Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 10.01.2000 | LG Leipzig, 30.07.1999

Rechtsprechung
   LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4049
LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99 (https://dejure.org/1999,4049)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17.05.1999 - 22 T 63/99 (https://dejure.org/1999,4049)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 22 T 63/99 (https://dejure.org/1999,4049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Mittellosigkeit, Vergütung und Aufwendungsersatz aus der Staatskasse, Unaufklärbarkeit der Vermögensverhältnisse

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 980
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Auszug aus LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99
    OLG Frankfurt am Main mit Beschluß vom 01.02.1996 (FamRZ 1996, 819, 821) vertretenen Auffassung an, denn es entspricht Sinn und Zweck der §§ 1835 Abs. 4 Satz 1, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F., die immer dann haften zu lassen, wenn aus dem Vermögen des Betroffenen keine Gelder entnommen werden können (OLG Frankfurt am Main, a.a.0.).
  • LG Duisburg, 13.09.2005 - 12 T 203/05
    Weiterhin vertritt die Kammer abweichend von dem skizzierten Normalfall und zu ihrer eigenen veröffentlichten Spruchpraxis (BtPrax 2000, S. 42) die Ansicht, dass im vorliegenden Fall im Zweifel nicht von Mittellosigkeit ausgegangen werden kann und auch von daher die Festsetzung der Kosten gegen die Staatskasse nicht gerechtfertigt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8187
OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99 (https://dejure.org/2000,8187)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2000 - 9 Wx 36/99 (https://dejure.org/2000,8187)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 9 Wx 36/99 (https://dejure.org/2000,8187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergütung von Betreuern ; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • Bt-Recht

    Weitere Beschwerde gegen Vergütungsentscheidung, Zulässigkeit

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 980
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).

    Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).

    Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1999 - 25 Wx 45/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.

    Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).

  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.

    Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).

  • OLG Frankfurt, 13.03.1997 - 20 W 86/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685; Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, daß gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlicher Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, sogenannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (BGHZ 109, 41, 43; vgl. nur Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 19 Rn 39 m. w. N. in Fußnote 206).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99

    Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (BayObLG jeweils a.a.O. mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung sowie BayObLG FamRZ 1999, 1607 ).
  • OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
    Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit in diesem Sinne wird dann anzunehmen sein, wenn die ergangene Beschwerdeentscheidung ohne jede sachliche Prüfung erfolgt ist (OLG Hamm NJW-RR 1987, 187, 188 -- zu § 319 ZPO --).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2003 - 9 WF 17/03

    Zur Anfechtbarkeit einer im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffenen

    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, so genannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 980).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00

    Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 09.03.2001 - 9 WF 27/01

    Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06

    Statthaftigkeit der außerordentlichen sofortigen Beschwerde bei einem Verstoß

    Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.01.2000, 9 Wx 36/99, m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Leipzig, 30.07.1999 - 14 T 4683/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26840
LG Leipzig, 30.07.1999 - 14 T 4683/99 (https://dejure.org/1999,26840)
LG Leipzig, Entscheidung vom 30.07.1999 - 14 T 4683/99 (https://dejure.org/1999,26840)
LG Leipzig, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - 14 T 4683/99 (https://dejure.org/1999,26840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,26840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung für Organisation der Geschäfte, Bankverkehr

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung, Stundensatz, Bankgeschäfte

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 980
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht