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   OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99, 9 WF 36/00   

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OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99, 9 WF 36/00 (https://dejure.org/2000,2001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2000 - 9 WF 189/99, 9 WF 36/00 (https://dejure.org/2000,2001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 9 WF 189/99, 9 WF 36/00 (https://dejure.org/2000,2001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes; Eigenes Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe; Vergütungsanspruch eines ...

  • rechtsportal.de

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes; Eigenes Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe; Vergütungsanspruch eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes; Eigenes Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe; Vergütungsanspruch eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385
  • Rpfleger 2000, 279
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97

    Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Dem nur eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwalt steht daher ein eigenes Beschwerderecht im Sinne von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu (Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 127 Rn. 19; im Ergebnis auch LAG Bremen, Rpfleger 1989, 71; OLG Hamm Rpfleger 1982, 483 f.).

    Diese für den Parteiprozess streitige Frage (vgl. dazu OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633) betrifft nach der Auffassung des Senates nicht die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Anwaltsprozess.

    Die Zustimmung zur Einschränkung kann auch konkludent erfolgen (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 483, 484; im Ergebnis auch LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772, 773; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Dieser für den Parteiprozess (§ 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) herrschenden Meinung (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 121 Rn. 62; MünchKomm-Wax, ZPO , 1993 § 121 Rn. 9; LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772; Musielak, ZPO , 1998 § 121 Rn. 18; Kalthoener/Büttner, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999 Rn. 545; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; anderer Ansicht Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91) schließt sich der Senat an.

  • OLG Celle, 26.05.1989 - 15 WF 87/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Aus diesem Grunde ist auch die Partei hinsichtlich einer eingeschränkten Beiordnung des Rechtsanwaltes beschwerdebefugt (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Die Zustimmung zur Einschränkung kann auch konkludent erfolgen (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 483, 484; im Ergebnis auch LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772, 773; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Beantragt ein Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe, ist zu beachten, dass er als Rechtskundiger grundsätzlich keines Hinweises auf den Umfang seines kostenrechtlichen Vergütungsanspruches bedarf, er insoweit also nicht schutzbedürftig ist (OLG Celle, FamRZ 1991, 962 - zum Parteiprozess, § 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO -).

    Dieser für den Parteiprozess (§ 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) herrschenden Meinung (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 121 Rn. 62; MünchKomm-Wax, ZPO , 1993 § 121 Rn. 9; LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772; Musielak, ZPO , 1998 § 121 Rn. 18; Kalthoener/Büttner, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999 Rn. 545; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; anderer Ansicht Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91) schließt sich der Senat an.

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1996 - 16 WF 33/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Aus diesem Grunde ist auch die Partei hinsichtlich einer eingeschränkten Beiordnung des Rechtsanwaltes beschwerdebefugt (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Diese für den Parteiprozess streitige Frage (vgl. dazu OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633) betrifft nach der Auffassung des Senates nicht die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Anwaltsprozess.

    Dieser für den Parteiprozess (§ 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) herrschenden Meinung (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 121 Rn. 62; MünchKomm-Wax, ZPO , 1993 § 121 Rn. 9; LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772; Musielak, ZPO , 1998 § 121 Rn. 18; Kalthoener/Büttner, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999 Rn. 545; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; anderer Ansicht Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91) schließt sich der Senat an.

  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 8 WF 99/99

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Damit ist es dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers möglich im eigenen Interesse im Beschwerdeverfahren die eingeschränkte Beiordnung überprüfen zu lassen; die Zulässigkeit seiner Beschwerde kann auch nicht unter Hinweis darauf, dass die Einschränkung verfahrensrechtlich zutreffend erfolgt ist, mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig verworfen werden (so aber OLG Naumburg, FamRZ 1999, 1683, 1684), da es sich hier um eine Frage der Zulässigkeit der Einschränkung und damit der Begründetheit der Beschwerde handelt.

    Auch in derartigen Fällen ist § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO anwendbar (OLG Naumburg, FamRZ 1999, 1683, 1684).

  • OLG Hamm, 25.08.1982 - 6 WF 416/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Dem nur eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwalt steht daher ein eigenes Beschwerderecht im Sinne von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu (Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 127 Rn. 19; im Ergebnis auch LAG Bremen, Rpfleger 1989, 71; OLG Hamm Rpfleger 1982, 483 f.).

    Die Zustimmung zur Einschränkung kann auch konkludent erfolgen (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 483, 484; im Ergebnis auch LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772, 773; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

  • LAG Bremen, 11.05.1988 - 1 Ta 9/88

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Bewilligungsbeschluß; Vergütung; Beigeordnete

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Dem nur eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwalt steht daher ein eigenes Beschwerderecht im Sinne von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu (Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 127 Rn. 19; im Ergebnis auch LAG Bremen, Rpfleger 1989, 71; OLG Hamm Rpfleger 1982, 483 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1993 - 3 WF 13/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99
    Das eigene Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers kann insbesondere nicht unter Hinweis darauf, der Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss regele grds. nur das Rechtsverhältnis zwischen der hilfebedürftigen Partei und der Staatskasse, versagt werden (so aber wohl OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 819, 820).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Ein anderer Teil ist der Ansicht, die Einwilligung sei konkludent in dem Antrag auf Beiordnung enthalten (BAG NJW 2005, 3083 f.; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; OLG Stuttgart OLGR 1999, 122, 123; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482 und FamRZ 2005, 2005; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 64. Aufl. § 121 Rdn. 62; MünchKommZPO/Wax 2. Aufl. § 121 Rdn. 11; Houben, in: Baumgärtel, RVG 9. Aufl. § 46 Anm. 5).

    Wenn ein auswärtiger Rechtsanwalt gleichwohl seine Beiordnung beantragt, muss er davon ausgehen, dass seinem Antrag nur im gesetzlich zulässigen Umfang stattgegeben wird (BAG NJW 2005, 3083, 3084; OLG Celle FamRZ 1991, 962 und MDR 2000, 1038, 1039; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481, 482; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227, 1228; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106; KG NJW-RR 2005, 924).

  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    OLG Brandenburg v. 20.1.2000 - 9 WF 189/99 und 9 WF 36/00, Rpfleger 2000, 279 [konkludente Zustimmung jedenfalls im Anwaltsprozess]; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, JurBüro 2000, 480; OLG Hamburg v. 15.2.2000 - 12 WF 25/00, FamRZ 2000, 1227; OLG Hamm v. 25.8.1982 - 6 WF 416/82, MDR 1983, 61; OLG Hamm v. 31.8.1999 - 7 WF 275/99, FamRZ 2000, 1227; OLG Karlsruhe v. 14.5.2001 - 2 WF 130/01, FamRZ 2002, 761; LAG Thüringen v. 21.7.1997 - 8 Ta 100/97, JurBüro 1998, 91; LG Braunschweig v. 2.12.1985 - 7 T 88/85, JurBüro 1986, 772; Künzl/Koller , Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rz. 503; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 674).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Durch die Neuregelung des Anwaltsvergütungsrechts ist die früher verbreitete Auffassung (u. a.: Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 1385; OLG Sachsen-Anhalt OLGR Naumburg 2002, 310) überholt, wonach sich aus § 121 Abs. 3 ergebe, dass ein beim Prozessgericht nicht zugelassener Rechtsanwalt keine höheren Kosten verlangen könne als ein beim Prozessgericht zugelassener Anwalt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6467
OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Im Falle der Prozesstrennung hat der verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt die Wahl, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1; ZPO § 145 § 623 Abs. 2 S. 2
    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Ruhrort - 14 F 468/97 19 F 254/98
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 84
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    In den aus der Prozesstrennung resultierenden Einzelverfahren fallen die vor der Prozesstrennung verdienten Gebühren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus den jeweiligen Einzelstreitwerten erneut an (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10/09, juris Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 6 W 176/10, juris Rn. 11; OLG Braunschweig BeckRS 2009, 25583 unter II 1; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74; 2009, 778; LG Saarbrücken MDR 2001, 1442, 1443; AnwK-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. § 15 Rn. 167 f., 170; Hartmann, Kostengesetze 44. Aufl. § 15 RVG Rn. 68 "Trennung"; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG 2. Aufl. § 15 Rn. 12, 24, 26 f., 34 ff.; ders., RVG für Anfänger 15. Aufl. Rn. 1488; ders., JurBüro 2007, 564, 567-569; zur Prozessverbindung: Senatsbeschluss vom 14. April 2010 - IV ZB 6/09, NJW 2010, 3377 Rn. 13 f., 19, 23; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, NJW-RR 2010, 1697 Rn. 13, 15, 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 24 W 28/09

    Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung

    Dabei bleiben die vor der Prozesstrennung entstandenen Gebühren bestehen und sie entstehen danach, und zwar nur aus den Werten der getrennten Verfahren, noch einmal (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLGR Düsseldorf 2000, 74 = AGS 2000, 84; Müller/Rabe Handbuch des FA f. FamR 2. Aufl., 17. Kap., Rn. 153; AK-RVG/Onderka VV Vorb. 3 Rn. 65; Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl., VV 3100 Rn. 96; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl.VV Vorb. Teil 3 Rn. 36).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Kommt es zu einer Abtrennung des Verfahrens, so steht dem Anwalt grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ob er die getrennte Abrechnung wählt oder die verbundene (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1385; Schneider, NJW-Spezial 2008, 635).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10

    Festsetzung der Terminsgebühr bei Verfahrensabtrennung

    15 2.) Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten verlangt (OLG Düsseldorf, 10 WF 27/99, OLGR Düsseldorf 2000, 74; OLG Düsseldorf 24 W 28/09, OLGR Düsseldorf 2009, 778; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

    Zwar sind im ursprünglichen Verfahren freigewordene und bezahlte Kosten auf die Kosten für das abgetrennte Verfahren zu verrechnen sind (OLG München a.a.O.; Stein/Jonas-Leipold, § 145 Rdn. 25; Zöller-Greger, § 145 Rdn. 28; Münchener Kommentar-Peters, § 145 Rdn. 15; Musielak-Stadler, § 145 Rdn. 35 f. Für die Rechtsanwaltsgebühren wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Rechtsanwalt die Wahl habe, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74 = Jur. Büro 2000, 136 = Rechtspfleger 2000, 84; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 31 Rdn. 52 und 71; Gebauer-Schneider, BRAGO, § 31 Rdn. 43; a.A. Göttlich-Mümmler, BRAGO, 20. Auflage, Stichwort "Prozesstrennung").
  • OLG Hamburg, 04.11.2013 - 8 W 101/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten mehrerer

    Der Rechtsanwalt, der beide Streitgenossen vertritt, hat die Wahl, ob er die bisher entstandenen Kosten - mithin eine Verfahrens- und Terminsgebühr zuzüglich der 0, 3 Erhöhungsgebühr - abrechnet oder für jeden Streitgenossen die in den getrennten Verfahren angefallenen Gebühren gesondert beansprucht, also zwei Verfahrens- und Terminsgebühren ohne Erhöhungsgebühr ( Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 3100, Rn. 104 und 109; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.9.99 zum Aktz. 10 WF 27/99, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 28.2.2003 zum Aktz. 4 W 20/03, Rn. 2; beide zit. nach juris ).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 11 WF 973/13

    Rechtsanwaltskosten: Berechnung der Gebühren bei Abtrennung der Folgesache

    Die vom Beschwerdeführer genannte Entscheidung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1385) ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • OLG Schleswig, 17.11.2005 - 15 WF 319/05

    Anwaltsgebühren in Familiensachen nach Abtrennung

    (Nach außen ist dies bereits durch das neu vergebene Aktenzeichen für das isolierte Sorgerechtsverfahren dokumentiert worden.) Bei dieser Fallgestaltung kann der Rechtsanwalt wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei Verfahren nach der Trennung verlangt, allerdings unter Anrechnung der vor der Trennung bereits entstandenen Gebühren (OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 136 f.; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 383 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 23.12.2004, Az. 15 WF 347/04; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl., § 31 BRAGO Rz. 52; Keske in Gerhard/von Heintschel-Heineck/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., Kapitel 17, Rn. 262 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg VfGBgb-(9) 67/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen; Gegenstandswert für eine

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  • AG Vechta, 03.09.2010 - 12 F 667/09

    Fortgeltung bereits vor Abtrennung gewährter Prozesskostenhilfe bei einem wieder

    Nebeneinander konnten sie demgegenüber nicht geltend gemacht werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf AGS 2000, 84-85 zum seinerzeit noch anwendbaren § 13 Abs. 2 BRAGO).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9775
OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99 (https://dejure.org/2000,9775)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.03.2000 - 9 WF 117/99 (https://dejure.org/2000,9775)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. März 2000 - 9 WF 117/99 (https://dejure.org/2000,9775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer auf das Sorgerecht bezogenen Beweisgebühr bei Anhängigkeit des Sorgerechtsstreits als Folgesache; Pflicht zur Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens seitens des Familiengerichts von Amts wegen

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 613 Abs. 1
    Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 08.06.1999 - 13 WF 326/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der aus der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99
    Auch nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kann die Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO allenfalls dann die auf das Sorgerecht bezogene Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn das Sorgerecht als Folgesache anhängig war (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359 ; SchlHOLG , JurBüro 1999, 585 ; Enders, JurBüro, 1998, 617 ff; Schmidt/von Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 31 , Rz. 111; vgl. auch KG, JurBüro 1999, 634, 635 mit Anmerkung Enders siehe auch Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137 ff a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ) Dies war vorliegend nicht der Fall.

    Der Auffassung, nach der Neufassung des § 613 Abs. 1 ZPO sei wegen der elterlichen Sorge das Verfahren stets von Amts wegen anhängig (vgl. Krause, JurBüro 1999, 118, 119; Mock, Anmerkung zu OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, da dem der Wortlaut des § 623 Abs. 3 ZPO n.F. entgegensteht.

  • KG, 01.07.1999 - 19 WF 2978/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Beweisgebühr in Familiensachen - Elterliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99
    Auch nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kann die Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO allenfalls dann die auf das Sorgerecht bezogene Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn das Sorgerecht als Folgesache anhängig war (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359 ; SchlHOLG , JurBüro 1999, 585 ; Enders, JurBüro, 1998, 617 ff; Schmidt/von Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 31 , Rz. 111; vgl. auch KG, JurBüro 1999, 634, 635 mit Anmerkung Enders siehe auch Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137 ff a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ) Dies war vorliegend nicht der Fall.
  • OLG Stuttgart, 24.02.1999 - 18 WF 59/99

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch für das Sorgerecht in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99
    Auch nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kann die Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO allenfalls dann die auf das Sorgerecht bezogene Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn das Sorgerecht als Folgesache anhängig war (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359 ; SchlHOLG , JurBüro 1999, 585 ; Enders, JurBüro, 1998, 617 ff; Schmidt/von Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 31 , Rz. 111; vgl. auch KG, JurBüro 1999, 634, 635 mit Anmerkung Enders siehe auch Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137 ff a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ) Dies war vorliegend nicht der Fall.
  • OLG Schleswig, 27.07.1999 - 15 WF 76/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99
    Auch nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kann die Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO allenfalls dann die auf das Sorgerecht bezogene Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn das Sorgerecht als Folgesache anhängig war (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359 ; SchlHOLG , JurBüro 1999, 585 ; Enders, JurBüro, 1998, 617 ff; Schmidt/von Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 31 , Rz. 111; vgl. auch KG, JurBüro 1999, 634, 635 mit Anmerkung Enders siehe auch Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137 ff a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ) Dies war vorliegend nicht der Fall.
  • OLG Jena, 13.06.2003 - 1 WF 334/02

    Kostenerstattung - Entstehen einer Beweisgebühr für Anhörung im

    Dies ergebe sich aus der Gesetzesbegründung (BT - Drucksache 13/4899, S. 161), wonach die vorgeschriebene Anhörung der Eltern eine Beweisgebühr auslöse (OLG Köln, FamRZ 2000, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1384; OLG Saarbrücken, FamRZ 2000, 1385).
  • OLG Naumburg, 02.01.2001 - 14 WF 221/00

    Die Anhörung von Ehegatten im Scheidungsverfahren löst keine Beweisgebühr aus

    Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass allein die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Ehegatten zum elterlichen Sorgerecht gemäß § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgrund der Neufassung der Vorschrift seit dem 1. Juli 1998 im Rahmen des Ehe- bzw. Scheidungsverfahrens keine Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auszulösen vermag, wenn, wie gerade im Fall des § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO, das Sorgerecht nicht selbständiger Streitgegenstand und insbesondere nicht Gegenstand einer gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anhängig gemachten Scheidungsfolgesache ist (ebenso: Hoffmann, in: Familienrechtsreformkommentar, 1998, § 613 Rdnr. 9; Philippi, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl., 2000, § 613 Rdnr. 15; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 625; OLG Saarbrücken, FamRZ 2000, 1385; a.A.: OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626; OLG Köln, FamRZ 2000, 1383).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.02.2000 - 10 WF 483/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5447
OLG Nürnberg, 14.02.2000 - 10 WF 483/00 (https://dejure.org/2000,5447)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.02.2000 - 10 WF 483/00 (https://dejure.org/2000,5447)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 10 WF 483/00 (https://dejure.org/2000,5447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BRAGO § 63 Abs. 3
    Höhe der Anwaltsgebühr für Hausratsteilung bei Getrenntleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.09.1983 - 1 WF 4679/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2000 - 10 WF 483/00
    Die Anwendung der Hausratsverordnung ist daher nicht auf eine Verfahrenseinleitung gemäß § 1 HausratsVO beschränkt, wonach der Richter anläßlich der Scheidung auf Antrag die Rechtsverhältnisse an Wohnung und Hausrat regelt, wenn sich die Ehegatten nicht einigen können (Kammergericht, MDR 84, 154, für den Fall der Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens; ebenso Keller in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., Rn. 4 zu § 63 BRAGO).
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 03.11.1999 - 5 S 66/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20683
LG Marburg, 03.11.1999 - 5 S 66/99 (https://dejure.org/1999,20683)
LG Marburg, Entscheidung vom 03.11.1999 - 5 S 66/99 (https://dejure.org/1999,20683)
LG Marburg, Entscheidung vom 03. November 1999 - 5 S 66/99 (https://dejure.org/1999,20683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385 (Ls.)
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