Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99   

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https://dejure.org/1999,2553
OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99 (https://dejure.org/1999,2553)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1999 - 16 Wx 44/99 (https://dejure.org/1999,2553)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1999 - 16 Wx 44/99 (https://dejure.org/1999,2553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen vorsorglicher Betreuerbestellung, Freie Willensbestimmung, Vorratsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 908
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
    Ferner kommt wiederum § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB zur Anwendung, d. h. ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt bleiben, in denen die Betreuung nach wie vor erforderlich ist, d. h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 98, 921).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
    Voraussetzung einer Betreuung von Amts wegen ist stets, daß der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Bereich zu beherrschen und zu gestalten, und dafür auch ein aktuelles Betreuungsbedürfnis, d. h. Handlungsbedarf besteht ( Senat NJW-FER 98, 25o; BayObLG NJW-RR 97, 967).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Es hat zudem ausdrücklich angenommen, dass die Betroffene aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung ihren Willen nicht frei bestimmen kann (zu dieser Voraussetzung vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2000, 493; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03

    Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder

    Eine Betreuung kann in solchen Fällen dann angeordnet werden, wenn die Notwendigkeit künftiger nervenärztlicher Behandlung konkret abzusehen ist und im Fall eines akuten Verwirrtheitszustandes sofort durch einen Betreuer gehandelt werden muss (vgl. BayObLG BtPrax 1, 993, 171; BayObLGZ 1994, 209/213; BayObLG FamRZ 1995, 117 für den Bereich der Vermögenssorge; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 10).

    Zudem enthalten die angeordneten Aufgabenkreise den geringst möglichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen, weil sie nur der Fürsorge bei notwendig werdender nervenärztlicher Behandlung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 64/65; 218/219; OLG Köln FamRZ 2000, 908/909) dienen.

  • OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04

    Keine Betreuungsbedürftigkeit allein bei Unfähigkeit, regelmäßig Schulden zu

    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten eigenverantwortlich zu handeln (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Gegen den Willen des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Die mangelnde Fähigkeit des Betroffenen, bezüglich dieser Aufgabenkreise seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209; OLG Köln FamRZ 2000, 908), folgt aus der Feststellung im Gutachten vom 15.5.2000, dass der Betroffene im Zeitraum seines damaligen Aufenthalts keine Einsicht in das Krankhafte seines Erlebens und in die Notwendigkeit einer Behandlung hatte.
  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

    Gegen den Willen des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines

    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

  • BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 396/01

    Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers ohne Einwilligung des Betreuten

  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99   

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https://dejure.org/1999,4591
OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,4591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1999 - 5 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,4591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1999 - 5 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,4591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99
    Vielmehr muß er, soweit das Einkommen seiner Ehefrau zur Abdeckung des Mindestbedarfs der zusammenlebenden Familienangehörigen ausreicht, den Betrag, den er mit einer neben der Kindesbetreuung zumutbaren Nebentätigkeit verdient bzw. verdienen kann, für den Unterhalt des Klägers einsetzen (vgl. BGH FamRZ 87, 472).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 221/06

    PKH: Rückwirkende Mutwilligkeit der Erhebung der Klage auf den bezifferten

    Das bedingt einen Kaufkraftvergleich, wenn beide Parteien in unterschiedlichen Ländern wohnen (Dose in Wendl/Staudigl, 6. Aufl., § 7 Rn. 22 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 908).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

    Das bedeutet aber nicht, dass der Unterhaltsgläubiger den erhöhten Unterhalt ausschließlich (so Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder wahlweise im Wege der Zusatzklage (so OLG Hamm OLGR 2000, 59, 60; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840, 841) geltend machen könne.
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des

    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
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