Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.05.1999

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   OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97   

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OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97 (https://dejure.org/1999,2076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.1999 - 20 UF 64/97 (https://dejure.org/1999,2076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 20 UF 64/97 (https://dejure.org/1999,2076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von Anwartschaften im Wege des Supersplittings; Verurteilung zur Vorlage eines Versorgungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3; VAHRG § 3b, § 10a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1671 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 295
  • FamRZ 2000, 235
  • FamRZ 2000, 827 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung;

    1) Beim (ergänzenden) schulrechtlichen Versorgungsausgleich in Bezug auf ein betriebliches Anrecht nach teilweisem öffentlich-rechtlichem Ausgleich gem. § 3 b Abs. 1. Nr. 1 VAHRG bedarf es keiner Umrechnung mit Hilfe der BarwertVO (im Anschluss an OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235).

    Das wäre nur im Rahmen eines - hier nicht gestellten (...) - Abänderungsantrages nach § 10 a VAHRG zulässig; nur dort könnten etwaige Änderungen in Bezug auf die öffentlichrechtlich auszugleichenden Anrechte berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, FamRZ 1993, 304, 305; zum Verhältnis eines gleichzeitig gestellten Antrags gem. § 10 a VAHRG und auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235).

    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).

    Wenn sich bei dieser Prüfung ergibt, dass der Ausgleichsberechtigte - verglichen mit dem Ergebnis eines in einem Akte vollzogenen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (ohne vorangegangenen öffentlichrechtlichen Teilausgleich) - erheblich benachteiligt wird, dann kann das nicht ohne weiteres durch die rechtstechnische Aufspaltung in zwei Akte gerechtfertigt werden (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237f.).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

    Der Antragsgegner wendet sich mit der Beschwerde dagegen, dass das Amtsgericht den im öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleich durchgeführten Teilausgleich nach § 3 b I Ziff. 1 VAHRG in Höhe von 74, 20 DM entsprechend der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2000, 235) durch die sogenannte Nominalverrechnung berücksichtigt hat.

    Nach der Entscheidung des BGH (FamRZ a. a. O., vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237) soll zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag eine Entdynamisierung des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichsbetrages erfolgen und der durch diese Rückdynamisierung gewonnene Wert nach Aktualisierung mit dem jährlich wachsenden aktuellen Rentenwert vom vollen Ausgleichsbetrag abgezogen werden.

    Demgegenüber geht das OLG Karlsruhe (FamRZ 2000, 235) im Ansatz davon aus, dass die unterschiedliche Qualität der dem schuldrechtlichen Ausgleich unterfallenden Versorgungen im Sinne einer statischen oder dynamischen Versorgung für den schuldrechtlichen Wertausgleich keine Rolle spielt, da beim schuldrechtlichen Ausgleich nur die Nominalbeträge gegenüber gestellt werden.

    Da die gesamte Versorgung des Ausgleichspflichtigen nur um den Zahlbetrag des Teilausgleichs verringert ist und nur in dieser Höhe der Ausgleichsberechtigten Zahlungen zufließen, erscheint es folgerichtig, von einer Rückdynamisierung des öffentlich-rechtlich erfolgten Teilausgleichs abzusehen und den Teilausgleichsbetrag mit seinem entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts aktualisierten dynamischen Nominalwert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen (vgl. auch Kemnade, FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201, 1203; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1528; OLG Celle FamRZ 2002, 244; im Ergebnis auch OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03

    Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

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  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 127/01

    Rechtsfolgen des teilweisen öffentlich-rechtlichen Ausgleichs eins

    Eine - soweit ersichtlich - erstmals vom Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2000, 235, 238) vertretene Gegenmeinung, der sich inzwischen die Oberlandesgerichte Celle (FamRZ 2002, 244, 246 f.), Saarbrücken (FamRZ 2003, 614, 615), Stuttgart (16 UF 155/01, nicht veröffentlicht) und - mit der hier angefochtenen Entscheidung - auch das Oberlandesgericht Oldenburg angeschlossen haben und die auch im Schrifttum Zustimmung findet (Kemnade FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch FamRZ 2000, 1201, 1203; Wick Der Versorgungsausgleich 2004 Rdn. 341), will demgegenüber nicht den Wert als Abzugsposten berücksichtigen, der durch "Entdynamisierung" des bereits nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ausgeglichenen Teils der (nicht-volldynamischen Betriebsrente) ermittelt wird.
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 211/00

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechtes der Zusatzversorgung des

    a) Der Senat hat die Anwendung der VBL-Methode bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bereits grundsätzlich gebilligt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1995 - XII ZB 38/94 - FamRZ 1996, 93 ff.; vgl. zustimmend OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235, 236; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 a, Rdn. 202; Soergel/Häußermann, BGB, 13. Aufl., § 1587 a, Rdn. 231; Bamberger/Roth/Bergmann, BGB, § 1587 a, Rdn. 106).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 226/01

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

    Der Senat hält im Grundsatz an dieser Auffassung, die sich zwischenzeitlich in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235, 236) und auch in der Literatur (vgl. Soergel/Häußermann § 587 Rdn. 31; Bamberger/Roth/Bergmann § 1587 a Rdn. 106; Palandt/Brudermüller § 1587 a Rdn. 67) mehrheitlich durchgesetzt hat, fest.
  • OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99

    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils

    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359; ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).
  • OLG Celle, 28.08.2001 - 10 UF 152/00

    Scheidung; Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ; Erweitertes Splitting ;

    b) Nach anderer Ansicht ist keine "Rückdynamisierung" des öffentlich-rechtlich erfolgten Teilausgleichs vorzunehmen, sondern dieser Teilausgleichsbetrag ist mit seinem (entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts) aktualisierten dynamischen Wert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235, 238; Kemnade FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch FamRZ 2000, 1201, 1203; vgl. auch Bergner in Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB Anhang Nebengesetze-Rechtsverordnungen, Bd. 3, Versorgungsausgleich [Anhang 9.1], § 1587 g BGB Rdnr. 4.4).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 107/02

    Ausgleich eines unter Geltung der alten BarwertVO durchgeführten

    In Übereinstimmung mit einer bereits zuvor vom Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2000, 235) vertretenen Rechtsansicht seien beim öffentlich-rechtlichen Teilausgleich lediglich die Wertveränderungen zu berücksichtigen, die sich aus der Änderung des aktuellen Rentenwertes zwischen dem Ehezeitende und dem Zeitpunkt der jetzigen Entscheidung ergäben.
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05

    Zur Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn eine der

    Die Gegenmeinung (OLG Oldenburg, NJW-RR. 2002, 151 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235 ff mit zustimmender Anmerkung von Kemnade, FamRZ 2000, 827 f; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 ff, 1203) hält dem entgegen, dass der Ausgleichberechtigte ohne den bereits durchgeführten öffentlich-rechtlichen Teilausgleich eine deutlich höhere Ausgleichsrente erhalten würde, weil in diesem Fall die Wertdifferenz insgesamt - und nun ohne Dynamisierung - ermittelt würde und damit deutlich höher ausfallen würde als bei Abzug eines "rückdynamisierten" und damit höher bewerteten Teilbetrags aus dem öffentlichrechtlichen Teilausgleich.
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 16 UF 198/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

  • OLG Nürnberg, 13.09.2004 - 11 UF 4240/03

    Zur Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege des Supersplittings

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen

  • OLG Hamm, 08.06.2004 - 2 UF 151/04
  • OLG Koblenz, 08.01.2001 - 13 UF 660/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 7 UF 265/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13805
OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 7 UF 265/98 (https://dejure.org/1999,13805)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.1999 - 7 UF 265/98 (https://dejure.org/1999,13805)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 7 UF 265/98 (https://dejure.org/1999,13805)
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  • FamRZ 2000, 827 (Ls.)
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