709
  • MDR 2000, 655
  • DNotZ 2000, 387
  • FGPrax 2000, 103
  • NJ 2000, 248 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 731
  • Rpfleger 2000, 205
 
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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, Umdruck S. 24; stRspr).

    Der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, Umdruck S. 27; stRspr).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Eine vorherige Anhörung hätte weder den Zweck der Maßnahme vereitelt noch wäre die Entscheidung nach vorheriger Anhörung zu spät gekommen (vgl. BVerfGE 83, 24 [35 f.]).

    Im Regelfall kann das rechtliche Gehör nicht durch denjenigen vermittelt werden, dessen Handeln, wie hier, im Genehmigungsverfahren überprüft werden soll (vgl. BVerfGE 83, 24 [36]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Die Einbeziehung der Verfahren vor dem Rechtspfleger in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG ist auch nicht damit begründbar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 103 Abs. 1 GG Anwendung findet, wenn ein Richter in seinem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen trifft, die aus dem Gebiet der spezifisch richterlichen Aufgaben herausfallen, ihm aber wegen seiner besonderen verfassungsrechtlichen Stellung anvertraut sind (vgl. BVerfGE 9, 89 [97 f.]).

    Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 1 GG darf der Einzelne deshalb nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung werden; ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 65, 171 [174 f.]).

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Er ist aber kein Richter, weder im Sinne des Verfassungsrechts noch im Sinne des Gerichtsverfassungsrechts (vgl. BVerfGE 56, 110 [127]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, Umdruck S. 27; stRspr).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    b) Die unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens gebotene Anhörung der Beschwerdeführerin war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Nachlasspfleger, der gesetzlicher Vertreter der endgültigen Erben ist (vgl. BGHZ 49, 1 [5]), am Genehmigungsverfahren beteiligt war.
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Da die nachlassgerichtliche Entscheidung gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstößt und bereits deshalb aufzuheben ist, bedarf es nicht mehr der Prüfung, ob hierdurch zugleich die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, auf die sich, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, auch der begünstigte Erbe berufen kann (vgl. BVerfGE 99, 341 [349]), verletzt ist.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 67, 43 [58]; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Die Ausgestaltung der Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs zum Gericht bleibt vielmehr den jeweils geltenden Prozessordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 40, 237 [256]; 54, 94 [97]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Soweit sie in Rechte des Bürgers eingreifen, müssen auch diese Akte vollständig, das heißt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]), der richterlichen Prüfung unterstellt werden können.
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81

    Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Grundsätzlich führt die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nach § 95 Abs. 3 Satz 1 und 2 BVerfGG zu dessen Nichtigkeit (vgl. BVerfGE 101, 397 ).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Sie findet ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. ständige Rspr, so BVerfGE 99, 341 (358); 101, 312 (329); 101, 397 (408); 119, 247 (274)).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).

    Die das gerichtliche Verfahren betreffenden Verfahrensgrundrechte können nicht durch einen Träger der vollziehenden Gewalt verletzt werden, denn sie sind ausschließlich an die Gerichte adressiert (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

    Der durch die Justizgewährungsgarantie gebotene Rechtsschutz vor den Fachgerichten beschränkt sich demgegenüber nicht auf besonders gewichtige Fehler oder Situationen existentiellen Betroffenseins, sondern erfasst Rechtsbeeinträchtigungen jeglicher Art (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1192
BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00 (https://dejure.org/2000,1192)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 1 BvR 230/00 (https://dejure.org/2000,1192)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 (https://dejure.org/2000,1192)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte in den alten und neuen Bundesländern ab 1. Januar 2000 mit GG Art 12 Abs 1, Art 14 Abs 1, Art 2 Abs 1 und Art 3 Abs 1 vereinbar

  • nomos.de PDF, S. 35 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; Art. 3 Nr. 1 u. 2 ÄndG zum BRNOG; § 7 ZPO
    Rechtsanwalt/Postulationsfähigkeit/Berufsfreiheit/Eigentumsgarantie/Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Neuordnung - Beruf - Rechtsanwalt - Postulationsfähigkeit - Anwaltszwang - Kanzleisitz - Lokalisierungsgrundsatz

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Buchstabe b

  • BRAK-Mitteilungen

    Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte in den alten und neuen Bundesländern ab 1. Januar 2000

  • rechtsportal.de

    BRNOG Art. 1 Nr. 1, 3
    Neuregelung der Postulationsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern gegen Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern gegen Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 35 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; Art. 3 Nr. 1 u. 2 ÄndG zum BRNOG; § 7 ZPO
    Rechtsanwalt/Postulationsfähigkeit/Berufsfreiheit/Eigentumsgarantie/Gleichbehandlungsgrundsatz

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1939
  • NJ 2000, 310
  • FamRZ 2000, 731 (Ls.)
  • AnwBl 2000, 624
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Das war Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Prüfung mit dem Ergebnis, dass eine Partei oder ein am Verfahren beteiligter Dritter in Anwaltsprozessen sich vor einem Land- oder Amtsgericht der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von jedem Rechtsanwalt vertreten lassen konnte, der bei einem Amts- oder Landgericht eines dieser fünf Länder zugelassen war (BVerfGE 93, 362).

    Die eigentumskonstituierende Regelung liege in der gesetzesvertretenden Vollstreckungsanordnung der Entscheidungsformel Nr. 2 von BVerfGE 93, 362, durch die die Freigabe der Postulationsfähigkeit in den neuen Ländern bis zum 31. Dezember 2004 auf Ostanwälte beschränkt worden sei.

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).

    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) wird deutlich, dass der Aufschub der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen des Wiedervereinigungsprozesses vor Art. 12 Abs. 1 GG nur Bestand hatte, weil er darauf abzielte, mittelbar über den Konkurrenzschutz der Rechtspflege dadurch zu dienen, dass sich die Situation für Rechtsuchende durch einen Zuwachs an qualifizierten Anwälten verbesserte.

    d) Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) genannte Frist hat nicht selbständig rechtsstaatlich schutzwürdiges Vertrauen der Beschwerdeführer in die Einhaltung dieses Termins begründet.

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).

    Insoweit ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht betroffen, da das Grundrecht weder einen Anspruch gibt, dem Beruf ungestört von Konkurrenten nachgehen zu können, noch einen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährleistet (BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 55, 261 ; stRspr).

    Auch Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht vor Wettbewerb (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ).

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).

    Insoweit ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht betroffen, da das Grundrecht weder einen Anspruch gibt, dem Beruf ungestört von Konkurrenten nachgehen zu können, noch einen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährleistet (BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 55, 261 ; stRspr).

    Auch Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht vor Wettbewerb (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).

    Dieser ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass eine Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerfGE 99, 367 ; stRspr).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).

    Insoweit ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht betroffen, da das Grundrecht weder einen Anspruch gibt, dem Beruf ungestört von Konkurrenten nachgehen zu können, noch einen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährleistet (BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 55, 261 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Auch Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht vor Wettbewerb (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Ungeachtet der Reichweite dieses Schutzes bei Gewerbebetrieben (vgl. BVerfGE 51, 193 ) oder bei Anwaltspraxen (vgl. BVerfGE 45, 272 ) steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, dass die Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, von der Eigentumsgarantie nicht erfasst werden.
  • BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97

    Verfassungsmäßigkeit des "Gebührenabschlags Ost"

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Ob die bisher zur Rechtfertigung des Gebührenabschlags herangezogene Begründung der schlechteren wirtschaftlichen Situation im Beitrittsgebiet (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 1997 - 1 BvR 1178/97 -, NJW 1998, S. 1700) heute noch Geltung hat, ist dabei nicht zu entscheiden.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Ungeachtet der Reichweite dieses Schutzes bei Gewerbebetrieben (vgl. BVerfGE 51, 193 ) oder bei Anwaltspraxen (vgl. BVerfGE 45, 272 ) steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, dass die Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, von der Eigentumsgarantie nicht erfasst werden.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
    Da Art. 12 Abs. 1 GG auf möglichst unreglementierte berufliche Betätigung abzielt, stellt jede Regelung einen Eingriff in dieses Grundrecht dar, die bewirkt, dass eine berufliche Tätigkeit nicht in der gewünschten Weise ausgeübt werden kann (BVerfGE 75, 284 ; 82, 209 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Dies ist eine Frage des gesetzgeberischen Ermessens, dessen Ausübung jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Zeitraum vor dem 1. Januar 2000 nicht zu beanstanden ist (BVerfG, Beschl. v. 15. März 2002, 1 BvR 230/00, NJW 2000, 1939, 1940).
  • BVerfG, 21.08.2002 - 1 BvR 1444/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufgabe der amtlichen Börsenpreisfeststellung und

    Das Grundrecht gewährleistet keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung bestehender Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1779 ; NJW 2000, S. 1939).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 13 B 28/16

    Objektiv-rechtliche Natur der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über die

    vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juni 1960 - 1 BvR 580/53 -, BVerfGE 11, 192 = juris, Rn. 54, sowie Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u. a. -, BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 77 ff., vom 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 u.a. -, BVerfGE 77, 84 (118) = juris, Rn. 106 f., vom 29. November 2000 - 1 BvR 422/94 -, NJW-RR 2011, 750 = juris, Rn. 35, m. w. N., und vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 -, NJW 2000, 310 = juris, Rn. 18.
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Insbesondere bedarf keiner näheren Prüfung, ob eine Verfahrensordnungsnorm des Anwaltsgerichtshofs, auf die sich die Bewertung eines wiederholt gestellten "Selbstreinigungsantrags" nicht als Rechtsbehelf, sondern als unbeachtliche Eingabe stützt, zugleich eine Regelung der Berufsausübung für Rechtsanwälte enthält (vgl. zu Art. 12 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 267 [302]; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - juris).
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 322.06

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen zur Regulierung der Kohlendioxidemissionen

    Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, werden von der Eigentumsgarantie nicht erfasst (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - m. w. N.; zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 323.06

    Zuteilung einer Emissionsberechtigung für ein Konsortium mehrerer Raffinerien

    Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, werden von der Eigentumsgarantie nicht erfasst (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - m. w. N.; zitiert nach Juris).
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