Weitere Entscheidung unten: OLG München, 03.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4722
OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98 (https://dejure.org/1998,4722)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.1998 - 8 U 993/98 (https://dejure.org/1998,4722)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 8 U 993/98 (https://dejure.org/1998,4722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung einer Einlage nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen; Anspruch auf Erstattung eines Beitrags zum Erwerb eines Hauses durch Bereitstellung des Eigenkapitals; Zweck eines Darlehens ; Voraussetzungen der Gewährung eines Darlehens; Zahlungen, ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Vermögensrechtliche Auseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 731 733 735
    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Nachschußpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 731, § 733, § 735
    Ausgleichsanspruch bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98
    Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB ) oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB ) scheidet in solchen Fällen regelmäßig aus (BGH NJW 92, 906; 97, 3371).

    Gleichwohl kann ein Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen verlangt werden, wenn beide Partner durch gemeinsame Leistungen zur Schaffung eines Vermögenswerts von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesens beigetragen haben (BGH NJW 92, 906).

    Auch wenn die Absicht gemeinsamer Wertschöpfung nicht aus Äußerungen des dinglich Berechtigten gegenüber Dritten erschlossen werden kann, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung jedenfalls bei Vermögenswerten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wozu i.d.R. ein gemeinsam erbautes oder erworbenes Haus zählen, wesentliche Beiträge eines Partner, der nicht Miteigentümer ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinsame Wertschöpfung bilden (BGH, NJW 92, 906).

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Parteien untereinander eine Regelung treffen (BGH NJW 96, 2727; 97, 3371).

    Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB ) oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB ) scheidet in solchen Fällen regelmäßig aus (BGH NJW 92, 906; 97, 3371).

  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98
    Das gilt allerdings nur dann, wenn die Parteien die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb des Vermögensgegenstandes einen auch nur wirtschaftlich und nicht rechtlich-gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen für die Dauer der Partnerschaft nicht nur gemeinsam benützt werden würde, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch (gemeinsam gehören sollte BGH NJW-RR 93, 774).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Parteien untereinander eine Regelung treffen (BGH NJW 96, 2727; 97, 3371).
  • OLG Köln, 22.07.1992 - 11 U 50/92

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung ; Auseinandersetzung der Partner

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1998 - 8 U 993/98
    Das OLG Köln hat in ähnlichem Zusammenhang angenommen, daß ein Zahlungsanspruch in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen nur bestehen kann, wenn sich diese "in dem Mehrwert wiederfinden" (FamRZ 93, 432) und ist also nicht von einer Nachschußpflicht ausgegangen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.08.1999 - 26 UF 1128/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3623
OLG München, 03.08.1999 - 26 UF 1128/99 (https://dejure.org/1999,3623)
OLG München, Entscheidung vom 03.08.1999 - 26 UF 1128/99 (https://dejure.org/1999,3623)
OLG München, Entscheidung vom 03. August 1999 - 26 UF 1128/99 (https://dejure.org/1999,3623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der fiktiven Umrechnung versorgungsrechtlicher Rentenanwartschaften in solche der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grundlage der Barwertverordnung (BarwertVO); Vereinbarkeit einer fehlenden Berücksichtigung der Hinterbliebenenversorgung im Barwert mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1432
  • FamRZ 2000, 97
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 139/00

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

    Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde unter Bezugnahme auf seinen in FamRZ 1999, 1432 veröffentlichen Beschluß zurückgewiesen, da das Amtsgericht zu Recht anstelle der Tabellen der Barwertverordnung die im Jahre 2000 veröffentlichten "Ersatztabellen" (Glockner/Gutdeutsch FamRZ 2000, 270, 271) für die Barwertermittlung korrekt herangezogen habe.
  • OLG Frankfurt, 05.07.2000 - 1 UF 21/00
    Ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch der Realität entsprechen und damit verfassungskonform noch angewandt werden können, wird zwar inzwischen in der Literatur (z.B. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München FamRZ 1999, 1432) in Zweifel gezogen.

    Ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch der Realität entsprechen und damit verfassungskonform noch angewandt werden können, wird zwar inzwischen in der Literatur (z.B. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München FamRZ 1999, 1432) in Zweifel gezogen.

  • OLG Frankfurt, 05.07.2000 - 1 UF 18/99
    Mit dem OLG Nürnberg (FamRZ 2000, 538, 539) und dem Oberlandesgericht Stuttgart sieht sich der Senat weiterhin an § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB und die Barwertverordnung in der seit 1984 geltenden Fassung gebunden.(Entgegen (Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München, FamRZ 1999, 1432); Zulassung der weiteren Beschwerde.

    Ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch der Realität entsprechen und damit verfassungskonform noch angewandt werden können, wird zwar inzwischen in Literatur (Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München, FamRZ 1999, 1432) in Zweifel gezogen.

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 205/01

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

    Das Oberlandesgericht hat unter Bezugnahme auf seinen in FamRZ 1999, 1432 ff. veröffentlichten Beschluß angenommen, die Barwertverordnung sei verfassungswidrig.
  • OLG Nürnberg, 09.11.1999 - 10 UF 2683/99

    Anwendbarkeit der Barwert-VO

    Er sieht keinen Anlaß, die Barwertverordnung aus den von Glockner-Gutdeutsch, FamRZ 1999, Seite 896, 901 oder dem OLG München in seinem Beschluss vom 03.08.1999, Az. 26 UF 1128/99, OLG-Report 99, 266 angeführten Gründen seiner Berechnung nicht zugrundezulegen.
  • OLG Oldenburg, 25.10.2000 - 11 UF 80/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Gesetzliche Rentenversicherung;

    Der Senat hat bei der Umrechnung des Anrechts auf die statische VBL-Versicherungsrente -in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht - die BarwertVO in ihrer geltenden Fassung angewandt, auch wenn insoweit gewichtige Bedenken erhoben werden (vgl. dazu im einzelnen Gutdeutsch/Glockner, FamRZ 1999, 896 und 2000, 270; Bergner, FamRZ 1999, 1487; aus der Rechtsprechung OLG München, FamRZ 1999, 1432 m.Anm. Bergner FamRZ 2000, 97f.; AG Kelheim, FamRZ 2000, 98; im Ergebnis weiterhin für die Anwendung der BarwertVO OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 1020):.
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 2 UF 197/00

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung von Anrechten auf betriebliche

    Gegen die geltenden Grundlagen dieser Umwertung, insbesondere gegen das Rechenwerk der BarwertVO, sind allerdings in letzter Zeit in Rechtsprechung und Literatur Bedenken erhoben worden (OLG München FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019; Glockner/Gutdeutsch FamRZ 1999, 896; Bergner FamRZ 1999, 1487, MK, BGB 4. Aufl. § 10a VAHRG Rn. 51 ff.; a.A. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538), denen sich kürzlich auch der Senat teilweise angeschlossen hat (Beschluss vom 1.12.2000, 2 UF 177/99; OLGR 2001, 84).
  • OLG Koblenz, 08.01.2001 - 13 UF 660/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

    Zwar werden in Rechtsprechung und Literatur zu Recht Bedenken gegen die Umrechnung statischer Anwartschaften mit Hilfe der derzeit geltenden Barwertverordnung erhoben, weil deren Anwendung in der Regel zu einer Unterbewertung der Anrechte infolge der veralteten Grundlagen der Verordnung, dem im Verhältnis zu den durchschnittlichen Anpassungssätzen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu hohen Verrechnungszins und u. a. der Nichtberücksichtigung einer Hinterbliebenenversorgung führt (vergl. Glockner/Gutdeutsch in FamRZ 1999, 896 und in FamRZ 2000, 270; Bergner in FamRZ 1999, 1487; Kemmnade in einer Anmerkung, FamRZ 2000, 827; AG Kelheim FamRZ 2000, 98; OLG München FamRZ 1999, 1432).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen Barwertwertordnung - Übergangszeit

    Das System der Umrechnung in eine Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer fiktiven Beitragszahlung führe zu einer zusätzlichen Minderbewertung betrieblicher Anwartschaftsrechte, weil die dafür geleisteten Beiträge auch für sog. versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen würden (vgl. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896 ff; Bergner, FamRZ 1999, 1487 ff; MüKo/Dörr, BGB 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rnrn. 51 ff; OLG München, FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019).
  • OLG München, 14.09.2000 - 26 UF 1275/00

    Versorgungsausgleich einer Wirtwe durch Leistungen aus der Zusatzversorgungskasse

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  • OLG Stuttgart, 05.05.2000 - 11 UF 96/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung - unzutreffender Verrechnungszins -

  • KG, 29.08.2000 - 19 UF 3553/99

    Voraussetzungen für den Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe (hier:

  • OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 5 UF 215/99
  • OLG Frankfurt, 13.09.2000 - 1 UF 10/00
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