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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99   

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https://dejure.org/1999,3781
BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99 (https://dejure.org/1999,3781)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1Z BR 127/99 (https://dejure.org/1999,3781)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1Z BR 127/99 (https://dejure.org/1999,3781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Ersatzerbenbestimmung und von Vor- und Nacherbschaft; Auslegung der ausdrücklichen Bestimmung "Erbe"; Einordnung von Testamentsbestimmungen in die Vorgaben des erbrechtlichen Regelungssystems

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 983
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Denn selbst wer ausdrücklich zum Alleinerben berufen ist, kann nach dem Willen des Erblassers nur Vorerbe sein (vgl. BayObLGZ 1997, 59/67, 70).

    Kann sich der Richter trotz Auswertung aller Umstände von dem wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muß er sich notfalls mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1997, 59/66), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können.

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Kann sich der Richter trotz Auswertung aller Umstände von dem wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muß er sich notfalls mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1997, 59/66), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können.
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Die Auslegung der Testamente vom 18.12.1962 und 29.4.1965 in diesem Sinn ist möglich und auch naheliegend, da dieses Anwesen wertmäßig den größten Teil des Nachlasses darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1998, 862/863; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2087 Rn. 2 f.) und ausweislich der Niederschrift über die Nachlaßverhandlung alle Beteiligten die Verfügung in diesem Sinn verstanden haben (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands BGH NJW 1986, 1812/1813).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    d) Die Auslegung, die das Nachlaßgericht und Landgericht der erwähnten Testamentsbestimmung gegeben haben, ist möglich und aus Rechtsgründen (vgl. zum Umfang der Überprüfung BayObLGZ 1991, 173/176 und BayObLG FamRZ 1994, 1554/1555; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48) nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Die Auslegung der Testamente vom 18.12.1962 und 29.4.1965 in diesem Sinn ist möglich und auch naheliegend, da dieses Anwesen wertmäßig den größten Teil des Nachlasses darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1998, 862/863; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2087 Rn. 2 f.) und ausweislich der Niederschrift über die Nachlaßverhandlung alle Beteiligten die Verfügung in diesem Sinn verstanden haben (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands BGH NJW 1986, 1812/1813).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Da es für das Verständnis einer letztwilligen Verfügung nicht auf den allgemeinen Sprachgebrauch, sondern vorrangig auf den wirklichen Willen des Erblassers ankommt, kann selbst eine nach ihrem Wortlaut eindeutige Verfügung auslegungsfähig und -bedürftig sein (BayObLGZ 1996, 243/247).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 281/94

    Geschäftswert der Geschäftswertbeschwerde; Bewertung eines in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Beantragt allerdings wie hier der Nacherbe nach Eintritt des (behaupteten) Nacherbfalls die Erteilung eines Erbscheins, so ist auf den Wert des den Nacherben anfallenden Nachlaßteils (hier des gesamten Nachlasses) im Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge abzustellen (BayObLGZ 1995, 109/112 und BayObLG Beschluß vom 26.7.1996 Az. 1Z BR 33/96).
  • BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96

    Gestufte Nacherbfolge

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Beantragt allerdings wie hier der Nacherbe nach Eintritt des (behaupteten) Nacherbfalls die Erteilung eines Erbscheins, so ist auf den Wert des den Nacherben anfallenden Nachlaßteils (hier des gesamten Nachlasses) im Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge abzustellen (BayObLGZ 1995, 109/112 und BayObLG Beschluß vom 26.7.1996 Az. 1Z BR 33/96).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    Ist aber der Wille des Erblassers nicht zweifelsfrei festzustellen, greift, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, die Auslegungsregel (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1332/1333) des § 2102 Abs. 2 BGB ein.
  • BayObLG, 29.06.1994 - 1Z BR 125/93

    Zulässigkeit der Beschwerde in Erbscheins-Einziehungsverfahren; Umfang der

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
    d) Die Auslegung, die das Nachlaßgericht und Landgericht der erwähnten Testamentsbestimmung gegeben haben, ist möglich und aus Rechtsgründen (vgl. zum Umfang der Überprüfung BayObLGZ 1991, 173/176 und BayObLG FamRZ 1994, 1554/1555; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48) nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89

    Testamentsurkunde über mehrere lose Blätter; Verfügung nur über Erträge des

  • BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97

    Testamentsauslegung bei Verfügung über wesentlichen Vermögensteil und Vorbehalt

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/9, zitiert nach juris), wobei auch gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können ( BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99; OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH, NJW 1993, 256), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können (BayObLG, FamRZ 2000, 983).

    Denn selbst wer ausdrücklich zum Alleinerben berufen ist, kann nach dem Willen des Erblassers nur Vorerbe sein (BayObLG FamRZ 2000, 983).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine

    Kann sich der Richter, auch unter Auswertung aller Umstände, von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am besten entspricht (BGH, aaO.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06; BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99, jeweils zitiert nach juris), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können (BayObLG, aaO.).
  • OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91, FamRZ 1993, 318f, bei juris Tz. 11), wobei gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können (OLG Hamm v. 11.12.2006 - 15 W 94/06, FamRZ 2007, 939ff, bei juris Tz. 26f; BayObLG v. 07.12.1999 - 1Z BR 127/99, FamRZ 2000, 983ff, bei juris Tz. .29).
  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 10 U 132/03

    Niklas Luhmann

    Erst dann, wenn der Richter sich auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen kann, muß er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht, wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können (s. dazu BGH FamRZ 1993 S. 318 f = NJW 1993 S. 256; BayObLG FamRZ 2000 S. 983, 984).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/91, zitiert nach juris), wobei auch gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5202
BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98 (https://dejure.org/1999,5202)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1999 - 1Z BR 204/98 (https://dejure.org/1999,5202)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 1Z BR 204/98 (https://dejure.org/1999,5202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Festsetzung einer Nachlasspflegervergütung für eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben

  • rechtsportal.de

    BGB § 1960 Abs. 2 § 1836 Abs. 1 (a. F.)
    Höhe der Vergütung des Nachlaßpflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 983 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 217
  • Rpfleger 2000, 218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft die vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Ermessensentscheidung nur in engen Grenzen, nämlich dahin, ob es von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327 f. und FamRZ 1999, 255 ).

    Denn die Vergütung des Nachlaßpflegers kann ohnehin nicht nach starren Regeln oder bestimmten Prozentsätzen festgelegt werden; jedenfalls sind solche Regeln bei außergewöhnlich großen Nachlässen (hier: 12 Millionen DM) für die Bemessung der Vergütung ungeeignet (BayObLGZ 1993 325/330).

  • BayObLG, 17.06.1998 - 1Z BR 51/98

    Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft die vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Ermessensentscheidung nur in engen Grenzen, nämlich dahin, ob es von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327 f. und FamRZ 1999, 255 ).

    Das Landgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers entwickelt hat (vgl. dazu zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 185 /186 und 969, ferner FamRZ 1999, 255 ).

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96

    Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Das Landgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers entwickelt hat (vgl. dazu zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 185 /186 und 969, ferner FamRZ 1999, 255 ).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Maßgebend sind daher § 1960 Abs. 2 i.V. m. § 1915 Abs. 1 , § 1836 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung, nicht hingegen die Fassung der §§ 1836 ff. BGB , die aufgrund der Änderungen durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz seit 1.1.1999 gilt (BayObLGZ 1999, 21/23).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Die am 1.1.1999 in Kraft getretenen Beschränkungen des Rechtsmittelzugs in Verfahren zur Festsetzung der Pflegervergütung durch § 56g FGG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) vom 25.6.1998 (BGBl I S. 1580), die auch für die Nachlaßpflegschaft gelten (vgl. § 75 Satz 1 FGG ), greifen nicht ein, da das Rechtsmittel vor dem 1.1.1999 eingelegt worden ist (vgl. BayObLGZ 1999, 123/124).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Damit galt für die Vergütung der Tätigkeit des Nachlaßpflegers bis zum 31.12.1998 § 1836 BGB in der bis zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Fassung (Senatsbeschluß vom 23.12.1999 Az.: 1Z BR 204/98; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
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